Volker Köllner
Prof. Dr. med., geb. 1960, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
Verhaltenstherapeut und syst. Familientherapeut. Medizinstudium und Facharztausbildung
an der Universitätsklinik Bonn. 1998 bis 2003 Oberarzt und Leiter der psychosomatischen
Poliklinik und des Konsiliardienstes am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus der
TU Dresden, 2003 Habilitation im Fach Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
Seit 2004 Chefarzt der Fachklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
(Bliestal Kliniken), seit 2005 Professor für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
an der Universität des Saarlandes.
Arbeitsschwerpunkte: Verhaltensmedizin und Rehabilitation, Psychokardiologie, Psychotraumatologie,
Didaktik und Ausbildungsforschung.
Roland Vauth
PD Dr. med. Dipl.-Psych., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, seit 2001 Ärztlicher
Leiter der Zweigstellen PPC und PPM der Psychiatrischen Poliklinik/Universitätsspital
Basel, Lehrtherapeut und Supervisor für Verhaltenstherapie (DVT, KBV, DÄVT) am Postgradualen
Studiengang Psychotherapie (PSP) der Universität Basel und Freiburger Lehrinstitut
für Verhaltenstherapie (FAVT). Nach Studium der Psychologie und Tätigkeit in der Psychosomatischen
Universitätsklinik Bonn, Studium der Humanmedizin. 1992 bis 2001 zunächst Assistent
und später Oberarzt an der Freiburger Psychiatrischen Universitätsklinik. Seit vielen
Jahren im Bereich der Gesundheits- und Versorgungsforschung und der Evaluation von
klinischen Programmen im Bereich Verhaltenstherapie bei schweren psychischen Störungen
(Schizophrenie, Bipolare Störungen und Depressionen) tätig.
Stationäre Verhaltenstherapie: Entwicklung und Konzeption
Stationäre Verhaltenstherapie: Entwicklung und Konzeption
Die Verhaltenstherapie hat sich aus der klinischen Psychologie entwickelt, deshalb
handelte es sich primär um einen Ansatz für die ambulante Versorgung. Obwohl also
Kognitive Verhaltenstherapie initial für ambulante Patienten entwickelt wurde, gibt
es in den letzten Jahren durchaus auch Adaptationen für den stationären Bereich (Wright
et al. 1993, Bowers 1998, Davis u. Casey 1990). Konzepte zur stationären Verhaltenstherapie
wurden in Deutschland aber bereits Ende der 60er-Jahre am Max-Planck-Institut für
Psychiatrie in München unter der Leitung von D. Ploog, J. C. Brengelmann und D. Schwarz
entwickelt. In den 70er-Jahren folgte dann in Windach die Gründung der ersten Verhaltenstherapie-Klinik,
1981 folgte in Bad Dürkheim unter Leitung von J. Sturm die erste nach einem verhaltenstherapeutischen
Konzept arbeitende Rehabilitationsklinik. Weite Verbreitung fand der verhaltenstherapeutische
Ansatz in Deutschland vor allem in der Psychiatrie und der psychosomatischen Rehabilitation,
während in der psychosomatischen Krankenhausbehandlung der psychodynamische Ansatz
überwiegt.
Ein besonderer Vorteil der stationären Behandlung für die Verhaltenstherapie liegt
darin, dass hier die Umgebungsbedingungen für Patientinnen und Patienten so gestaltet
werden können, dass ein spezifisches therapeutisches Milieu (Linden et al. 2006) entsteht,
welches korrigierende Erfahrungen ermöglicht und das Erlernen neuer Denk- und Verhaltensmuster
begünstigt. Ein wesentlicher Wirkfaktor ist hierbei auch das Gespräch und die wechselseitige
Unterstützung durch MitpatientInnen außerhalb des Therapieprogramms im engeren Sinne.
Dies ermöglicht Modelllernen und aktiviert soziale Unterstützung als wertvolle therapeutische
Ressource. Einer bei vielen Störungsbildern verbreiteten Neigung der Betroffenen zu
sozialem Rückzug kann so entgegengewirkt, soziale Ängste können leichter durch korrigierende
Erfahrungen überwunden werden.
