Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2013; 02(04): 384
DOI: 10.1055/s-0033-1354343
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Publication Date:
21 August 2013 (online)

Gesetz zur Förderung der Prävention

Im Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Prävention beschlossen. Ab 2014 sollen die Ausgaben der Krankenkassen für qualitätsgesicherte Gesundheitsförderungsangebote und Präventionsleistungen von derzeit etwa 205 Millionen Euro auf fast 500 Millionen Euro ansteigen. Außerdem sollen Kitas, Schulen, Seniorenheime, Betriebe oder Sportvereine künftig von den Krankenkassen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt werden. Gemeinsam mit den Ländern sollen die Krankrankenkassen gesundheitsförderliche Konzepte entwickeln. Zudem sollen die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum 10. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen werden; dabei sowie bei den Gesundheits-Check-ups für Erwachsene sollen Präventionsaspekte stärker berücksichtigt werden. Quelle: BMG