Dialyse aktuell 2007; 11(6): 15-16
DOI: 10.1055/s-2007-986506
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Tod auf der Warteliste - Strategien gegen den Organmangel

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
17. September 2007 (online)

 
Inhaltsübersicht

Im Jahr 2006 erhielten in Deutschland 4 032 Patienten ein neues Organ. Dreimal so viele - 12 000 Patienten - konnten nicht berücksichtigt werden. Diese warten zum Teil bereits jahrelang vergebens auf ein neues Organ. Jeden Tag sterben in Deutschland im Durchschnitt drei Menschen, denen keine Spenderorgane zur Verfügung gestellt werden konnten.

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Gemeinschaftsaufgabe Organspende

Vor 40 Jahren wurde am Universitätsklinikum Heidelberg die erste Niere verpflanzt. Anlass genug, die zahlreichen Organspender zu ehren, die seitdem durch ihre Entscheidung Leben gerettet haben, andererseits aber auch um nach Wegen zu suchen, die Lage zu verbessern. Am "Tag der Organspende und Transplantation" im Juni dieses Jahres wurden deshalb neben Vertretern von Kliniken, Krankenkassen, Ministerium und Selbsthilfegruppen insbesondere alle in Heidelberg Transplantierten sowie Patienten, die auf ein Organ warten, zum Gespräch und Erfahrungsaustausch eingeladen.

Die überwiegende Mehrheit (> 80%) der Bundesbürger bewertet eine Organspende positiv. Aber nur 12% besitzen einen Organspendeausweis, mit dem sie eine eindeutige Willenserklärung für oder gegen eine Organentnahme im Todesfall geben. Zwischen der Zustimmung und der Bereitschaft zur Organspende klafft eine Lücke - um zu helfen diese zu schließen, wurde in Baden-Württemberg das Aktionsbündnis Organspende ins Leben gerufen. Mit der Kampagne "Sei Zukunft" soll vor allem die Altersgruppe der 18- bis 45-Jährigen über die Organspende informiert werden. In Arztpraxen, Apotheken und Geschäftsstellen der Krankenkassen liegt der Organspendeausweis aus.

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Transplantationsbeauftragte sollen Zusammenarbeit verbessern

Neben einer verstärkten Aufklärung der Öffentlichkeit, kristallisiert sich ein zweites Feld heraus: Die Notwendigkeit der Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachdisziplinen im Krankenhaus. Hier gilt es, die optimalen Behandlungswege vor, während und nach einer Transplantation zu koordinieren. Als überaus hilfreich stellt sich dabei die Institution eines Transplantationsbeauftragten heraus, die leider noch nicht flächendeckend in der Bundesrepublik etabliert ist.

Die Einführung der Transplantationsbeauftragten ermöglicht einen wichtigen Motivationsschub. Der bisherige Appell an die Krankenhäuser, ihre gesetzliche Verpflichtung zur Meldung potenzieller Organspender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation zu erfüllen, hat in der Vergangenheit nicht gegriffen. So haben etwa in Baden-Württemberg rund 60 % der Häuser potenzielle Spender nicht oder nur unzureichend gemeldet. Vor diesem Hintergrund ist die Funktion der Transplantationsbeauftragten zu sehen, die innerhalb der Krankenhäuser als ständige Multiplikatoren des Themas wirken und so über Aufklärung die Motivation und das Engagement für die Organspende innerhalb der Kliniken steigern.

Zumindest in einigen Bundesländern hat man erkannt, dass die Erkennung und Mitteilung aller potenziellen Organspender mit eine Vorraussetzung für eine bedarfsgerechte Versorgung von Patienten mit chronischem oder akutem Organversagen ist. Dies zeigen die teilweise deutlichen Unterschiede zwischen den Organspendezahlen in den einzelnen Bundesländern (Abb. [1]).

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Abb. 1 Organspenden (2006) pro Region und Bundesland

Wir haben die Krankenhausplätze, das Personal und das Know-how. Was uns fehlt, sind die Organe und eine optimale Organisation.

Dr. Daniel Bomar, Linkenheim

Quelle: Pressekonferenz "Wege aus dem Notstand - Mehr Organspender und Transplantationen in Baden-Württemberg!", veranstaltet vom Universitätsklinikum Heidelberg

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Kompetenzen des ärztlichen Transplantationsbeauftragten

Der Transplantationsbeauftragte untersteht bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben direkt dem Vorstand. Er ist gegenüber den Ärzten und dem Assistenzpersonal im Rahmen seiner Aufgaben weisungsbefugt. Ausgenommen hiervon sind die Ärzte bei der Feststellung des Hirntodes. Ihm ist uneingeschränktes Zugangsrecht zu den Intensivstationen zu gewähren. Alle Mitarbeiter sind gegenüber dem Transplantationsbeauftragten in seinen Belangen zur Auskunft verpflichtet. Die ihm zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Unterlagen und Daten aus den Krankenakten und dem Krankenhausinformationssystem sind ihm zur Verfügung zu stellen. Der Transplantationsbeauftragte wird für die Tätigkeit und Fortbildung im Rahmen seiner Aufgaben freigestellt.

 
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Abb. 1 Organspenden (2006) pro Region und Bundesland