Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 4: Konstanzprüfung
an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung
Die Norm wurde im NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" erstellt. Sie gilt für die
Konstanzprüfung nach Röntgenverordnung an Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung
mit und ohne Aufnahmemöglichkeit, wie beispielsweise solche mit Bildverstärker-Fernsehsystemen
oder dynamischen Flachdetektoren. Darin eingeschlossen sind Einrichtungen zur digitalen
Subtraktionsangiographie. Für Teilkomponenten der Röntgeneinrichtung liegen bereits
Normen vor. Die Prüfung dieser Komponenten ist deshalb nicht Gegenstand dieses Norm-Entwurfs.
Der Aufnahmemodus mit Film-Folien-Kombinationen wird nach DIN 6868-3 überprüft.
Für die Prüfung des Aufnahmemodus mit Speicherleuchtstofffolien und statischen Flachdetektoren
auf Konstanz ist DIN 6868-13 heranzuziehen. Aufnahmen von Röntgenbildverstärkern oder
mit dynamischen Flachdetektoren, sowohl analoge (Mittelformattechnik) als auch digitale
Speicher, werden nach dieser Norm auf Konstanz geprüft.
Die Norm gilt nicht für Mammographieeinrichtungen und für dentale Röntgeneinrichtungen.
Normenausschuss Radiologie im DIN
Geschäftsführung, gez. Dr.-Ing. Bernd Seidel