Das stationäre Setting ermöglicht zudem die Kombination sich ergänzender Behandlungsbausteine.
So kann bei einer Patientin mit Agoraphobie und Panikanfällen z. B. die parallele
Anwendung von Konfrontationstherapie in der Einzeltherapie und der Kleingruppe, Modelllernen
und soziales Kompetenztraining in der Problemlösegruppe, Konfrontation mit Anstiegen
der Herzfrequenz und Verbesserung der Fitness in der Sporttherapie sowie Erweiterung
des Spektrums der Interozeption in der Körperwahrnehmungsgruppe zu synergetischen
Effekten führen. Dies entspricht auch der Forderung von Grawe (2004), gerade zu Beginn
einer Therapie durch intensiven therapeutischen Input und positive Lernbedingungen
Veränderungen und damit verbundene Erfolgserlebnisse zu ermöglichen. Eine Übersicht
über die Elemente stationärer Verhaltenstherapie gibt [Tab. 1]. Die Integration dieser Behandlungselemente und der im multiprofessionellen Behandlungsteam
beteiligten Berufsgruppen wird durch regelmäßige Teambesprechungen und Supervision
sichergestellt. Durch die ständige Erreichbarkeit professioneller Ansprechpartner
(ÄrztInnen, PsychologInnen, SpezialtherapeutInnen, Pflegepersonal) wird zudem für
den Patienten ein Schutzraum geschaffen, der eine sinnvolle Behandlung akut oder schwerer
Erkrankter überhaupt erst möglich macht.
Tabelle 1 Elemente stationärer Verhaltenstherapie
Behandlungselement |
Berufsgruppe |
Ärztliche Diagnostik und Behandlung, medikamentöse Einstellung |
ÄrztInnen |
Einzel-Verhaltenstherapie |
Ärztliche und psychologische PsychotherapeutInnen |
Psychoedukative Gruppen |
Ärztliche und psychologische PsychotherapeutInnen, Mitarbeiter aus der Pflege, die
speziell geschult sind |
Themenspezifische Gruppen (z. B. Stressbewältigung, Problemlösetraining, soziales
Kompetenztraining) |
Ärztliche und psychologische PsychotherapeutInnen |
Störungsspezifische Gruppen (z. B. Schmerzbewältigung, Essstörungen, Depression) |
Ärztliche und psychologische PsychotherapeutInnen |
Entspannungstraining, Biofeedback |
Psychologische PsychotherapeutInnen, Mitarbeiter aus der Pflege, die speziell geschult
sind |
Künstlerische Therapien |
Kunst-, Musik-, Theater- Tanz- oder GestaltungstherapeutIn |
Körpertherapie und Körperwahrnehmung |
Ärztliche und psychologische PsychotherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen mit Zusatzqualifikation |
Sport- und Trainingstherapie, Physiotherapie |
Sport- und PhysiotherapeutInnen |
Berufsspezifische Therapieelemente, Hilfe bei der Alltagsstrukturierung |
ErgotherapeutInnen |
Sozialberatung und Information |
SozialarbeiterInnen/-pädagogInnen |
Strukturierung des Stationsalltags und supportive Gespräche v. a. bei Patienten mit
schweren Störungsbildern, Auswertung und Feedback bei Symptomprotokollen, Begleitung
von Expositionstraining |
Mitarbeiter aus der Pflege, die speziell geschult sind |
Vorteile der kognitiven Verhaltenstherapie in der stationären Behandlung (Stuart et
al. 1997) bestehen im Format einer Kurzzeitintervention, klar definierter Therapiemethodik,
deren Rational auch in multidisziplinären Teams leicht transparent gemacht werden
kann, der guten Harmonisierbarkeit der Interventionslogik mit somatischen Behandlungen,
der empirisch belegten Wirksamkeit bei einer Vielzahl von Störungen wie Angsterkrankungen,
Depressionen und Essstörungen (Wright et al. 1993) und der auch für kürzere Interventionsdauern
nachgewiesenen Effektivität.
