Handchir Mikrochir Plast Chir 2021; 53(05): 507-511
DOI: 10.1055/a-1579-5701
Aus der DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie

DGH-NEWSLETTER 2021

Liebe Mitglieder der DGH,

ich möchte auch in diesem Jahr den Newsletter nutzen, um Ihnen einen Überblick über die Aktivitäten des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie zu geben und Ihnen alle wesentlichen Informationen für die Mitgliederversammlung im Rahmen unseres Jahreskongresses am 2. September 2021 in Münster zur Verfügung zu stellen, zu der ich Sie bereits an dieser Stelle ganz herzlich einlade.

Das gesamte vergangene Jahr war für uns alle sowohl beruflich als auch im privaten Leben komplett durch die anhaltende Corona-Pandemie geprägt. Umso erfreulicher war es, dass wir uns trotz der Pandemie im vergangenen Jahr als einzige Fachgesellschaft noch persönlich auf unserem Jahreskongress gemeinsam mit den Mitgliedern der DAHTH vom 8. bis zum 10. Oktober 2020 in der Halle Münsterland in Münster, Westfalen austauschen konnten. Unter dem Eindruck von COVID-19 gab es im Vorfeld extensive Gespräche, ob und wie man eine solche Präsenzveranstaltung durchführen kann und soll. Der Veranstalter Intercongress erarbeitete mit den Betreibern der Halle Münsterland, den regionalen Gesundheitsbehörden, dem Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie Prof. Dr. Jörg van Schoonhoven und den Kongresspräsidenten Prof. Dr. Martin Langer aus Münster und Prof. Dr. Marcus Lehnhardt aus Bochum ein individuelles Hygienekonzept, das die aktuellen Kenntnisse zur Gewährung höchstmöglicher Sicherheit unter Berücksichtigung aller Vorgaben durch das Gesundheitsamt und die aktuelle Situation der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt des Kongresses in Gänze berücksichtigte. Die Tatsache, dass die vorgesehene Kapazität des Kongresses mit 399 teilnehmenden Ärzten und 142 Handtherapeuten vollständig ausgebucht war, zeigt das große Interesse und die Bereitschaft unter angepassten Bedingungen eine Veranstaltung mit der Möglichkeit zu persönlichem Austausch zu besuchen. Großer Dank für diesen erfolgreichen Kongress, bei dem es auch im Nachhinein nicht zu einer Infektionskette gekommen ist, gilt sowohl den Organisatoren, Kongresspräsidenten, Beitragenden und Industrievertretern als auch allen Teilnehmern, die sich in vorbildlicher Weise an die Vorgaben des Hygienekonzeptes hielten und dessen Einschränkungen beachteten. Der Kongress fand in besonderen Zeiten statt, war unter den gegebenen Voraussetzungen eine wirklich bereichernde und vor allem gelungene Veranstaltung und demonstriert auch, dass es die Anstrengung lohnt, alternative Konzepte unter komplexen und schwierigen Bedingungen zu erarbeiten, um uns den notwendigen Austausch zu ermöglichen. Er hat uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig physische Präsenz nicht nur für den Menschen allgemein, doch im Besonderen in unserem Beruf ist, der eben nicht nur vom Sehen und Hören, sondern vom Be-Greifen geprägt ist.

Durch die pandemiebedingten Einschränkungen konnten in diesem Jahr die traditionelle Klausurtagung des erweiterten Vorstands der DGH oder Vorstandssitzungen mit persönlichem Austausch nicht stattfinden. Unabhängig davon wurden alle Projekte der DGH in den Kommissionen und Delegationen weiterverfolgt, neue Projekte initiiert und teilweise bereits abgeschlossen. Der Vorstand hat in vielen Online-Sitzungen neue Schwerpunkte der Vorstandsarbeit erarbeitet und koordiniert und, nachdem es wieder möglich war, in einer Anwesenheits-Vorstandssitzung am 2. Juli 2021 in Frankfurt die Themen und Vorschläge für die Mitgliederversammlung und die weitere strategische Ausrichtung der Gesellschaftsarbeit vorbereitet.

