DO - Deutsche Zeitschrift für Osteopathie 2006; 4(03): 36
DOI: 10.1055/s-2006-957044
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BAO
Hippokrates Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stuttgart

Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. (BAO)

N. N.
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Publication Date:
06 December 2006 (online)

Ursprünge und Gründe der BAO

Bis zum Herbst 2003 gab es die verbreitete Rechtsauffassung, dass Osteopathie nur ausgeübt werden darf von Ärzten und Heilpraktikern.

Alle Physiotherapeuten, auch Masseure und med. Bademeister, die bis dahin eine Osteopathie-Ausbildung absolviert haben, mussten im Anschluss die Heilpraktiker-Prüfung ablegen, um Osteopathie nach der bestehenden Rechtsmeinung ausüben zu dürfen, weil sie sonst gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen würden.

Am 3. September 2003 trafen sich Vertreter von VPT und DROM in der Geschäftsstelle des VPT in München, um die Rechtssituation der Osteopathie zu erörtern.

Dr. Boxberg trug die Grundlagen einer geänderten Rechtsprechung vor, wonach durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (z.B. im Fall Heileurythmie, klinische Linguistik) entschieden wurde, dass auch bundesweite Organisationen in Gleichwertigkeit mit staatlichen Regelungen Ausbildungen festlegen, durchführen, überwachen und mit Abschlussprüfungen und der Vergabe von Urkunden für die erfolgreichen Absolventen beschließen dürfen.

Voraussetzung wäre, dass durch Initiative des VPT alle Osteopathie-Schulen und alle Osteopathie-Verbände/-Organisationen an einen Tisch eingeladen werden, um eine solche gemeinsame Ausbildung in der Osteopathie zu erreichen. Bis dahin gab es völlig unterschiedliche Ausbildungskonzepte in der Osteopathie.

Der VPT lud für den 20.01.2004 die Vertreter aller Osteopathie-Schulen und Osteopathie-Verbände/-Organisationen zu einer ersten Besprechung ins Airport-Conference-Center nach Frankfurt am Main ein. Dort einigte man sich, Eckpunkte für ein gemeinsames Osteopathie-Konzept zu erarbeiten.

Das zweite Treffen fand mit etwas erweiterter Runde am 20.04.2004 ebenfalls im Airport-Conference-Center in Frankfurt am Main statt. In dieser Sitzung gab es bereits eine weitgehende Einigung über die Eckpunkte eines gemeinsamen Osteopathie-Curriculums.

Erstmals wurde hierbei zum Schluss der Sitzung diskutiert, ob es nicht sinnvoll wäre, dieses nun gemeinsam erarbeitete Eckpunktepapier nicht nur zu unterschreiben, sondern auch eine Dachorganisation zu gründen.

Am 27.07.2004 fand das dritte Treffen im Airport-Conference-Center in Frankfurt am Main statt, in dem nicht nur das Eckpunktekonzept verabschiedet wurde, sondern auch der gemeinsame Wille entstand, eine Dachorganisation für die Ausbildung und Vertretung der Osteopathie ins Leben zu rufen.

Am 22.09.2004 gab es am Vormittag im Airport-Sheraton eine vorbereitende Sitzung zur Gründung der BAO, für die ein Satzungsentwurf von Dr. Boxberg zugrunde gelegt wurde.

Am Nachmittag des 22.09.2004 fand dann im gleichen Haus die Gründungsversammlung der BAO statt.

Mit der Gründung der BAO wurde auch entschieden, dass sobald wie möglich der „juristische Weg” umgesetzt werden sollte, das heißt, dass in einem Musterprozess die BAO über die Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht die Anerkennung der von der BAO beurkundeten Absolventen als Osteopathen der BAO durchsetzt.

In der Zwischenzeit hat die BAO alle Entscheidungen für dieses Ziel getroffen und bereits einer ganzen Reihe von Osteopathen die BAO-Urkunde verliehen.

Damit befindet sich die BAO am Anfang des Weges, an dessen Ende in einem Musterprozess mit höchstrichterlicher Entscheidung der Osteopath BAO anerkannt werden soll.