intensiv 2007; 15(1): 48
DOI: 10.1055/s-2007-963677
Recht

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Bluttransfusion bei Zeugin Jehovas war in einer Notsituation rechtmäßig - Schadensersatzklage abgewiesen

Werner Schell
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Publication Date:
26 October 2007 (online)

Der Fall

Eine Frau, Zeugin Jehovas, wurde wegen Unterleibsbeschwerden in die gynäkologische Abteilung eines Krankenhauses aufgenommen. Die Ärzte hielten eine Bauchspiegelung für notwendig, bei der eventuell ein Eierstock zu entfernen sei. Damit war die Patientin einverstanden. Da sie Zeugin Jehovas war, verbot sie jedoch aus religiösen Gründen eine Bluttransfusion. Obwohl die Ärzte erklärten, das werde ohnehin nicht nötig sein, überreichte ihnen die Frau eine so genannte „Patientenverfügung”, ein Formblatt, mit dem sie die Zustimmung zur Bluttransfusion verweigerte. Nach der Operation traten jedoch Komplikationen auf. Als die Ärzte bemerkten, dass ein zweiter Eingriff und wohl auch eine Bluttransfusion unvermeidlich werden würde, war die Patientin ohne Bewusstsein. Da wandten sie sich an das Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) in München und schilderten die Lage; das Amtsgericht wiederum bestellte den Ehemann der Patientin zum Rechtlichen Betreuer und überließ ihm die Entscheidung. Der Ehemann willigte schließlich in seiner Eigenschaft als Betreuer in den weiteren Eingriff ein, um das Leben seiner Frau zu retten. Die Patientin wurde gerettet - verklagte aber die Ärzte auf Schmerzensgeld, weil sie ihr Selbstbestimmungsrecht missachtet hätten. Das zuständige Landgericht wies die Klage ab. Auch das mittels Berufung eingeschaltete Oberlandesgericht (OLG) hielt den lebensrettenden Eingriff unter den gegebenen Umständen für rechtens und wies die Klage der Patientin ab.

Werner Schell

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