Suchttherapie 2018; 19(04): 167
DOI: 10.1055/a-0715-0815
Editorial
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Sexuelle Minderheiten und Trans* 

Jens Reimer
,
Irmgard Vogt
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Publication Date:
05 November 2018 (online)

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Prof. Dr. Irmgard Vogt

Im Spätherbst 2017 hat das Bundesverfassungsgericht das Personenstandsrecht geändert und neben „weiblich“ und „männlich“ eine weitere positive Bezeichnung eines Geschlechts zugelassen. Um die Namensgebung dieser dritten Kategorie wird aktuell gerungen. Das BVG hat damit Standards gesetzt, die allgemein verbindlich sind.