Seit etwas mehr als fünf Jahren arbeitet ein Vertreter der EDTNA und des Fachverbands
nephrologischer Berufsgruppen im Arbeitskreis "Anwendungsregeln für die Hämodialyse"
der Deutschen Kommission Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (DKE) mit.
Als ich davon erstmalig hörte, stellte sich mir die Frage "Was macht eine Krankenschwester,
ein Krankenpfleger zwischen Elektrikern und Ingenieuren?" Sollte diese Frage Sie interessieren,
dann lesen Sie weiter und erfahren Sie in diesem Artikel was die DKE macht, welche
Bedeutung eine Norm hat, wie eine Norm entsteht und was Pflegepersonal in diesem Gremium
macht.
Die Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (DKE) ist
die nationale Organisation für die Erarbeitung von Normen und Sicherheitsbestimmungen
in dem Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik in Deutschland.
Sie ist eine Fachkommission im Deutschen Institut für Normung (DIN) und arbeitet innerhalb
ihres Sachbezugs eng mit europäischen Normungsinstituten zusammen. Die Arbeitsergebnisse
der DKE sind Bestandteil des Deutschen Normenwerks. Ihre elektrotechnischen Sicherheitsnormen
bilden als VDE-Bestimmungen gleichzeitig das VDE-Vorschriftenwerk.
Übergeordnetes Ziel der DKE ist die umfassende Sicherheit elektrotechnischer Produkte
und Anlagen in der Anwendung nicht nur eines einzelnen Gerätes, sondern auch in vernetzten
Systemen und Anwendungen. Anwendungssicherheit und hohes technisches Niveau, verbunden
mit internationaler Vergleichbarkeit sollen daneben die Marktchancen deutscher Produkte
auf dem internationalen Markt verbessern.
Welche Bedeutung hat eine Norm?
Welche Bedeutung hat eine Norm?
Die Normen der DKE bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. Ihre
Anwendung ist grundsätzlich freiwillig, kann jedoch durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
oder Ähnliches verbindlich werden. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand
der Verantwortung für eigenes Handeln, jeder handelt auf eigene Gefahr. Trotzdem unterstellt
die Rechtsprechung, dass diese Normen "anerkannte Regeln der Technik" sind und den
Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigen.
Damit sind diese Normen keine "heiße Luft", sie können in Gutachten herangezogen werden
und sind Grundlage für Ausschreibungen und Anforderungsprofile.
Wie entsteht eine Norm?
Wie entsteht eine Norm?
Jeder kann vorschlagen, dass eine Norm erstellt werden soll. Im nächsten Schritt wird
ein Fachgremium berufen, das entscheidet, ob diesem Normwunsch entsprochen wird. Wird
der Normierungswunsch nicht abgewiesen, treten Arbeitskreise zusammen, die einen Normentwurf
erarbeiten.
Dieser Entwurf wird dann der Öffentlichkeit vorgestellt und dem Einspruch durch jedermann
ausgesetzt. Das Fachgremium entscheidet jetzt über die einzelnen Stellungnahmen und
gibt eine Rückmeldung an den Einsprechenden. Kann bei kontrovers diskutierten Sachverhalten
keine Einigung erzielt werden, soll das Wohl der Allgemeinheit Leitlinie für die Entscheidungsfindung
sein.
Die fachliche Arbeit in den Normungsgremien des DIN einschließlich der DKE wird von
technischen Experten geleistet. Die technischen Experten - in den Komitees und Unterkomitees
der DKE etwa 3 500 berufene Mitarbeiter - sind Fachleute aus allen wesentlichen "betroffenen
Kreisen", zum Beispiel Anwender, Behörden, Berufsgenossenschaften, Berufs-, Fach-
und Hochschulen, Handel, Handwerkswirtschaft, industrielle Hersteller, Prüfinstitute,
Sachversicherer, selbständige Sachverständige, technische Überwacher, Verbraucher,
Wissenschaft. Die berufenen Mitarbeiter handeln als Sachverständige ihrer Fachrichtung,
sind jedoch gehalten, die Auffassung desjenigen Fachkreises zu vertreten, vom dem
sie autorisiert sind.
