Z Sex Forsch 2018; 31(02): 186-190
DOI: 10.1055/a-0609-1950
Bericht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die schöne Vielseitigkeit von Geschlecht

Bericht über das interdisziplinäre Symposium „Intersex-Kontroversen“ in Hamburg
Inga Becker
a   Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
› Author Affiliations
Further Information

Publication History

Publication Date:
27 June 2018 (online)

Am Mittwoch, den 22. November 2017 fand das interdisziplinäre Symposium „Intersex-Kontroversen“ im Rahmen des gleichnamigen Projekts der Hamburg Open Online University (HOOU) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) statt. Gemeinsam mit dem Direktor des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie, Peer Briken, und der Nachwuchswissenschaftlerin Ute Lampalzer lud die Intersex-Expertin Katinka Schweizer zu dieser Veranstaltung ein. Wenige Tage zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass es neben den beiden bisher existierenden Geschlechtseinträgen „weiblich“ und „männlich“ die Möglichkeit geben soll, ein „drittes“ Geschlecht bei der Geburt einzutragen („inter“ oder „divers“), und den Bundestag dazu aufgefordert, 2018 ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Damit wird anerkannt, dass es eine Vielfalt von Geschlechtern und ihrem Erleben gibt, nicht nur bei der Geburt eines Kindes mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen, sondern auch zu späteren Momenten in der Entwicklung.

Dieser Entwicklung geht eine bereits viele Jahre andauernde Auseinandersetzung voraus, die im Rahmen des „Hamburger Intersex-Projekts“ auch am UKE geführt wurde. So konnten die damalige Projektleiterin Hertha Richter-Appelt und Katinka Schweizer dazu beitragen, dass im Ethikrat der Deutschen Bundesregierung im Jahr 2012 die Empfehlung ausgesprochen wurde, den Geschlechtseintrag bei Kindern mit nicht eindeutig bestimmbarem Geschlecht offen zu lassen, und dass ein entsprechendes Gesetz im November 2013 verabschiedet wurde. Seitdem muss ein neugeborenes Kind mit einer Variation der Geschlechtsentwicklung nicht mehr als entweder „weiblich“ oder „männlich“ eingeordnet werden.

Intergeschlechtlichkeit umfasst als Begriff somatische Phänomene, bei denen die anatomische geschlechtliche Entwicklung der inneren und/oder äußeren Geschlechtsmerkmale anders verläuft als bei Personen, denen bei Geburt ein eindeutiges Geschlecht zugewiesen werden kann. Intergeschlechtliche Personen weisen eine Vielzahl von somatischen Variationen der Geschlechtsentwicklung auf, die ihre jeweils eigenen Entwicklungsverläufe haben. Beispielsweise werden bei manchen Mädchen oder Frauen mit kompletter Androgenresistenz (engl. complete androgen insensitivity syndrome, CAIS) erst im Jugendalter Hoden im Bauchraum entdeckt, wenn die Menarche ausbleibt. Andere Kinder, zum Beispiel mit partieller Androgenresistenz (engl. partial androgen insensitivity syndrome, PAIS) oder Adrenogenitalem Syndrom (AGS), weisen bereits bei Geburt Geschlechtsmerkmale auf, die anatomisch mehrdeutig sind. Hier werden bis heute sogenannte „geschlechtskorrigierende“ chirurgische Eingriffe durchgeführt, um das Genitale so „anzupassen“, dass ein Kind als entweder eindeutig männlich oder weiblich aufwachsen kann. [ 1 ] Außer Acht gelassen wurden neben den weitreichenden körperlichen Konsequenzen solcher Eingriffe vor allem die psychischen Auswirkungen. Die Beschäftigung mit Intergeschlechtlichkeit kann daher viele grundlegende Fragen aufwerfen, die zunächst vor allem Eltern und ihre Kinder, aber auch Ärzt_innen und Psychotherapeut_innen treffen. So fragen auch die Projektleiter_innen auf der Online-Plattform der HOOU: „Was bestimmt das Geschlecht eines Menschen? Wer entscheidet über die Geschlechtszuweisung bei der Geburt eines Kindes? Wie wichtig ist Geschlecht überhaupt?“ [ 2 ]