Fünf Modelle der Implementierung von Verhaltenstherapie in das stationäre Setting werden unterschieden (Stuart et
al. 1997): Das Primärtherapeuten-Modell (primary therapist) hat einen zumeist aus ÄrztInnen, PsychologInnen und SozialarbeiterInnen
bestehenden Personalkern, die in kognitiver Therapie intensiv trainiert sind und die
Behandlung durchführen. Der Nachteil besteht darin, dass das therapeutische Milieu
als Ganzes und andere Berufsgruppen lediglich marginal für den Behandlungsprozess
genutzt werden. Das sog. „staff model” lässt die kognitive Therapie von der nicht-ärztlichen Stammmannschaft einer meist
kognitiv-behavioural spezialisierten Psychotherapiestation durchführen. Der (auch
nicht zwingend kognitiv-verhaltenstherapeutisch ausgebildete) Arzt beschränkt sich
auf Eingangs- und Verlaufsdiagnostik, Überwachung der pharmakologischen Behandlung
und meist supportive Therapieanteile. Das „add on model” fügt einen kognitiv-verhaltenstherapeutischen Behandlungsbaustein in ein im Übrigen
eher unspezifisches Stationsangebot ein, ohne jedoch das gesamte Grundkonzept zu reorganisieren.
Im „comprehensive CT model” sind sowohl Einzel- wie Gruppen-, Paar- und Familientherapeuten sehr gut in kognitiver
Verhaltenstherapie ausgebildet. Aber auch das übrige therapeutische Personal hat zumindest
entsprechende Grundkenntnisse. Das „flexible CT model” wird eingesetzt, wenn die Zusammensetzung der Patienten auf Station häufig schwankt.
Das therapeutische Personal ist zwar in kognitiver Therapie ausgebildet, aber das
Ausmaß, in dem sie wirklich eingesetzt wird, ist abhängig von den klinischen Erfordernissen
bei den gerade aufgenommenen Patienten.
Allgemeine Indikationen und Kontraindikationen
Allgemeine Indikationen und Kontraindikationen
Die stationäre Behandlung bedarf einer sorgfältigen Indikationsstellung. Dies ergibt
sich sowohl aus den hierdurch verursachten Kosten als auch durch die unerwünschten
„Nebenwirkungen”, die es haben kann, einen Menschen für längere Zeit aus seinem sozialen
Umfeld herauszulösen. Hierzu können z. B. die Destabilisierung einer partnerschaftlichen
oder familiären Situation oder der Verlust des Arbeitsplatzes gehören. Vor allem bei
PatientInnen, die bereits mehrere stationäre Therapien absolviert haben und aktiv
eine weitere Klinikaufnahme anstreben, besteht die Gefahr, dass Vermeidungsverhalten
und die Flucht vor Konflikten oder Einsamkeit im Alltag zumindest einen Teil der Motivation
ausmachen. Das Risiko dieser Nebenwirkungen steigt mit der Dauer des stationären Aufenthaltes.
Umgekehrt kann es aber auch problematisch sein, einen stationären Aufenthalt zu lange
hinauszuzögern. Dies gilt nicht nur für akute Krankheitsbilder und Krisensituationen,
sondern auch für PatientInnen, deren Störung bereits in erheblichem Maße chronifiziert
ist. Hier ist häufig ein stationäres Therapieintervall mit der hierdurch erzwungenen
Unterbrechung dysfunktionaler Verhaltens- und Interaktionsmuster notwendig, um überhaupt
eine Veränderung erzielen zu können. Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme ist vor
allem dann indiziert, wenn bei schon länger bestehender oder auch erwarteter längerer
Arbeitsunfähigkeit (mehr als vier Wochen) der Arbeitsplatz oder die Erwerbsfähigkeit
des Patienten bedroht sind. Je länger die Arbeitsunfähigkeit dauert, umso schwieriger
wird es für die PatientInnen, ihren Alltag zu strukturieren und umso größer wird die
Angst vor einer Rückkehr an den Arbeitsplatz. Dieser iatrogene Chronifizierungsfaktor
wird in der Therapieplanung und speziell bei der rechtzeitigen Indikationsstellung
zur stationären Therapie zu selten berücksichtigt (Linden u. Weidner 2005). Die Indikationen
zur stationären Verhaltenstherapie sind in [Tab. 2] zusammengefasst. In einzelnen Fällen kann eine stationäre Aufnahme auch zur diagnostischen
Klärung sinnvoll sein, da auf diese Weise eine intensive Verhaltensbeobachtung in
unterschiedlichen sozialen Situationen und Belastungen möglich ist.