61. Jahreskongress der DGH und 25. Kongress der DAHTH

Ebenfalls bedingt durch die Corona-Pandemie beschloss der Vorstand der DGH, gemeinsam mit der Kongresspräsidentin für 2021 Dr. Eva-Maria Baur und Intercongress, den Kongress 2021 nicht wie ursprünglich geplant in Garmisch-Partenkirchen auszurichten, da die dortigen räumlichen Bedingungen keine Kongressgestaltung unter Pandemie-Bedingungen erlauben würden. Zusätzlich wurde beschlossen, den Kongress nicht im Herbst, sondern im Sommer auszurichten, da die Erfahrung des vergangenen Jahres gezeigt hat, dass zum Herbst die Wahrscheinlichkeit erhöhter Infektionszahlen deutlich höher als im Sommer sein wird. Intercongress wurde daraufhin beauftragt, alternative Kongressorte und Räumlichkeiten in Deutschland zu prüfen und die Mitglieder des Vorstands beschlossen, die wissenschaftliche Programmgestaltung für den Kongress gemeinsam zu übernehmen, sodass jedes Mitglied des Vorstands und Beirats jeweils eine Sitzung im Rahmen des Kongresses inhaltlich und mit den entsprechenden Referenten für die Eingangsvorträge organisatorisch übernahm. Als mögliche Kongressorte wurden von Intercongress Kassel, Fulda, Erfurt, Friedrichshafen und Augsburg überprüft. Diese Städte boten sich wegen geeigneter Kongressräumlichkeiten, aber auch von ihrer Infra- und Kostenstruktur für eine mögliche Ausrichtung unseres Kongresses an. Bei der konkreten Überprüfung durch Intercongress waren jedoch entweder keine Termine im Sommer mehr verfügbar, die Kongressräumlichkeiten dann doch zu limitiert für eine Ausrichtung unter Corona-Bedingungen oder die Rahmenbedingungen (z. B. Hotelverträge) nicht akzeptabel. Daraufhin wurde in der Online-Vorstandssitzung vom 10. Dezember 2020 aufgrund der Erfahrungen des Jahreskongresses 2020 entschieden, auch den Kongress 2021 in Münster durchzuführen. Unter Berücksichtigung der Sommerferien und des FESSH-Kongresses wurde als Termin der 10. bis 12. Juni 2021 festgelegt. Die Vorstandsmitglieder baten den Generalsekretär, die Koordination des Kongresses und damit auch die Präsidentschaft für diesen Kongress zu übernehmen, wobei die wissenschaftliche Gestaltung, wie zuvor beschlossen, dann durch alle Mitglieder des Vorstands und Beirats begonnen wurde. Im weiteren Verlauf der Pandemie war Anfang April absehbar, dass der für Juni geplante Kongress nicht oder nur unter sehr großen Auflagen möglich sein würde. In der Online-Vorstandssitzung am 21. April 2021 beschloss der Vorstand somit eine erneute Verschiebung des Termins auf den 2. bis 4. September 2021. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint sich die Einschätzung des Vorstands zu bestätigen, dass der Pandemieverlauf im Spätsommer die Ausrichtung eines Kongresses ermöglicht. Selbstverständlich wird es auch in diesem Jahr ein mit den lokalen Gesundheitsbehörden eng abgesprochenes und aktualisiertes Hygienekonzept geben, um alle Teilnehmer des Kongresses, soweit dies überhaupt möglich ist, vor einer Infektion zu schützen. Wir freuen uns sehr, unseren Mitgliedern erneut in diesen ungewöhnlichen Zeiten einen Kongress anbieten zu können, der den persönlichen Austausch erlaubt und ein wissenschaftlich sehr hochkarätiges Programm verspricht, da jedes Mitglied des Vorstands und Beirats natürlich sein Schwerpunktthema für die von ihr oder ihm geplante Sitzung ausgewählt hat.

Daher lädt der gesamte Vorstand Sie in diesem Jahr besonders herzlich ein, den

61. Jahreskongress der DGH und 25. Kongress der DAHTH vom 2. bis 4. September 2021 im Messe- und Congress-Centrum Halle Münsterland

und die Mitgliederversammlung am 2. September 2021

sowie den Festabend am 3. September 2021

zahlreich zu besuchen. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, den gesamten Kongress im Stream online zu verfolgen.


