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DOI: 10.1055/s-2007-1019448
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Erste deutsche Ethik-Charta - Schmerzlinderung vor Leben
Publication History
Publication Date:
07 January 2008 (online)
- Umgang mit Sterbenden
- Wie ist die Situation beim chronischen Schmerz?
- Kindern und Senioren "den Rücken stärken"

Jeder Mensch hat ein Recht auf eine angemessene Schmerztherapie - selbst wenn diese bei Schwerstkranken den Sterbeprozess verkürzen könnte. Diese und andere schwierige Fragen klärt die Ethik-Charta, die die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS) vorstellte. Ziel ist es, eine hochstehende Schmerztherapie bereitzustellen, bestehende Kräfte zu bündeln und in einer integrativen ethischen Orientierung eine beispielhafte Betreuung der Schmerzpatienten zu realisieren.
#Umgang mit Sterbenden
Viele Mediziner fürchten zu unrecht rechtliche Schwierigkeiten, wenn sie durch den Einsatz hochwirksamer Analgetika am Lebensende eine Verkürzung des Sterbeprozesses in Kauf nehmen. Dies ist aber ebenso ethisch und zulässig wie die Beendigung oder der Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen, wenn diese nicht mehr sinnvoll erscheinen. Durch eine inadäquate Schmerztherapie kann man sich unter Umständen sogar strafbar machen, denn die Schmerzlinderung ist ein Recht eines jeden Menschen, betonte Klaus Kutzer, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
#Wie ist die Situation beim chronischen Schmerz?
Auch wenn die Schmerzen nicht mit einer zum Tode führenden Erkrankung verbunden sind, können sie die Lebensqualität der Betroffenen extrem einschränken. Nicht nur körperliche, sondern auch seelische und soziale Auswirkungen sind die Folge chronischer Schmerzen, die in den meisten Fällen auf einem unzureichend behandelten akuten Schmerzereignis beruhen.
Deswegen fordern die Autoren der Ethik-Charta eine frühzeitige schmerztherapeutische Ausbildung angehender Mediziner und das Pflichtfach Schmerztherapie in der Weiterbildung. "Selbst in der Weiterbildungsordnung für Orthopäden und Neurologen kommt die Schmerztherapie nur am Rande vor", kritisierte Prof. Michael Zenz, Präsident der DGSS.
#Kindern und Senioren "den Rücken stärken"
Einen besonderen Schutz benötigen Säuglinge und Kleinkinder, die ihren Schmerz nur über Mimik und Gestik ausdrücken können. Gefordert sind zudem fundierte Kenntnisse über die Besonderheiten des Einsatzes von Analgetika bei Kindern. Unbegründete Befürchtungen über Nebenwirkungen dürften eine adäquate Therapie nicht verhindern. Daher müssen Analgetika auch für Kinder getestet werden, verlangen die Autoren der Ethik-Charta.
Ebenso fordern sie die Aufmerksamkeit von denen, die ältere Menschen, vor allem Demenzkranke, pflegen. Auch diese können ihre Schmerzen oft nicht mehr äußern und sind auf andere angewiesen. "Schmerz gehört nicht einfach zum Alter dazu", unterstreicht die Charta.
Quelle: Pressemitteilung "Linderung vor Leben: DGSS präsentiert die erste deutsche Ethik-Charta", herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V.
