Die Diskussion um die Ultraschall - Ausbildungsrichtlinien ist jetzt an einem entscheidenden
Punkt angelangt: wie ist die Sonografie in die Facharztausbildung integriert? Was
braucht es für das Hauptfach, welche Kenntnisse und Erfahrungen sind von Spezialisten
oder Zusatzfachärzten zu erbringen?
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Die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Ausbildung
zur Fachärztin/zum Facharzt 2006 sieht bei den Sonografie-Inhalten in den Rasterzeugnissen
wenig Konkretes vor: bei den Gynäkologen, Radiologen und Pädiatern werden gewisse
Fallzahlen verlangt (siehe Kasten), bei den Internisten lediglich " Sonografie (Abdominell,
Gefäßdoppler, Echokardiogramm, Small parts)". Für FachärtzInnen für Neurologie werden
"vertiefte Erfahrung in Neurosonografie" genannt, bei anderen wiederum lapidar "fachspezifische
Sonografie". Irgendwie werden die Ultraschallkenntnisse irgendwann mit der fachlichen
Muttermilch eingesogen und dann in einem gut gemeinten Rasterzeugnis bestätigt. Sehen
wir die Realität: an vielen Abteilungen gibt es kein ordentliches Ultraschallgerät
geschweige denn einen qualifizierten Ausbildner.
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Auch bei bestem Willen erlaubt der hektische klinische Alltag wenig strukturierte
Ausbildung. Bestenfalls gibt es ein gründliches Lernen an Fällen. Die theoretischen
Grundlagen muss sich jeder Assistent aus Büchern, Zeitschriften und Kursen selbst
erarbeiten. Daher wird international auch eine entsprechende theoretische US-Ausbildung
verlangt.
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Oft höre ich bei Weiterbildungen von KollegInnen: "Aber mit unserem alten Gerät sieht
man das nicht". Ja, wenn man dieses Sehen nicht gelernt hat. Manche haben das Glück,
einen US-Mercedes zu fahren, ein sogenanntes High-End-Gerät zu besitzen. Sie haben
dann eine 3-manualige Orgel mit 64 Registern und spielen darauf oft Harmonium, weil
sie die Geräteeinstellung, die Knopfologie nicht beherrschen.
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Die US-Ausbildung wird kaum administriert: Eine ÖGUM-Umfrage unter den Landesärztekammern,
die für die Anerkennung letztlich zuständig sind, hat ergeben, dass in drei Bundesländern
(Burgenland, Tirol und Vorarlberg) Klarheit über Ausbildner und Ausbildungsstellen
besteht. Es wenden sich immer wieder KollegInnen an die ÖGUM, die zwar eindeutig eine
Qualifikation nach den derzeit gültigen Richtlinien aus dem Jahre 1993 nachweisen,
diese aber nicht zertifiziert wird.
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Die Konsequenz: die sonografische Basisdiagnostik (Stufe 1) muss mit klar umschriebenen
Inhalten, strukturierter theoretischer Ausbildung und nachvollziehbaren Fallzahlen
in die Ausbildungsordnung zur Fachärtzin/zum Facharzt festgeschrieben werden. Sonst
werden wir weiterhin eine BILLA-Sonografie haben. Die aktuellen Entwürfe zu den Ausbildungsrichtlinien
finden Sie auf unserer web site.
Mit kollegialen Grüßen
Prof. Dr. Gebhard Mathis, ÖGUM-Präsident