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Präsenz der DGH in den nationalen und internationalen Fachgesellschaften und Medien

Kongresse: Leider konnte im vergangenen Jahr keiner der regelmäßigen Kongresse oder Fortbildungsveranstaltungen als Präsenzveranstaltung stattfinden, an denen die DGH sonst mit Sitzungen oder Vorträgen beteiligt ist. Zumindest der DKOU fand jedoch als digitale Fortbildungsveranstaltung vom 19. bis 23. Oktober 2020 mit Online-Sitzungen täglich von 17:00 bis 21:00 Uhr statt. Die DGH konnte gemeinsam mit den Sektionen der DGU und der DGOOC eine Expertensitzung zu der distalen Radiusfraktur mit über 500 zugeschalteten Teilnehmern und einer ausgesprochen lebhaften Diskussion ausrichten.

Auch der diesjährige Kongress der FESSH konnte vom 16. bis 19. Juli 2021 lediglich als digitale Veranstaltung stattfinden. Die DGH war mit einigen Vorträgen, insbesondere in dem neuen Sitzungsformat „Battle of the Nations“, beteiligt.

Dank der intensiven Aktivitäten unserer Delegierten in den befreundeten Fachgesellschaften wurde die DGH auch in diesem Jahr wieder eingeladen, eigenständige Sitzungen oder Kooperationssitzungen bei den Jahrestagungen unterschiedlicher Fachgesellschaften zu planen und zu übernehmen.

Der DKOU ist als Präsenzveranstaltung vom 26. bis 29. Oktober 2021 in Berlin geplant. Die DGH hat hier in Zusammenarbeit mit den handchirurgischen Sektionen der DGU und DOOC insgesamt 5 handchirurgische Sitzungen vorbereitet zu den Themen: Die intraartikuläre distale Radiusfraktur, Bissverletzungen und Infektionen an der Hand, Arthroskopie beim Handgelenkschmerz, Arthrodesen an der Hand, Knöcherne Verletzungen der Hand (O&U Basics). Alle Sitzungen werden nach aktueller Planung am Mittwoch, den 27. Oktober 2021 stattfinden und ich darf Sie herzlich einladen, sich an der Diskussion dieser interessanten Themen zu beteiligen.

Auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e. V. (DGfW) hat Dr. Eva-Maria Baur gemeinsam mit Prof. Dr. Bert Reichert für den Nürnberger Wundkongress vom 2. bis 4. Dezember 2021 eine Sitzung zu handchirurgisch relevanten Themen zusammengestellt. Dieser Kongress ist als Hybridveranstaltung geplant, sodass die Möglichkeit besteht, persönlich oder online teilzunehmen.

Eine besondere Ehre für die DGH ist es, als offizielle Gastgesellschaft der Französischen Gesellschaft für Handchirurgie (SFCM) auf dem Jahreskongress der Gesellschaft gemeinsame Sitzungen ausrichten zu dürfen. Der Kongress der SFCM ist als Präsenzveranstaltung vom 16. bis 18. Dezember 2021 in Paris geplant. Das Kongressthema des Kongresses ist der „Daumen“. Dr. Eva-Maria Baur steht in engem Kontakt mit dem Kongresspräsidenten Stephane Guero und koordiniert die verschiedenen Sitzungen der DGH. Selbstverständlich können von allen Mitgliedern der DGH auch eigene Vorträge im regulären Kongressablauf angemeldet werden. Der gesamte Vorstand lädt alle Mitglieder der DGH ganz herzlich ein, uns in einer möglichst großen Gruppe zu begleiten, uns als Gastgesellschaft auf dem Kongress zu vertreten und zudem in der vorweihnachtlichen Atmosphäre Paris zu erleben.

Publikationen: Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) gibt für seine ca. 7000 Mitglieder viermal jährlich den sogenannten „Infobrief“ mit jeweils einem Schwerpunktthema heraus. Im vergangenen Jahr bot uns der BVOU an, ein Schwerpunktheft mit handchirurgischen Themen zu gestalten. Direkt nach unserem letztjährigen Kongress boten eine Vielzahl von Mitgliedern des erweiterten Vorstands an, sich mit Manuskripten an dem Heft zu beteiligen. Es fanden sich so viele Themenangebote, dass wir in den kommenden Jahren ein weiteres Heft gestalten können.

