Z Gastroenterol 2020; 58(02): 180
DOI: 10.1055/a-1098-9337
Mitteilungen des BVGD

Der neue EBM gefährdet die Erfolgsgeschichte Darmkrebsvorsorge

Am 11. Dezember 2019 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV Spitzenverband auf eine Reform des EBM geeinigt. Wohl auf Drängen der gesetzlichen Krankenversicherung und auch auf Intervention des Bundesgesundheitsministeriums sollte diese Reform generell eine Schlechterbewertung technischer Leistungen und eine Besserbewertung der sogenannten sprechenden Medizin umsetzen. Die Änderungen, die unter der Vorgabe der Punktsummen und Ausgabenneutralität standen, können damit ab 1. April 2020 wirksam werden. Dass technische Leistungen überprüft und die sprechende Medizin gefördert werden sollten, war auch ein Auftrag des Gesetzgebers aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz.



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Article published online:
12 February 2020

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