Zentralbl Chir 2025; 150(06): 469-471
DOI: 10.1055/a-2661-8983
Rechtliches – Urteile und Hintergründe

„Darf´s auch etwas mehr sein?“

Zur ärztlichen Information über Behandlungskosten, BHG, Urteil vom 4. April 2024 – III ZR 38/23

Autor*innen

  • Albrecht Wienke

Mit dem Patientenrechtegesetz sind im Jahre 2013 gesetzliche Bestimmungen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen worden, die verschiedene ärztliche Aufklärungs-, Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten näher regeln. Die klassischen Aufklärungspflichten betreffen in erster Linie die sog. Risikoaufklärung vor notwendigen operativen und konservativen therapeutischen und diagnostischen Verfahren und die sog. Sicherungsaufklärung nach Durchführung von Behandlungsmaßnahmen in Bezug auf bestimmte Verhaltenspflichten der behandelten Patienten. Die ärztlichen Informationspflichten zu wirtschaftlichen Details der vorgesehenen Behandlungen sind demgegenüber in der Rechtspraxis weniger von Bedeutung, nehmen jedoch in neuerer Zeit angesichts des zur Verfügung stehenden medizinischen Fortschritts und vieler damit einhergehender neuer Verfahren und Untersuchungsmöglichkeiten zu.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
24. November 2025

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