Priv. Doz. Dr. Simon Thelen aus Düsseldorf übernahm die Herausforderung, sich selbst mit einem Artikel zu beteiligen und alle Autoren mit ihren Beiträgen so zu koordinieren, dass alle Manuskripte zeitgerecht eingingen. Das Heft demonstriert in vorbildhafter Weise die Notwendigkeit einer spezialisierten Handchirurgie in Deutschland durch die Darstellung der hoch differenzierten Therapieansätze in den handchirurgischen Übersichtsarbeiten. Der gesamte Vorstand bedankt sich sehr herzlich bei allen Autoren für ihre Beiträge. Eine kleine Anzahl an gedruckten Exemplaren des Heftes befindet sich noch in der Hand der DGH und kann über die Geschäftsstelle abgerufen werden.

Im Januar dieses Jahres bot der diesjährige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und Kongresspräsident des DKOU, Prof. Dr. Michael Raschke, der DGH an, sich mit einem Artikel zum Thema „Wie ist Qualität in der Handchirurgie definiert?“ an einem Sonderheft in der Zeitschrift „Der Chirurg“ zum DKOU 2021 mit dem Titel „Wie definieren wir Qualität in der muskuloskelettalen Medizin“ zu beteiligen. Diese Aufgabe übernahm Prof. Dr. Mohssen Hakimi. Ergänzt durch einen Beitrag von Dr. Caroline Dereskewitz und mit Unterstützung der Mitglieder der Kommission Qualitätssicherung entstand ein Artikel, der sehr anschaulich den Status Quo, die Maßnahmen der DGH und die noch bestehenden Herausforderungen zur Definition, Erfassung und Verbesserung der Qualität in der Handchirurgie beschreibt und der am 6. Juli 2021 zunächst online erschienen ist.


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Vertretung der Handchirurgie in der Gesundheits- und Berufspolitik

Auch wenn die Gesundheitspolitik im vergangenen Jahr wesentlich durch die Aktivitäten zur Bewältigung der Corona-Pandemie geprägt war, wurden die Bemühungen der Neustrukturierung unseres Gesundheitssystems weiterverfolgt. Auf Veranlassung des Gesetzgebers vergaben der Spitzenverbund der Krankenkassen (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im vergangenen Jahr ein Gutachten beim IGES Institut und Gesundheit Österreich Beratungsgesellschaft in Auftrag. Darin sollen bis zum 31. Januar 2022 ein Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen erstellt sowie einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte ausgehend und unter Weiterentwicklung vom Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) unter Berücksichtigung des MdK-Reform-Gesetzes vorbereitet werden. Von dieser Neustrukturierung wird die Handchirurgie in Deutschland mit den handchirurgischen Behandlungsmaßnahmen maßgeblich betroffen sein. Es geht bei der vorgesehenen Umstrukturierung nicht nur darum, was in Zukunft in ambulanten Strukturen erfolgen soll, sondern auch um die Vergütung dieser Leistungen. Bislang wurde unserer Kenntnis nach keine Fachgesellschaft bei dieser Umstrukturierung involviert. Diese politische Entwicklung war seit einigen Jahren absehbar und als Gesellschaft haben wir immer wieder versucht, die Interessen der Handchirurgie dabei zu vertreten. Da wir als kleine Fachgesellschaft ohne eigenen Facharztbereich jedoch keine eigene Stimme in irgendwelchen Gremien haben oder unsere Interessen selbst vertreten können, hatte der Vorstand bereits 2015 den Mitgliedern der DGH vorgeschlagen, die Vertretung der eigenen Interessen durch einen Beitritt in den Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) zu verbessern. Auf der Mitgliederversammlung in Ludwigsburg wurde der Vorstand darum beauftragt, den Beitritt der DGH zu veranlassen. Die Mitgliedschaft der DGH im SpiFa war dann allerdings nicht mit der Gemeinnützigkeit der DGH in Einklang zu bringen. Gegen die Abschaffung der Gemeinnützigkeit der DGH sprach zum damaligen Zeitpunkt, dass sie Grundvoraussetzung für die wichtige Mitgliedschaft in der AWMF war. Diese Bedingungen haben sich bekanntermaßen mittlerweile verändert und die DGH hat dementsprechend die Gemeinnützigkeit abgegeben. Unter Berücksichtigung der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen schlägt der Vorstand der DGH den Mitgliedern daher vor, den 2015 gefassten Beschluss für einen Beitritt zum SpiFa zu erneuern und dann auch zügig umzusetzen.

