Aktuelle Kardiologie 2020; 9(01): 96-97
DOI: 10.1055/a-0968-5986
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Praxisrecht – Deutliche Entschärfung der Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung: „GKV-Spitzenverband frönt seiner überbordenden Kontrollitis-Manie“

Thorsten Ebermann
,
Wilma-Christine Schäfer
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Publication Date:
20 February 2020 (online)

Das seit Anfang Mai 2019 geltende Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz: TSVG, brachte gravierende Änderungen mit sich, die aufgrund teils erheblicher Eingriffe in die Praxisorganisation der Ärzte scharf kritisiert wurden. Allerdings kommt mit dem TSVG ebenfalls eine ganze Reihe von Regelungen, die – jedenfalls aus ärztlicher Sicht – eine spürbare Entschärfung des bisherigen Prozedere bei Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen nach sich ziehen werden. Der Gesetzgeber bezweckt, durch weniger Prüfungen und Bürokratie die vertragsärztliche Niederlassung attraktiver zu machen und den Vertragsärzten eine bessere Planungssicherheit zu ermöglichen. So wurden unter anderem bisherige Ausschlussfristen deutlich verkürzt, die Zufälligkeitsprüfung komplett abgeschafft und Regresse betreffend unwirtschaftlicher Leistungen deutlich begrenzt.