CNE Pflegemanagement 2020; 07(06): 2
DOI: 10.1055/a-1289-4469
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(Symbolbild/Quelle: Alexander Fischer/Thieme Gruppe)

Personaluntergrenzen erweitert


Nachdem die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) bis vor wenigen Wochen wegen der Pandemie ausgesetzt waren, sind sie jetzt nicht nur wieder Vorgabe, sie werden noch um weitere 4 Bereiche ausgeweitet. Ab Januar 2021 sollen laut Willen des BMG die Bereiche Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Pädiatrie und pädiatrische Intensivmedizin hinzukommen. Der Betreuungsschlüssel sieht folgende Besetzung vor:

  • Allgemeine Chirurgie: 1:10 Tagschicht, 1:20 Nachtschicht

  • Innere Medizin: 1:10 Tagschicht, 1:22 Nachtschicht

  • Pädiatrie: 1:5 Tagschicht, 1:9 Nachtschicht

  • Pädiatrische Intensivmedizin: 1:2 Tagschicht, 1:3 Nachtschicht


Zudem ist der Anteil an Pflegehilfskräften an der Gesamtanzahl der Pflegenden in der Verordnung festgelegt. In der Pädiatrie liegt der Wert beispielsweise bei 5 Prozent.


Heftige Kritik erntet das BMG indes von Pflegeverbänden, Kliniken, der DKG und vielen anderen.


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Ludger Risse
Stellv. Vorsitzender im Bundesverband Pflegemanagement

Krise bewältigt?


Die Wiedereinsetzung und die Erweiterungen der PpUG vermitteln den Eindruck, als wäre schon ‚Normalität‘ in den Kliniken abzusehen. Gleichzeitig wird selbst der Einsatz positiv getesteter Pflegefachpersonen vom Bundesgesundheitsminister nicht ausgeschlossen. Intensivbetten ohne Personal, Arbeitsbelastungen durch Isolationsaufkommen, Personalausfall durch Quarantäne sind Themen in jeder Klinik. Nun drohen auch noch Strafzahlungen beim Unterschreiten fachlich fragwürdiger Vorgaben. Also Aufnahmestopp für die Intensivstationen? Ja, die PpUG kann schützen. Aber in einer Krise helfen solche Vorgaben nicht. Da hilft nur Entscheidungskompetenz der Pflege vor Ort!



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Article published online:
24 November 2020

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