Tabelle 2 Störungsübergreifende Indikationen zur stationären Verhaltenstherapie
Indikation |
Beispiele |
Akute oder drohende Gefährdung des Patienten |
Anorexie mit BMI < 14, Bulimie mit Entgleisung des Elektrolythaushaltes, selbstgefährdendes
Verhalten bei emotional instabiler Persönlichkeitsstörung |
Destabilisierung im Therapieverlauf zu erwarten |
Konfrontationstherapie bei chronisch komplexer PTSD mit dissoziativen Zuständen |
Ambulante Therapie (noch) nicht durchführbar |
Patient kann wegen schwerer Agoraphobie nicht das Haus verlassen, ausgeprägte Antriebsminderung
bei Depression |
Bisheriges Milieu gefährdet den Therapieerfolg |
Häusliche Gewalt bei PTSD, berufliche und private Überlastung lässt keinen Freiraum
für Veränderungsschritte |
Ungenügender Fortschritt der ambulanten Therapie |
Arbeitsunfähigkeit > 6 Wochen mit Gefährdung von Arbeitsplatz oder Erwerbsfähigkeit |
Somatische oder psychische Komorbidität |
Komorbidität von Suchtstörung oder orthopädischem Krankheitsbild und somatoformer
Schmerzstörung |
Sicherung der Compliance bei nötiger pharmakologischer (Neu-)Einstellung |
Geringe Medikamenten-Compliance z. B. bei schizophrenen, depressiven oder bipolaren
Störungen, unregelmäßiges Erscheinen zu Terminen bei Persönlichkeitsstörung |
Multimodales Therapieprogramm |
Kombination aus Einzel-, Gruppen- und Sport-/Physiotherapie bei Panikstörung mit herzbezogenen
Ängsten und Arbeitsplatzkonflikt |
Ambulante Therapie nicht verfügbar |
lange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz bei regionaler Unterversorgung mit VT,
störungsspezifische Therapie regional nicht vorhanden |
Störungsspezifische Konzepte
Störungsspezifische Konzepte
Eine besondere Stärke der stationären Verhaltenstherapie besteht in der Entwicklung
störungsspezifischer Behandlungskonzepte. Empirisch abgesicherte Konzepte stationär
kognitiv-verhaltenstherapeutischer Behandlung finden sich z. B. für Essstörungen (Jacobi et al. 2004, Wadden u. Foster 2000, Wilson 1999), Borderline-Störungen (Lieb et al. 2004, Swenson et al. 2001), bei selbstschädigendem Verhalten (Hawton et al. 1998), bei schizophrenen Ersterkrankungen (Penn et al. 2005, Vauth u. Riecher-Rossler 2004), komorbiden Achse-I-Erkrankungen
des ICD-10 und Suchterkrankungen, sog. dualen Diagnosen (Bradizza u. Stasiewicz 1997, Spreat u. Behar 1994), Zwangserkrankungen (Gournay et al. 2006) oder auch Suchterkrankungen wie Alkoholabhängigkeit (Bottlender et al. 2006) und Spielsucht (Hollander et al.
2000). Übersichten finden sich bei Zielke und Sturm (1994) sowie Borgart und Meermann
(2004).