Als weitere Organisation, die gebündelt mit anderen Fachbereichen die Interessen der Handchirurgie unter Berücksichtigung der zu erwartenden weiteren Verlagerung auch komplexerer Eingriffe in den ambulanten Bereich vertreten kann, wurde vom Vorstand der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) identifiziert und kontaktiert.

Der BAO vertritt viele Fachgruppen, die ebenfalls einen großen Teil ihrer operativen Leistungen im ambulanten Rahmen erbringen müssen, insbesondere auch unter Berücksichtigung einer leistungsgerechten Vergütung. Mit Dr. Axel Neumann, der niedergelassener Handchirurg und aktuell Präsident des BAO ist, wäre die Handchirurgie direkt im Präsidium des BAO vertreten. Der BAO ist als Organisation selbst ebenfalls Mitglied des SpiFa. Herr Dr. Neumann leitet im SpiFa den Ausschuss für Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Er würde damit sowohl im BAO als auch im SpiFa, neben den zusätzlichen Delegierten der DGH, als Mitglied in diesen Verbänden die Interessen der Handchirurgie vertreten. Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft im BAO würde sich für die DGH auf ca. 9000 Euro belaufen. Da der Vorstand der DGH davon ausgeht, dass die aktuellen gesundheitspolitischen Prozesse die Zukunft der Handchirurgie auf nicht absehbare Zeit bestimmen werden, empfiehlt der Vorstand den Mitgliedern der DGH neben dem Beitritt zum SpiFa zusätzlich den Beitritt zum BAO, um alle Organisationen zu nutzen, in denen die Interessen der Handchirurgie gebündelt mit anderen, ähnlich gelagerten Fachbereichen vertreten werden können. Die jährlichen Mitgliedergebühren für beide Organisationen werden ca. 20 000 Euro betragen und können aktuell aus den laufenden Einnahmen der Gesellschaft getragen werden.


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Patienten-Informationskampagne

Gemeinsam mit der Agentur we care communications wurden auch im vergangenen Jahr wieder die Silvester-Informations-Aktion zur Vermeidung von Feuerwerkskörperverletzungen an der Hand und der Tag der Hand am 1. März 2021, dieses Jahr mit dem Thema „Nervenkompressionssyndrome“, gestaltet. Da pandemiebedingt keine Veranstaltungen in Anwesenheit von Mitbürgern oder Patienten stattfinden konnten, haben in diesem Jahr viele Praxen und Kliniken den Tag der Hand genutzt, digitale Veranstaltungen mit erstaunlich großer Resonanz anzubieten.

Auch im kommenden Jahr werden wir Ihnen wieder das Informationsmaterial für die Silvester-Informations-Aktion kostenlos zur Verfügung stellen und für den 1. März 2022 das Thema „Sehnenscheidenentzündungen“ zum Tag der Hand mit allen Unterlagen gemeinsam mit we care communications vorbereiten.


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Expertenzertifikat Handchirurgie

Der Vorstand wurde durch den Mitgliederbeschluss von 2019 beauftragt, ein „Expertenzertifikat“ für Handchirurgen zu erstellen. Nach ausgiebiger Diskussion hatte sich der Vorstand entschieden, die weitere Entwicklung eines möglichen Zertifikats durch ein unabhängiges Zertifizierungsinstitut begleiten zu lassen und damit aufzuwerten. Nach ausgiebiger Recherche hinsichtlich der Anbieter wurde die Zusammenarbeit mit ClarCert beschlossen. Anschließend wurden die Mitglieder der Zertifizierungskommission von Seiten der DGH bestimmt und die Ansprechpartner bei ClarCert und die Prozessabläufe wurden definiert. Zudem wurden die inhaltlichen Kriterien für die Neuerlangung des „Personenzertifikats“ und eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2022 definiert. Als Gebühren für das Zertifikat wurden von der Gesamtgruppe 550 Euro vorgeschlagen. Als Schlichter bei möglicherweise strittigen Fragestellungen zwischen Antragsstellern und der Gesamtgruppe wurde der Senator der DGH, Dr. Rolf Habenicht, vorgeschlagen und dieser hat sich auch bereiterklärt, diese Aufgabe zu übernehmen.

Das gesamte Projekt wird in der Mitgliederversammlung von der Arbeitsgruppe vorgestellt werden.