Der Arbeitskreis "Anwendungsregeln für die Hämodialyse"
Der Arbeitskreis "Anwendungsregeln für die Hämodialyse"
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Sie ahnen nicht, wie viel Zunder in diesem Thema verborgen ist! Im Arbeitskreis "Anwendungsregeln
für die Hämodialyse" sitzen Vertreter von Ärzteverbänden, von gemeinnützigen Dialyseanbietern,
des TÜVs, Vertreter von Pflegeverbänden und von Patientenverbänden sowie Vertreter
der Industrie. Alle wollen das Gute, aber nicht alle suchen an den gleichen Orten
danach.
Es geht zu wie in der Politik: Da gibt es Experten, die auch nach Jahren noch nicht
so genau wissen, ob sie in diesem Gremium als Privatperson sitzen oder als Vertreter
ihres Verbandes. Da werden Protokolle genehmigt, in denen man sich später entstellt
wiedergegeben fühlt, und manchmal gibt es zu viele Häuptlinge. Und vor allem das Arbeitstempo
ist wirklich beeindruckend: Bei der ersten Sitzung, an der ich teilnahm, hatten wir
mit Beginn der Mittagspause noch nicht einmal das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt.
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Was macht Pflegepersonal in diesem Gremium?
Was macht Pflegepersonal in diesem Gremium?
Pflegepersonal gehört zum Anwenderkreis von Geräten zur Hämodialyse und ist daher
natürlicher Teilnehmer im Expertenkreis. In dieser Funktion wurde zunächst Alois Gorke
in den Arbeitskreis berufen. In zähem Ringen und mühevoller Detailarbeit wirkte er
mit am Entwurf der "Anwendungsregeln für Verfahren zur extrakorporalen Nierenersatztherapie".
Dieser wurde im Juni 2004 zur Stellungnahme veröffentlicht und löste einen Sturm der
Entrüstung aus. Stein des Anstoßes war die Einbindung der technischen Anwendungsregeln
in ein Qualitätsmanagementsystem, das auch Themen ansprach, die dezidiert nicht zur
Technik gehören.
Auch ich hatte damals einige Probleme mit dem Entwurf, zumal das ursprüngliche Konzept
einer Orientierung an der DIN EN ISO 9001:2000 hier verwässert wurde und dadurch zwei
Normtexte mit gleichem Namen, aber unterschiedlichem Inhalt zu entstehen drohten.
So schrieb ich im Namen des Berufsverbands eine Stellungnahme, die ich dann mündlich
begründen sollte. Zu dieser Begründung ist es auch heute - zwei Jahre später - noch
nicht gekommen.
Stattdessen wurde ich in den Arbeitskreis berufen und bin neuerdings auch dessen stellvertretende
Obfrau. Inzwischen verstehe ich ganz gut, wie die Anbindung ans Qualitätsmanagement
zustande kam: Qualitätsmanagement in Arztpraxen gab es so gut wie gar nicht, in Krankenhäusern
war es nur rudimentär umgesetzt, gesetzliche Vorgaben fehlten, sodass man hier eine
Lücke schließen wollte. Doch der Zahn der Zeit hat den ursprünglich gegebenen Sinn
etwas verändert, denn heute gibt es nicht nur einige Kennzahlen für die Leistung Dialyse,
sondern auch dezidierte Vorschriften für ein Qualitätsmanagement in ambulanten und
stationären Einrichtungen. So wurde die Grundkonzeption des Entwurfs den neuen Bedingungen
angepasst und kann voraussichtlich noch in diesem Jahr der Fachöffentlichkeit zur
erneuten Stellungnahme vorgelegt werden.
Hedi Lückerath, Vorstandsmitglied des fnb
Fachverband nephrologischer Berufsgruppen
Geschäftsstelle fnb
Uschi Gasper
In den Beunen 6, 65479 Raunheim
Phone: 06142/408549
Fax: 06142/408551
Email: uschi.gaspar@nephro.fachverband.de