Drei Phasen stationärer kognitiv-verhaltenstherapeutischer Behandlung
Drei Phasen stationärer kognitiv-verhaltenstherapeutischer Behandlung
Zu unterscheiden sind mehrere Phasen der Behandlung, die jeweils zwischen drei und
sieben Tagen andauern: In der ersten Phase muss zunächst eine stabile therapeutische Arbeitsbeziehung zum Patienten aufgebaut
und die Tages- und Wochenstruktur in einem individualisierten Tages- und Wochenplan
mit abgestuften Übungen zusammen mit dem Patienten abgestimmt und auf seine Behandlungsziele
ausgerichtet werden. Und schließlich muss der Patient, um als Co-Experte seines Problems
im gesamten Behandlungsprozess seinen aktiven Part spielen zu können, das Problemmodell
der Kognitiven Therapie über den Zusammenhang von Denken, Fühlen und Handeln erlernt
haben (Thase et al. 1991). So spielt in dieser frühen Phase Psychoedukation (möglichst
unter Einbezug der Angehörigen) eine wichtige Rolle. Sie schließt auch die Vermittlung
neurobiologischen Wissens mit ein, um Wirkungen und Nebenwirkungen psychopharmakologischer
Behandlung und deren Bedeutung in der Rezidivprophylaxe besser verstehen zu können.
In der zweiten Phase der Behandlung wird dann die individuelle Problemliste des Patienten fokussiert, und die Patienten
erlernen die Bedeutung „automatischer Gedanken” für Emotion und Handlung kennen. Hier
lernt der Patient Selbstbeobachtungsstrategien, um den individuellen Zusammenhang
zwischen kognitiven, emotionalen und handlungsbezogenen Aspekten seines persönlichen
Problems zu klären. So lernt er z. B. typische kognitive „Verzerrungen” wie „selektives
Verallgemeinern” oder „dichotomes Denken” und darauf ausgerichtetes Bewältigungsverhalten
kennen. Dazu treten abgestufte Übungen auf der Handlungsebene, um kritische Fertigkeiten
auf- und Ängste abzubauen. Wenn Abstraktionsfähigkeit sich wieder ein wenig entwickelt
hat, kann auch der Einstieg in die Auseinandersetzung mit dysfunktionalen Grundannahmen
und behindernden sozialen Erwartungen und Bewertungen (kognitiven Schemata) gesucht
werden.
Die dritte und Abschlussphase arbeitet intensiv an dysfunktionalen Kognitionen, potenziellen Auslösern für Rückfälle
und an der Vorbereitung der Entlassung. Hierbei wird das in den vorangehenden Phasen
Gelernte rekapituliert anhand der schriftlichen oder auch Videoaufzeichnungen des
Patienten und anhand weiterer praktischer Übungen gefestigt. Auch werden in dieser
Phase spezielle Motivationstechniken zur Verbesserung der Compliance mit der Pharmakotherapie
eingesetzt (Stieglitz u. Vauth 2005). Zur Vorbereitung auf die Entlassung werden mit
dem Patienten die im Alltag zu erwartenden Schwierigkeiten rekapituliert, mögliche
Lösungen hierfür diskutiert und mit den neu erworbenen Kompetenzen zusammengebracht.
Auch können „Belastungsbeurlaubungen” erfolgen, die als gezielte Übungen für den Umgang
mit Transferhindernissen gemeinsam mit dem Patienten geplant und nachbesprochen werden
müssen. So kann dann gegebenenfalls auf der Basis dieser Erfahrungen an im Alltag
problematischen Bewertungen oder Verhaltensmustern gearbeitet werden.
Interventionsbeispiel: Depressive Störungen
Interventionsbeispiel: Depressive Störungen
Behandlungskonzepte stationärer kognitiv-verhaltenstherapeutischer Depressionsbehandlung
sind bezüglich ihrer Implementierung/Umsetzung in Deutschland mehrfach beschrieben
worden (Wolfersdorf u. Lehle 2003). Die auf Aaron Beck zurückgehenden Therapiestrategien
müssen dabei der Tatsache Rechnung tragen, dass stationär behandelte depressive Patienten
in der Regel in ihren kognitiven Funktionen stärker beeinträchtigt sind, mehr unter
Hoffnungslosigkeit leiden und mehr interpersonelle und soziale Probleme aufweisen.
