Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2013; 2(1): 66
DOI: 10.1055/s-0033-1341384
Aus den Verbänden – BVOU
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Tipps zum Umgang mit dem Arzt-Haftpflicht-Versicherer im Schadenfall

Stefan Wilhelmi
1   Funk-Gruppe
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Publication Date:
08 March 2013 (online)

Immer wieder hört man davon, dass Versicherer Arzt-Haftpflicht-Verträge kündigen, weil der Versicherungsnehmer einen Schadenfall hat. Eine solche Kündigungspraxis muss als absolut unseriös bezeichnet werden, wobei ein Versicherer oftmals einen Schaden nur als Vorwand für eine außerordentliche Kündigung nimmt, weil er sich ohnehin von dem Risiko trennen will und eine ordentliche Kündigung im Hinblick auf eine länger vereinbarte Laufzeit derzeit nicht möglich ist.

Die Berufs-Haftpflicht-Versicherung bildet das Kernstück des Versicherungsprogramms eines freiberuflich tätigen Mediziners. Denn falls die ausgeübte Tätigkeit nicht lückenlos vom Versicherungsschutz umfasst ist oder falls die gedeckte Versicherungssumme im Schadenfall nicht ausreicht, haftet der betroffene Arzt gegebenenfalls mit seinem gesamten Privatvermögen. Daher ist auch die Auswahl des richtigen Versicherers existenziell! Nur wenn dort absolute Seriosität, aber auch das notwendige Know-how zur Abwicklung eines Schadenfalls im Sinne des versicherten Mediziners vorhanden ist, kann ein Versicherer seine Aufgaben erfüllen, nämlich die qualifizierte Zurückweisung unbegründeter Ansprüche, bzw. die zügige und möglichst lautlose Befriedigung von begründeten Haftpflichtansprüchen.

Zu dieser Seriosität gehört es auch, dass ein Versicherer seinen Kunden beim ersten Schadenfall nicht fallen lässt „wie eine heiße Kartoffel“, sondern das Versicherungsverhältnis in angemessener Form fortsetzt. Mit der SV SparkassenVersicherung hat der BVOU für seine Mitglieder seit Jahren einen solchen Partner zur Abdeckung der sich aus der Berufsausübung seiner Mitglieder ergebenden Risiken gefunden.


SERVICE FÜR BVOU-MITGLIEDER

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Der BVOU kooperiert schon seit vielen Jahren mit der Funk-Hospital-Versicherungsmakler GmbH. Für Informationen und die Erstellung von Angeboten für BVOU-Mitglieder stehen die Mitarbeiter des BVOU-Kooperationspartners gerne zur Verfügung.


Kontakt:


Funk-Hospital-Versicherungsmakler GmbH
Funk Ärzte Service
Valentinskamp 20
20354 Hamburg
Tel.: (0 40) 35 91 4-285
s.wilhelmi@funk-gruppe.de
http://www.funk-gruppe.de

Dabei ist die zu zahlende, günstige Versicherungsprämie zwar angenehm, letztlich aber nur sekundär. Denn wichtig ist vor allem anderen, dass sich ein vom Schadenfall betroffener Mediziner im Ernstfall auf seinen Haftpflicht-Versicherer verlassen kann – auch in der Zeit nach einem Versicherungsfall. Bei der SV SparkassenVersicherung ist dies gewährleistet. Hierzu muss aber auch der Versicherungsnehmer seinen Beitrag leisten, denn im Schadenfall gilt, alle sich aus den Versicherungsbedingungen ergebenden Obliegenheiten zu erfüllen, wozu es insbesondere gehört, dem Versicherer alle Informationen und Unterlagen zu überlassen, die er für eine Beurteilung und eine sachgerechte Bearbeitung benötigt. „Mauert“ der Versicherungsnehmer im Schadenfall oder gibt er (bewusst) unzutreffende Schilderungen zum Geschehensverlauf ab, so muss man auch Verständnis für den Versicherer haben, dass er sich unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten so rasch wie möglich von einem solchen Risiko trennt.

Daher gilt es im eigenen Interesse, den Versicherer frühzeitig und wahrheitsgemäß über einen Schadenfall zu unterrichten. Kommt der Versicherte seinen Obliegenheiten nach, so wird ein seriöser, qualifizierter Versicherer das in ihn gesetzte Vertrauen auch nicht enttäuschen, insbesondere, wenn ein erfahrener Makler über das Versicherungsverhältnis und die Schadenabwicklung wacht.

Nähere Informationen und Angebote zum Haftpflicht-Rahmenvertrag des BVOU können beim Funk Ärzte Service der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH angefordert werden (siehe Kasten).