Suchttherapie 2020; 21(03): 163
DOI: 10.1055/a-1182-2909
Mitteilungen aus den Gesellschaften

Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie e.V.

Gallus Bischof

Jahresgespräch mit der Bundespsychotherapeutenkammer

Am 05.März 2020 trafen sich Dr. Gallus Bischof und Michael Müller-Mohnssen vom Vorstand der dg sps mit Herrn Dr. Munz (Präsident), Wolfgang Schreck vom Vorstand und Frau Dr. Wessels in der Geschäftsstelle der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Berlin. Ziel unserer jährlich stattfindenden Gespräche mit der BPtK ist es, die Anliegen unserer Fachgesellschaft in der BPtK bekannt zu machen und die Kammer als Unterstützer für diese Anliegen in den entsprechenden gesundheitspolitischen Gremien zu gewinnen. Die BPtK vertritt die Interessen der in den jeweiligen Landeskammern organisierten angestellten und niedergelassenen Psychologischen PsychotherapeutInnen auf Bundesebene in allen berufspolitischen und gesundheitspolitischen Belangen. Dieses Jahr waren uns folgende Themen besonders wichtig:

Im Wintersemester 2020/2021 soll das neue Direktstudium der Psychotherapie an verschiedenen Universitäten starten. Wir haben gegenüber der BPtK betont, dass die Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der (substanzbedingten und verhaltensbezogenen) Suchtstörungen im Studium angemessen berücksichtigt werden soll und die BPtK gebeten, darauf in den entsprechenden Gremien Einfluss zu nehmen.

Vergleichbares gilt für die an das Studium anschließende Weiterbildung zur Erlangung der Fachkunde (Facharztäquivalenz). Derzeit wird eine Musterweiterbildungsordnung in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen der BPtK entwickelt. In der Weiterbildung soll die Möglichkeit bestehen, vertiefte Kompetenzen in der Diagnostik und Behandlung auch von Patienten mit Suchtstörungen zu erwerben, z.B. durch praktische psychotherapeutische Tätigkeit an Suchtfachkliniken, Suchtabteilungen oder geeigneten ambulanten Suchttherapieeinrichtungen. Im Rahmen der Weiterbildung soll auch Leitungskompetenz vermittelt werden. Dazu werden an einigen Landespsychotherapeutenkammern und durch psychotherapeutische Fachgesellschaften bereits jetzt entsprechende Fortbildungen angeboten.

Gefördert werden soll auch eine stärkere Rolle der ambulanten Psychotherapie in der Suchtkrankenversorgung und eine bessere Vernetzung der in Praxen niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit der Suchtkrankenversorgung. Hierzu bieten sich zusätzlich zu den bisherigen Formen der Richtlinien-Psychotherapie auch neue Möglichkeiten der Kooperation durch die im Rahmen der aktualisierten Psychotherapierichtlinien erweiterten Behandlungsangebote z. B. in der Psychotherapeutischen Sprechstunde, sowie in der Akut- und Kurzbehandlung an. Dazu haben wir auch im Gesprächskreis der psychotherapeutischen Fachgesellschaften (GK II) Impulse gegeben.

Die BPtK hat in der letzten Zeit in Publikationen und Veranstaltungen die Suchtstörungen stärker ins Blickfeld der Psychotherapeuten gerückt. Auch im derzeit laufenden Prozess der Aktualisierung der Behandlungsleitlinien Alkohol gab es gemeinsame Positionierungen der dg sps und der BPtK.

Uns sind diese jährlichen Gespräche mit der BPtK wichtig, um eine breite Unterstützung für die Weiterentwicklung einer wirksamen und qualitativ hochwertigen psychotherapeutischen Versorgung Suchtkranker in Deutschland in unserer Berufsgruppe zu erreichen und die Psychotherapie der Suchtstörungen als integrierten Teil der Psychotherapie weiterzuentwickeln.

Michael Müller-Mohnssen, Ravensburg



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Article published online:
17 August 2020

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