Klin Monbl Augenheilkd 2020; 237(05): 637-643
DOI: 10.1055/a-1129-8134
Statement
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Stellungnahme von BVA und DOG zur Novellierung der Weiterbildungsordnung am Beispiel der Notfallversorgung: Sektoren vernetzen, um Qualität in der Weiterbildung zu sichern[*]

Sektorenübergreifende Augenheilkunde – gemeinsame Kommission von DOG und BVA. Stand Januar 2020 Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e. V. (BVA), Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)
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Publication Date:
09 April 2020 (online)

Die neue Weiterbildungsordnung (WBO) zielt auf den Erwerb von Kompetenzen und nicht das bloße Ableisten von Zeiten ab. Augenärztliche Leistungen werden heute in großen Teilen ambulant erbracht. Auch in den Augenkliniken, die im Landesbettenplan berücksichtigt sind, behandeln Ärzte ihre Patienten sowohl ambulant als auch stationär. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, dass sich die erforderlichen Kompetenzen, die ein Facharzt für Augenheilkunde braucht, ausschließlich im ambulanten Sektor erlernen lassen. Beim Erwerb aller notwendigen Weiterbildungskompetenzen kommt der stationären Augenheilkunde jedoch nach wie vor eine sehr große Bedeutung zu. Eine gute Weiterbildung ist nur dann gewährleistet, wenn diese sowohl stationär als auch ambulant stattfindet und die beiden Sektoren eng ineinandergreifen. Ziel dieser Stellungnahme ist es daher, auf die Bedeutung sektorenübergreifender Weiterbildungskonzepte hinzuweisen. Beispielhaft wird dies im Folgenden anhand der Versorgung von augenärztlichen Notfällen veranschaulicht.

* Diese Leitlinie erscheint auch in der Zeitschrift Der Ophthalmologe, Springer Verlag, Heidelberg.