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Facharzt Handchirurgie

Nach dem Erstgespräch des Vorstands der DGH mit dem Vorsitzenden der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. Henrik Herrmann, sowie den beiden Referentinnen des Dezernats Ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Eileen Siewert und Biljana Boes, am 6. Dezember 2019 in der BÄK zum Thema „Facharzt für Handchirurgie“, wurden wir gebeten, zunächst den Landesärztekammern Zeit zu geben, die Beschlüsse des Ärztetages von 2019 umzusetzen.

Auf Nachfrage des Vorstands fand nun am 19. Mai 2021 ein Online-Gesprächstermin mit der BAEK statt. An der Sitzung nahmen Dr. Johannes Albert Gehle (Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer), Prof. Dr. Henrik Herrmann (Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein und Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer), Dr. Kerstin Hoeft (Leiterin Dezernat Ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung), André Zolg (Referent Dezernat Ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung), Dr. Walter Schäfer, Prof. Dr. Jörg van Schoonhoven, Dr. Klaus Rudolf und Prof. Dr. Andreas Eisenschenk teil. In dem durchaus konstruktiven Gespräch mit positiver Grundstimmung wurde von Seiten aller Beteiligten der BÄK allerdings sehr deutlich gemacht, dass es eine Unterstützung oder auch nur die Möglichkeit, das Thema „Facharzt für Handchirurgie“ auf dem Ärztetag zu diskutieren, nur dann geben würde, wenn die an dem Thema beteiligten Fachgesellschaften zustimmen (DGCH, DGU, DGOOC, DGOU, DGPRÄC). Ein Alleingang durch die DGH würde nicht unterstützt und hätte keinerlei Chance auf Erfolg.

Bislang findet sich leider weder formell noch inhaltlich eine Unterstützung durch eine andere chirurgische Fachgesellschaft hinsichtlich des Bestrebens der DGH, den Facharzt für Handchirurgie als eigenständigen Facharzt in Deutschland zu implementieren. Dies liegt sicherlich noch zu einem großen Teil daran, dass die betroffenen Fachgesellschaften bislang den möglichen Verlust eines Spektrums innerhalb ihres eigenen Bereichs im Fokus ihrer Betrachtung haben und nicht die Chancen für ihre Mitglieder in dem möglichen Erwerb von zwei Facharzttiteln mit entsprechender Qualifikation sehen. Hier wird in den kommenden Jahren eine intensive Diskussion und Aufklärungsarbeit in allen Gremien notwendig sein, die in die Entscheidung irgendwie involviert sein können (BDC, BVOU, VLOU, DGCH, DGOU, DGU, DGPRÄC). Der Vorstand schlägt vor, dies bei der Besetzung der Delegiertenpositionen innerhalb des erweiterten Vorstands der DGH zu berücksichtigen. Er empfiehlt, einen Delegierten für den VLOU und im kommenden Jahr auch für den BVOU im erweiterten Vorstand zu implementieren.

Falls die DGH den eigenen Facharzt auch weiterhin verfolgen möchte, ist dies nur mit einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand möglich. Dieser kann nur in der Geschäftsstelle geleistet werden, sodass hier auf Dauer über eine Ausweitung der personellen Kapazitäten in der Geschäftsstelle nachgedacht werden muss. Der finanzielle Mehraufwand wird allerdings auf Dauer nicht ohne eine Erhöhung der Beitragsgebühren der Mitglieder geleistet werden können.


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Ehrenmitgliedschaft in der DGH

Aufgrund seiner besonderen Verdienste um die Handchirurgie und die DGH schlägt der Vorstand vor, Dr. med. Hartmut Förstner zum Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie zu ernennen und bittet die Mitgliederversammlung, diesen Vorschlag zu bestätigen. Dr. Förstner hat sein Medizinstudium in Tübingen absolviert. Nach seiner Facharztausbildung in der BG-Klinik Tübingen bei Prof. Dr. Siegfried Weller und in der Handchirurgie bei Dr. Peter Reill war er zunächst als Oberarzt in der Chirurgischen Abteilung des Städtischen Krankenhauses Schramberg tätig und danach bis zu seinem Ruhestand am 30. Juni 2007 Chefarzt der Chirurgie im Ortenau Klinikum in Wolfach.

