NOTARZT 2022; 38(03): 151-152
DOI: 10.1055/a-1848-2365
Leserbrief

Kommentar: Umfrage Heilkundliche Maßnahmen durch Notfallsanitäter

Georg von Knobelsdorff
1   Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Schmerztherapie, St. Bernward Krankenhaus Hildesheim, Hildesheim, Deutschland
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Tobias Steffen
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Andreas Callies
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Ziel des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) vom 22. Mai 2013 [1] war „die Schaffung eines neuen Berufsbildes“.

Das Teilziel, die Notkompetenz des Rettungsassistenten, die sich aus § 34 des Strafgesetzbuches ableitete, in eine Regelkompetenz für den NotSan umzusetzen, ist bisher noch nicht gelungen. Während heilkundliche Maßnahmen im 2021 neu gefassten Paragrafen 2a zur „Eigenverantwortlichen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch NotSan“ unter den Vorbehalten – „erlernt, beherrscht und jeweils erforderlich, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden“ [1] – jetzt relativ rechtssicher gefasst wurden, wird nach § 4 Abs. 2c NotSanG „eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) […] bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden“ weiterhin differenziert und kontrovers gesehen [2]. In diesem Kontext sind die Ergebnisse einer Umfrage unter den ÄLRD in Bayern sehr interessant und für einige auch sehr überraschend [3].

Es ist nicht neu, dass insbesondere Ärzte Sorgen haben, dass Nichtärzte die in wenigen Fällen notwendigen, aber eingreifenden und nicht ungefährlichen invasiven Maßnahmen nicht richtig indizieren und nicht richtig durchführen können. Werden doch in allen anderen medizinischen Einrichtungen derartige Maßnahmen entweder durch einen Arzt oder unter seiner unmittelbaren Aufsicht durchgeführt. Der Leitsatz „First do not harm“ ist sicher richtig, aber was ist die Konsequenz im Rettungsdienst weit außerhalb einer medizinischen Einrichtung?

Wir wissen alle, dass jetzt und in Zukunft Notärzt*innen (NÄ) nicht zu allen Fällen, bei denen invasivere Maßnahmen notwendig sind, kommen können und wollen. Von daher wurde im Rahmen des Pyramidenprozesses [4] ein Weg gefunden, mithilfe von Algorithmen den NotSan das eigenständige Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen zu ermöglichen und den ÄLRD bestimmte notfallmedizinische Zustandsbilder und -situationen standardmäßig vorzugeben, die dann überprüft und verantwortet werden können. Dieser Prozess, der vom Bundesverband Ärztlicher Leiter Rettungsdienst initiiert und gemeinsam mit einem breiten Bündnis verschiedener Gremien entwickelt wurde, ist in einem fortwährenden Austausch und bildet die fachliche Basis notwendiger Kompetenzen der NotSan.

In der erfolgreich abgelegten staatlichen Prüfung hat der NotSan die hierfür erforderliche erlernte Handlungskompetenz bis zum „Beherrschen“ gezeigt. Dieses „Beherrschen setzt sichere Handlungskompetenz zur Einsatzzeit voraus, wozu das Verstehen des Eingriffes nebst typischer Komplikationen (kognitiv) und das Vorhandensein der handwerklichen Routine nebst Bewältigungsstrategien für Komplikationsfälle gehören.“ [5]

Dieser Kompetenz im Nachgang mit Misstrauen zu begegnen, führt zu Verunsicherung aller Beteiligter. Darüber hinaus erscheint es auch nicht sinnvoll, Tätigkeiten bis hin zum Grad der Beherrschung in der Ausbildung zu lehren, wenn im weiteren Verlauf kein Vertrauen auf eine richtige Umsetzung durch die NotSan als Grundlage einer Delegation dieser Tätigkeiten vorhanden ist.

Die 2022 konsentierten landeseinheitlichen bayerischen Delegationsalgorithmen mit der Gabe von Betäubungsmitteln oder Glukose setzen „einheitliches Vertrauen“ in die Kompetenz „Befunderhebung“, „Anlage eines i. v.-Zuganges“ und „Medikamentengabe i. v.“ ebenso voraus wie die Beherrschung der Maßnahmen bei Komplikation [6]. Andere Rettungsdienstbereiche gehen hier deutlich weiter.

Warum existieren 9 Jahre nach dem Inkrafttreten des NotSanG immer noch derartig unterschiedliche Meinungen bei den ÄLRD? Da steht sicher die Sorge um die Patienten im Vordergrund, einige ÄLRD werden auch Angst haben, Maßnahmen in einem von ihnen nicht vollbeherrschbaren Bereich zu delegieren. Sicher spielt hier auch die persönliche Erfahrung und das Vertrauen auf die Kompetenz der verschiedenen Teammitglieder eine Rolle. So könnte es sein, dass Krankenhausärzte mehr als krankenhausferne Ärzte das Können ihrer Kollegen im interprofessionellen Team der Intensivstation, der Anästhesie und auch im Rettungsdienst kennen- und schätzen gelernt haben. Diese ÄLRD tun sich wahrscheinlich sehr viel leichter mit der Delegation von heilkundlichen Maßnahmen.

Eine enge und vertrauensvolle interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen den NotSan und den ÄLRD wird nur in einem engverzahnten operativen Rettungsdienst möglich. Es sind die ÄLRD, welche die erforderlichen Ressourcen zum Erwerb und Erhalt notwendiger Fähigkeiten schaffen, die gesetzlich geforderten Rahmenbedingungen umsetzen, kontinuierlich über die Qualität wachen und durch vertrauensvolle Delegation Rückhalt für die eingesetzten NotSan bieten müssen.

Auf dem Boden der NUN-Algorithmen für Niedersachsen und Bremen hat sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ÄLRD und NotSan entwickelt und bewährt. Viele der delegierbaren Kompetenzen der bayerischen Umfrage sind seit Langem standardisierter Bestandteil gelebter SOPs im Rettungsdienst dieser beiden Bundesländer.

Im Rettungsdienst werden immer Mitarbeiter, seien es NÄ oder NotSan, aufgrund ihrer Weiterbildung und täglichen Arbeit bestimmte Dinge besonders gut, aber auch einige Dinge nur bedingt beherrschen. Wir werden in den nächsten 5–10 Jahren erleben, wie sich der Rettungsdienst weiterentwickelt und welche Behandlungspfade sich für die behandlungsbedürftigen Notfallpatienten als effektiv, mit einem guten Sicherheitsprofil und auch überall umsetzbar bewähren. Sicher werden auch die Gerichte in einigen Fällen für eine zunehmende Klärung der leider noch nicht wirklich zufriedenstellenden Rechtslage beitragen.



Publication History

Article published online:
08 June 2022

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