Diesen und anderen Fragen stellte sich das Symposium. Im Fokus standen die Würdigung von Intergeschlechtlichkeit und die Diskussion strittiger Fragen im Umgang mit Variationen der körpergeschlechtlichen Entwicklung. Die Mitwirkenden vertraten Perspektiven aus Eltern- und Erfahrungsexpertise, Ethik, Kunst, Medizin, Psychologie und Sexualwissenschaft. Eingeführt und moderiert wurde die Veranstaltung durch die beiden Mitverantwortlichen des HOOU-Projekts, Katinka Schweizer und Peer Briken. Peer Briken wies vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf die Relevanz des Themas hin sowie darauf, dass „am UKE alles mit Hertha Richter-Appelt“ begann, die sich seit 15 Jahren sexualwissenschaftlich mit Intergeschlechtlichkeit beschäftigt. Zudem begrüßte Lucie Veith vom Verein Intersexuelle Menschen e. V., Träger_in des Preises für das Engagement gegen Diskriminierung der Anti-Diskriminierungs-Stelle der Bundesregierung (ADS) 2017, die Teilnehmenden und zeigte, wie viel sich zuletzt für Menschen mit Intersex geändert hat. Durch das Urteil in Karlsruhe könne Intersex nun endlich auch im rechtlichen und gesellschaftlichen Bewusstsein als „Normalität“ und Variante menschlicher Geschlechtsentwicklung ankommen.

Katinka Schweizer wies an dieser Stelle auf den Gedanken der „Inklusion“ hin; wie wichtig es sei, verbindende Brücken zwischen Menschen, die verschiedene Sprachen sprechen und individuelle Anliegen haben, zu bauen. Die Interdisziplinarität der am Thema Intergeschlechtlichkeit Beteiligten erfordere es, verschiedene Sprachen zu übersetzen und Personen mit unterschiedlichen Professionen in einen Raum zu bringen. Eine Herausforderung, die gelingen kann, wie dieses Symposiums bewiesen hat.

Kooperationspartner des HOOU-Intersex-Projekts ist Fabian Vogler, Bildhauer aus Nordfriesland. In seinem Vortrag zu den „Skulpturen im Raum: Prince_ss, Venus, Mann_Frau_Mensch“ stellte er seine bildhauerische Perspektive auf das Thema „Geschlecht“ vor. Neben Kooperations-Projekten, die gemeinsam mit Bianca Kennedy, Silke Lazarević, Alex Jürgen und Lucie Veith entstanden, präsentierte Fabian Vogler einige seiner Arbeiten, die er für das Buch „Die Schönheiten des Geschlechts“ entworfen hat, das gemeinsam mit Katinka Schweizer im Frühjahr 2018 im Campus-Verlag (Frankfurt/M.) herausgegeben wurde. Seine Bronze-Skulpturen, die die Veranstaltung rahmten, wirken wie zwischengeschlechtliche Körperwesen, sollen „emotionale Brücken bauen“ und zeigen, dass es Intergeschlechtlichkeit in der Kunst immer gegeben hat und weiter geben wird.

Im Anschluss stellte der Sozialpsychologe Peter Hegarty von der University of Surrey bislang unveröffentlichte Daten zum Thema „Public Understanding of Intersex in the UK and the USA” vor. Auch er will zwischen den Disziplinen Brücken bauen. Mithilfe quantitativer Methoden fragte er, wie bspw. Begriffe (u. a. intersex oder diverse sex development) die öffentliche Wahrnehmung beeinflussen. Die Begriffe “Hermaphrodit”, “Intersex” und “DSD” lösten in der Gesellschaft unterschiedliche Assoziationen aus. Zudem konnte er zeigen, dass der Glaube an Zweigeschlechtlichkeit (gender binary belief) am stärksten vorhersagt, wie Menschen über Intersex denken. Die Aufweichung starrer binärer Geschlechtervorstellungen könne daher helfen, intergeschlechtliche Menschen gesellschaftlich besser wahrzunehmen und Normen zu beeinflussen.

Anschließend stellte Hertha Richter-Appelt die AWMF-S2k-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ vor. Die Leitlinie zeige den Konsens verschiedener Fachgesellschaften und Interessensverbände und gebe Handlungsempfehlungen für Mediziner_innen. Das Ziel der Leitlinie sei es, eine bestmögliche Behandlung bei DSD zu gewährleisten. Ziel von Beratungsmöglichkeiten bei DSD sei auch die Aufklärung von Familienangehörigen sowie die Partizipation des Kindes selbst. Obwohl in den meisten Fällen die Eltern weitreichende Entscheidungen fällen, sollten Kinder altersgemäß über ihre individuelle körpergeschlechtliche Situation aufgeklärt werden. Besonders wichtig sei es, die Familien darüber aufzuklären, dass kein Handlungsdruck besteht, sich unmittelbar nach Geburt für das eine oder andere entscheiden zu müssen, und dass medizinische Eingriffe nur bei wenigen Konstellationen gerechtfertigt sind. Eltern seien heute dazu aufgerufen, Entscheidungen für körperliche Behandlungen nicht ohne die Einwilligung der Kinder zu treffen, da „eine frühkindliche Behandlung in besonderer Weise das Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung berühre“.