Dr. Hartmut Förstner war Gründungsmitglied und Beirat der DGH. Er hat zahlreiche Publikationen zu handchirurgischen Themen verfasst, unter anderem bereits 1989 zum Os lunato-triquetrum, 1990 zur Morphologie des distalen Radioulnargelenkes und 1994 zur intramedullären Nagelung bei Frakturen der Mittelhandknochen.


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Zusammensetzung des Vorstands der DGH

Auf der Mitgliederversammlung stehen zunächst die turnusgemäßen Wahlen zu den Positionen des Vorstandes entsprechend der Satzung an. Zunächst gilt es, einen Nachfolger für den nächsten Präsidenten, Prof. Dr. Max Haerle, zu wählen. Der Vorstand der DGH schlägt als nachfolgende Präsidentin Dr. Wiebke Hülsemann aus Hamburg vor.

Im Vorstand endet zudem sowohl die dreijährige Amtsperiode des Generalsekretärs als auch die des Schatzmeisters. Für den Generalsekretär schlägt der Vorstand die Wiederwahl von Prof. Dr. Jörg van Schoonhoven für eine weitere Amtsperiode vor. Für die Position des Schatzmeisters steht Dr. Klaus Rudolf nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Hier schlägt der Vorstand Herrn Priv. Doz. Dr. Simon Thelen vor, der neben seiner handchirurgischen Tätigkeit in der Universitätsklinik in Düsseldorf über ausgezeichnete betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügt und in diesem Jahr aus dem erweiterten Vorstand die Koordinierung des Infobriefs des BVOU übernommen hat.

Im Beirat endet in diesem Jahr die erste dreijährige Amtsperiode von Prof. Dr. Martin Langer und Dr. Florian Goehtz und der Vorstand schlägt die Wiederwahl für eine weitere Amtsperiode vor.

Bei der jährlichen Wahl des Kassenprüfers empfiehlt der Vorstand erneut Prof. Dr. Martin Jung zur Wahl.

Bei den Delegationen im erweiterten Vorstand endet in diesem Jahr die zweijährige Amtsperiode von Dr. Michael Millrose als einer der beiden Delegierten für die AWMF, von Prof. Dr. Herrmann Krimmer als Delegiertem in der DAH, von Herrn Frank Eichenauer als Delegiertem in der DGOU und von Prof. Dr. Peter Mailänder als Delegiertem im BDC. Der Vorstand schlägt für diese Delegierten die Wiederwahl vor. Für den BDC empfiehlt der Vorstand die zusätzliche Wahl von Dr. Walter Schäfer, da er offiziell Sprecher des Fach-Referats „Unfallchirurgie“ im erweiterten Präsidium des BDC ist. Als zusätzliche Delegation empfiehlt der Vorstand einen Vertreter für den VLOU und schlägt hier Prof. Dr. Michael Schädel-Höpfner vor, der erster Vorsitzender des Bundesvorstandes im VLOU ist. Als weitere Delegation empfiehlt der Vorstand die Implementierung eines Vertreters in der DAM und schlägt für diese Position Prof. Dr. Adrien Daigeler aus Tübingen vor, der im Beirat der DAM tätig ist.

Bei den Kommissionen endet die Amtszeit von Dr. Martin Richter (Aus- und Weiterbildung) und von Dr. Caroline Dereskewitz (Klinische Forschung). Für diese Positionen schlägt der Vorstand eine Wiederwahl vor. Für die Neubesetzung der Kommission „Junges Forum“ schlägt der Vorstand als Nachfolger von Dr. Florian Goehtz Herrn Dr. Simon Kim aus Greifswald vor. Zusätzlich empfiehlt der Vorstand die Arbeitsgruppe „Expertenzertifikat“ als feste Kommission im erweiterten Vorstand zu etablieren. Zur Wahl stehen damit als Vorsitzender der Kommission Dr. Martin Lautenbach, als stellvertretender Vorsitzender Dr. Florian Goehtz sowie als Mitglieder Dr. Eva-Maria Baur, Dr. Berthold Bickert, Prof. Dr. Martin Langer und Dr. Martin Richter.

Abschließend freut sich der gesamte Vorstand auf ein Wiedersehen in der Mitgliederversammlung und auf unserem Jahreskongress in Münster.

Prof. Dr. med. Jörg van Schoonhoven,
20.07.2021
Generalsekretär


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Publication History

Article published online:
28 September 2021

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