Zusammenfassung
Die Patientenakte ist die wichtigste Datensammlung einer Naturheilpraxis. Die Aufzeichnungen
müssen so angelegt sein, dass aus den Behandlungsmaßnahmen und Verordnungen ein schlüssiges
Behandlungskonzept nachvollzogen werden kann. Dabei ist es von größter Bedeutung,
dass auch Außenstehende erkennen können, von welchen Informationen der Heilpraktiker
ausgegangen ist, wie er zu seiner Diagnose gekommen ist, welches Behandlungskonzept
sich daraus abgeleitet hat und wie es umgesetzt worden ist. Darüber hinaus kann die
Patientenakte im Falle eines Vorwurfs eines Behandlungsfehlers eine entscheidende
Rolle als „Entlastungszeuge” spielen. Die Dokumentation muss auch ihre Pflicht gegenüber
den Kostenträgern erfüllen. Die Aufzeichnungen müssen demnach so umfangreich sein,
dass den Kostenträgern eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung möglich
ist.
Keywords
Dokumentationspflicht - Dokumentation - Praxishandbuch - Patientenakte - Aufbewahrungsfrist
- Dienstleistungsnorm ISO DIN 9001:2000