In einer Performance setzte sich schließlich Künstler und „Teilzeit-Gender-Terrorist“ Del LaGrace Volcano kritisch mit der Behandlungspraxis zur „Korrektur“ mehrdeutiger Körperlichkeiten auseinander, indem er das klassische Verständnis von Geschlechtergrenzen hinterfragte. Del LaGrace Volcano gab zunächst persönliche Einblicke in das Aufwachsen als spectacular specimen mit einem Körper, der die Menschen herausfordert. Intersexuelle Menschen würden nicht wollen, dass Mediziner_innen ihre Körper anpassen, um „normativen“ Vorstellungen zu entsprechen. Intersex sei nicht das „eine“, sondern „vieles“, und das Publikum solle stets beides denken („Think of both instead of either/or, please!“).

Das Symposium schloss mit einer Podiumsdiskussion, die vor allem aus Elternperspektive fragte: „Unser Kind ist intergeschlechtlich. Was brauchen wir, was braucht es für einen guten Start ins Leben?“. Gemeinsam mit dem Publikum diskutierten drei Eltern, die Medizinethikerin Katarina Woellert und die Direktorin der Klinik für Urologie Margit Fisch, beide UKE, sowie die pädiatrische Endokrinologin Esther Schulz vom Altonaer Kinderkrankenhaus in Hamburg. Die Eltern erlebten sich nach der Geburt oft allein gelassen und es gebe weiterhin viele Hindernisse. Gesprächsbedarf zwischen Menschenrechtsaktivist_innen und medizinischen Akteur_innen zeigte sich auch bei der Diskussion um chirurgische Eingriffe bei dem Adrenogenitalen Syndrom (AGS) und der Hypospadie. Was löst es in einem Menschen aus, wenn im Kontext von Körper und Geschlecht wiederholt von „Anomalien“, „Abweichungen“ und „Störungen“ gesprochen wird? Auch hier schaffte das Format es, den Dialog zwischen den Perspektiven von Eltern und Mediziner_innen zu ermöglichen. Einig waren sich die Beteiligten darin, dass Operationen am Genitale bei Kindern, die nicht einwilligen können, verboten werden sollten. Zudem war die Bedeutung der Peer-to-Peer-Beratung oder Selbsthilfe ein Thema, da sie noch schwer zu finden sei. Hier sei mehr Austausch zwischen intergeschlechtlichen Kindern und Erwachsenen, ggfs. ihren Eltern, Erzieher_innen, Psycholog_innen und Ärzt_innen dringend nötig.

Bei der Frage, welche Alternativen es gebe, Kinder jenseits von binär männlich oder weiblich aufzuziehen, berichtete eine Mutter eindrucksvoll von dem Umgang mit ihrem Kind in Kindergarten und Schule. Während es vor allem die Aufgabe der Eltern sei, das soziale Umfeld aufzuklären, so seien andere Kinder meistens „ganz entspannt“. Das Kind lebe mit dem Intergeschlecht und werde als „sowohl Junge als auch Mädchen“ vorgestellt. Wichtig sei dabei, dass Eltern oder Sorge tragende Erwachsene „normal“ mit einem Kind umgingen und es im geschützten Rahmen „seine Geschichte“ erzählen dürfe: „Die Kinder sind dabei eigentlich nicht das Problem!“ Die Angst vor einem Leben jenseits der Geschlechtergrenzen müsse abgebaut werden, damit Kinder ohne eindeutige Geschlechtszuschreibung sicher und selbstbewusst aufwachsen können.

Bei dem vielseitigen und gelungenen Symposium sind Brücken gebaut worden – zwischen den Disziplinen, zwischen Expert_innen und interessierten Neulingen, zwischen betroffenen Stimmen und Stimmen, die Sprache verbildlichen. Zum Schluss standen zu Recht die Eltern im Mittelpunkt. Sind es doch vor allem sie, die im Umgang mit ihrem intergeschlechtlichen Kind als Vorbild dienen und Normalität leben können. Damit auch andere Kinder, die Zukunft unserer Gesellschaft, lernen, was Toleranz ist und wie schön Varianz sein kann. Oder wie es ein Vater ausdrückte: „So, wie wenn ein Kind rote Haare hat. Eigentlich ganz normal.“