intensiv 2020; 28(05): 227
DOI: 10.1055/a-1204-6972
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Krankenhaus zu Schmerzensgeld verurteilt

Tobias Weimer
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Publication Date:
07 September 2020 (online)

Das LG Gießen verurteilte das Krankenhaus zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 Euro wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung.

Der damals 17-jährige Kläger zog sich im Rahmen eines Fußballspiels eine Verletzung an der Nase zu. Er wurde in das Klinikum verbracht, wo eine Röntgenuntersuchung den Nachweis einer Nasenbeinfraktur erbrachte. Dem Kläger wurde eine Operation in Vollnarkose zur Versorgung der Fraktur empfohlen. Während der Operation in Vollnarkose kam es zu einer etwa 25-minütigen Sauerstoffunterversorgung des Klägers. Grund dafür war ein fehlerhafter Anschluss der Schläuche am Beatmungsgerät. Ein Schlauch verband die Inspiration und die Exspiration des Beatmungsgeräts. Ein anderer Schlauch war mit beiden Enden am T-Verbindungsstück zum Tubus konnektiert, sodass der Kläger nicht mit Sauerstoff versorgt wurde.

LG Gießen, Urt. v. 06.11.2019 – 5 O 376/17