Laryngorhinootologie 2010; 89(6): 371-372
DOI: 10.1055/s-0030-1247532
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Aufklärung über Behandlungsalternativen bei Tonsillektomie

Urteil des OLG Frankfurt vom 05.08.2008 –8 U 267/07A. Wienke, K. Janke
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Publication Date:
10 June 2010 (online)

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte in seinem jüngst veröffentlichten Urteil über die zivilrechtliche Verantwortung eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes zu entscheiden, der bei einem 6-jährigen Kind eine Tonsillektomie durchgeführt hatte, in deren Folge es zu einer Hirnschädigung des Kindes kam. In diesem Zusammenhang wurden dem beklagten HNO-Arzt nicht nur Behandlungsfehler, sondern auch Aufklärungsfehler vorgeworfen. Insbesondere habe er nicht über alternative Behandlungsmethoden, wie etwa eine medikamentöse oder andere konservative Therapien, aufgeklärt. Das OLG entschied jedoch, dass eine Aufklärungspflicht über alternative Behandlungsmethoden nur dann bestehe, wenn es sich um echte Behandlungsalternativen handele, d.h. eine gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethode vorliege, die im jeweiligen Einzelfall eine echte Wahlmöglichkeit eröffne.

Rechtsanwalt Dr. iur. Albrecht Wienke

Wienke & Becker–Köln

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