Dialyse aktuell 2007; 11(1): 10-12
DOI: 10.1055/s-2007-985912
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Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (DKE)

Eine Aufgabe für unseren Berufsverband?
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Publication Date:
08 August 2007 (online)

 
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Seit etwas mehr als fünf Jahren arbeitet ein Vertreter der EDTNA und des Fachverbands nephrologischer Berufsgruppen im Arbeitskreis "Anwendungsregeln für die Hämodialyse" der Deutschen Kommission Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (DKE) mit. Als ich davon erstmalig hörte, stellte sich mir die Frage "Was macht eine Krankenschwester, ein Krankenpfleger zwischen Elektrikern und Ingenieuren?" Sollte diese Frage Sie interessieren, dann lesen Sie weiter und erfahren Sie in diesem Artikel was die DKE macht, welche Bedeutung eine Norm hat, wie eine Norm entsteht und was Pflegepersonal in diesem Gremium macht.

Die Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (DKE) ist die nationale Organisation für die Erarbeitung von Normen und Sicherheitsbestimmungen in dem Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik in Deutschland. Sie ist eine Fachkommission im Deutschen Institut für Normung (DIN) und arbeitet innerhalb ihres Sachbezugs eng mit europäischen Normungsinstituten zusammen. Die Arbeitsergebnisse der DKE sind Bestandteil des Deutschen Normenwerks. Ihre elektrotechnischen Sicherheitsnormen bilden als VDE-Bestimmungen gleichzeitig das VDE-Vorschriftenwerk.

Übergeordnetes Ziel der DKE ist die umfassende Sicherheit elektrotechnischer Produkte und Anlagen in der Anwendung nicht nur eines einzelnen Gerätes, sondern auch in vernetzten Systemen und Anwendungen. Anwendungssicherheit und hohes technisches Niveau, verbunden mit internationaler Vergleichbarkeit sollen daneben die Marktchancen deutscher Produkte auf dem internationalen Markt verbessern.

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Welche Bedeutung hat eine Norm?

Die Normen der DKE bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. Ihre Anwendung ist grundsätzlich freiwillig, kann jedoch durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder Ähnliches verbindlich werden. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln, jeder handelt auf eigene Gefahr. Trotzdem unterstellt die Rechtsprechung, dass diese Normen "anerkannte Regeln der Technik" sind und den Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigen.

Damit sind diese Normen keine "heiße Luft", sie können in Gutachten herangezogen werden und sind Grundlage für Ausschreibungen und Anforderungsprofile.

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Wie entsteht eine Norm?

Jeder kann vorschlagen, dass eine Norm erstellt werden soll. Im nächsten Schritt wird ein Fachgremium berufen, das entscheidet, ob diesem Normwunsch entsprochen wird. Wird der Normierungswunsch nicht abgewiesen, treten Arbeitskreise zusammen, die einen Normentwurf erarbeiten.

Dieser Entwurf wird dann der Öffentlichkeit vorgestellt und dem Einspruch durch jedermann ausgesetzt. Das Fachgremium entscheidet jetzt über die einzelnen Stellungnahmen und gibt eine Rückmeldung an den Einsprechenden. Kann bei kontrovers diskutierten Sachverhalten keine Einigung erzielt werden, soll das Wohl der Allgemeinheit Leitlinie für die Entscheidungsfindung sein.

Die fachliche Arbeit in den Normungsgremien des DIN einschließlich der DKE wird von technischen Experten geleistet. Die technischen Experten - in den Komitees und Unterkomitees der DKE etwa 3 500 berufene Mitarbeiter - sind Fachleute aus allen wesentlichen "betroffenen Kreisen", zum Beispiel Anwender, Behörden, Berufsgenossenschaften, Berufs-, Fach- und Hochschulen, Handel, Handwerkswirtschaft, industrielle Hersteller, Prüfinstitute, Sachversicherer, selbständige Sachverständige, technische Überwacher, Verbraucher, Wissenschaft. Die berufenen Mitarbeiter handeln als Sachverständige ihrer Fachrichtung, sind jedoch gehalten, die Auffassung desjenigen Fachkreises zu vertreten, vom dem sie autorisiert sind.

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Der Arbeitskreis "Anwendungsregeln für die Hämodialyse"

Sie ahnen nicht, wie viel Zunder in diesem Thema verborgen ist! Im Arbeitskreis "Anwendungsregeln für die Hämodialyse" sitzen Vertreter von Ärzteverbänden, von gemeinnützigen Dialyseanbietern, des TÜVs, Vertreter von Pflegeverbänden und von Patientenverbänden sowie Vertreter der Industrie. Alle wollen das Gute, aber nicht alle suchen an den gleichen Orten danach.

Es geht zu wie in der Politik: Da gibt es Experten, die auch nach Jahren noch nicht so genau wissen, ob sie in diesem Gremium als Privatperson sitzen oder als Vertreter ihres Verbandes. Da werden Protokolle genehmigt, in denen man sich später entstellt wiedergegeben fühlt, und manchmal gibt es zu viele Häuptlinge. Und vor allem das Arbeitstempo ist wirklich beeindruckend: Bei der ersten Sitzung, an der ich teilnahm, hatten wir mit Beginn der Mittagspause noch nicht einmal das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt.

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Was macht Pflegepersonal in diesem Gremium?

Pflegepersonal gehört zum Anwenderkreis von Geräten zur Hämodialyse und ist daher natürlicher Teilnehmer im Expertenkreis. In dieser Funktion wurde zunächst Alois Gorke in den Arbeitskreis berufen. In zähem Ringen und mühevoller Detailarbeit wirkte er mit am Entwurf der "Anwendungsregeln für Verfahren zur extrakorporalen Nierenersatztherapie". Dieser wurde im Juni 2004 zur Stellungnahme veröffentlicht und löste einen Sturm der Entrüstung aus. Stein des Anstoßes war die Einbindung der technischen Anwendungsregeln in ein Qualitätsmanagementsystem, das auch Themen ansprach, die dezidiert nicht zur Technik gehören.

Auch ich hatte damals einige Probleme mit dem Entwurf, zumal das ursprüngliche Konzept einer Orientierung an der DIN EN ISO 9001:2000 hier verwässert wurde und dadurch zwei Normtexte mit gleichem Namen, aber unterschiedlichem Inhalt zu entstehen drohten. So schrieb ich im Namen des Berufsverbands eine Stellungnahme, die ich dann mündlich begründen sollte. Zu dieser Begründung ist es auch heute - zwei Jahre später - noch nicht gekommen.

Stattdessen wurde ich in den Arbeitskreis berufen und bin neuerdings auch dessen stellvertretende Obfrau. Inzwischen verstehe ich ganz gut, wie die Anbindung ans Qualitätsmanagement zustande kam: Qualitätsmanagement in Arztpraxen gab es so gut wie gar nicht, in Krankenhäusern war es nur rudimentär umgesetzt, gesetzliche Vorgaben fehlten, sodass man hier eine Lücke schließen wollte. Doch der Zahn der Zeit hat den ursprünglich gegebenen Sinn etwas verändert, denn heute gibt es nicht nur einige Kennzahlen für die Leistung Dialyse, sondern auch dezidierte Vorschriften für ein Qualitätsmanagement in ambulanten und stationären Einrichtungen. So wurde die Grundkonzeption des Entwurfs den neuen Bedingungen angepasst und kann voraussichtlich noch in diesem Jahr der Fachöffentlichkeit zur erneuten Stellungnahme vorgelegt werden.

Hedi Lückerath, Vorstandsmitglied des fnb

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