NOTARZT 2019; 35(02): 66
DOI: 10.1055/a-0835-0726
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung

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Publication Date:
09 April 2019 (online)

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Datum vom 18.12.2018 ein Eckpunktepapier zur Notfallversorgung veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Veränderungen im ambulanten Bereich des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, des Rettungsdienstes und der Notfallaufnahmen der Krankenhäuser werden Reformmaßnahmen vorgeschlagen. Dabei sollen die strukturellen Rahmenbedingungen sowie die Patientenwege berücksichtigt und das Patientenwohl in den Mittelpunkt gestellt werden. Grundlegendes Reformziel soll es sein, eine bedarfsgerechte Notfallversorgung sicherzustellen, die vom Patienten angenommen wird. Gleichzeitig sollen der Rettungsdienst und die stationären Notfalleinrichtungen entlastet und Doppelstrukturen abgebaut werden. Dazu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  1. Gemeinsame Notfallleitstellen, die über die Rufnummern 1 12 und 11 61 17 erreichbar sind.

  2. Integrierte Notfallzentren (INZ), die die KVen und Krankenhäuser als zentrale Anlaufstelle gemeinsam einrichten und betreiben sollen. Vergütet sollen die INZ extrabudgetär durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und die KVen mit der Landeskrankenhausgesellschaft oder mit der Vereinigung der Krankenhausträger.

  3. Rettungsdienst wird als eigenständiger medizinischer Leistungsbereich im SGB V geregelt. Die Verknüpfung der Kostenübernahme für einen Rettungsdiensteinsatz entfällt, um nicht notwendige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden.