DOI:
10.1055/s-00000020
Geburtshilfe und Frauenheilkunde
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Referenz
Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts, Beschwerde-Aktenzeichen T 1836/10-3. 3.08, Entscheidung vom 09.04.2013, Entscheidungsgründe, Rdnr. 9 ff.
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