Rehabilitation (Stuttg) 2019; 58(03): 147
DOI: 10.1055/a-0916-5046
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Behindertenbeauftragte fordern bessere Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen

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Publication Date:
18 June 2019 (online)

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben in einem aktuellen Forderungspapier ihre Erwartung unterstrichen, dass 10 Jahre nach Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) die Qualität der gesundheitlichen Versorgung für Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und diesbezügliche Barrieren weiter abgebaut werden. Konkret fordern sie, Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich und im Gesundheitswesen zum Standard zu machen. Beispielsweise sollen bei der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten das Zwei-Sinne-Prinzip berücksichtigt, ggf. Leichte Sprache verwendet und erforderliche Kommunikationshilfen bereitgestellt werden. Arzt- und therapeutische Praxen, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen müssen künftig barrierefrei sein. Die Umsetzung von Barrierefreiheit in Praxen und der behinderungsbedingte Mehraufwand bei der Versorgung muss in der Vergütung zusätzlich honoriert werden.

Menschen mit intellektuellen Lernschwierigkeiten und komplexen Behinderungen haben oftmals einen besonderen medizinischen Versorgungsbedarf. Die Möglichkeit einer Versorgung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) endet jedoch mit dem 18. Lebensjahr. Die Beauftragten fordern daher den flächendeckenden Auf- und Ausbau Medizinischer Behandlungszentren für Erwachsene (MZEB) mit intellektuellen Lernschwierigkeiten und komplexen Behinderungen.

Bestimmte Personengruppen mit Assistenzbedarf – insbesondere gehörlose und blinde Menschen sowie Personen mit komplexen körperlichen Beeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten – neigen dazu, notwendige Krankenhausaufenthalte wegen der nicht sichergestellten Assistenz zu vermeiden, mit teils gravierenden gesundheitlichen Folgen. Daher müssen für Menschen mit Behinderungen, die auf Assistenz angewiesen sind und diese als Sachleistung organisieren, Assistenzkosten während eines Krankenhausaufenthalts übernommen werden.

Diese und weitere Forderungen der Behindertenbeauftragten sind in der Düsseldorfer Erklärung „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern!“ vom März 2019 enthalten. Das Dokument ist auf behindertenbeauftragter.de ->Presse und Aktuelles ->Pressemitteilungen eingestellt.

(Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)