So sind die Sitzungen oft kürzer und höher frequent, um rascher Hoffnung auf- und
Suizidgedanken abzubauen und der reduzierteren Belastbarkeit des Patienten (kognitive
Aufnahmefähigkeit, Angstniveau usw.) Rechnung zu tragen. Auch werden Angehörige in
die Behandlung einbezogen und überbrückende Nachbehandlung zur niedergelassenen ambulanten
Versorgung organisiert. Ein Beispiel für einen solchen Wochenplan auf einer verhaltenstherapeutischen
Depressionsstation ist in [Tab. 3] aufgeführt. Dieser Plan wird im Verlauf jedoch auf die individuellen Therapieziele
ausgerichtet und bez. der Anforderungen - je nach Remissionsgrad der Depression und
damit individueller Belastungsfähigkeit - modifiziert.
Tabelle 3 Stationsablauf auf einer verhaltenstherapeutischen Depressionsstation
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
Sonntag |
Gestufte berufliche Belastungssteigerung in Berufs-, Arbeits- und Ergotherapie |
Psychoedukation in der Gruppe (Balanced Life Style, Ursache und Behandlung von Depression,
Rückfallprävention) |
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Gestufte berufliche Belastungssteigerung in Berufs-, Arbeits- und Ergotherapie |
Psychoedukation in der Gruppe (Balanced Life Style, Ursache und Behandlung von Depression,
Rückfallprävention) |
Außerstationäre Belastungserprobung mit gezielten Übungen im familiären Umfeld |
Außerstationäre Belastungserprobung mit gezielten Übungen im familiären Umfeld |
Einzeltherapie (30 - 50 Min.) |
|
Einzeltherapie (30 - 50 Min.) |
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Einzeltherapie (30 - 50 Min.) |
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|
Bezugspflegekontakt (Tages-, Wochenstruktur, Unterstützung der Zwischensitzungsübungen,
Expositionsbegleitung usw.) |
|
Bezugspflegekontakt (Tages-, Wochenstruktur, Unterstützung der Zwischensitzungsübungen,
Expositionsbegleitung usw.) |
|
Außerstationäre Belastungserprobung mit gezielten Übungen im familiären Umfeld |
Außerstationäre Belastungserprobung mit gezielten Übungen im familiären Umfeld |
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Gestufte berufliche Belastungssteigerung in Berufs-, Arbeits- und Ergotherapie |
Gestufte berufliche Belastungssteigerung in Berufs-, Arbeits- und Ergotherapie |
|
Gestufte berufliche Belastungssteigerung in Berufs-, Arbeits- und Ergotherapie |
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|
Stressregulation (Progressive Muskelentspannung) |
|
|
Stressregulation (Progressive Muskelentspannung) |
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Außerstationäre Belastungserprobung mit gezielten Übungen im familiären Umfeld |
Außerstationäre Belastungserprobung mit gezielten Übungen im familiären Umfeld |
|
Tanz und Bewegungstherapie (Flamencotanz zur Verbesserung von Selbstwert) |
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Tanz und Bewegungstherapie (Flamencotanz zur Verbesserung von Selbstwert) |
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Psychoedukative Angehörigengruppe (Ursache und Behandlung von Depression, Rückfallprävention) |
Unterschiedliche Settings stationärer Verhaltenstherapie
Unterschiedliche Settings stationärer Verhaltenstherapie
Um für die angestrebten Lernerfahrungen und Veränderungsschritte optimale Bedingungen
schaffen zu können, stehen in der Versorgungslandschaft unterschiedliche therapeutische
Settings zur Verfügung, die aufgrund differenzialtherapeutischer Überlegungen gezielt
ausgewählt werden sollten.
Vollstationär oder teilstationär. Besonderes Merkmal des teilstationären Settings ist es, dass die PatientInnen abends
und am Wochenende in ihr gewohntes soziales Umfeld zurückkehren. Dies kann sowohl
Vorteil als auch Nachteil sein. Wenn es nur darum geht, ein zeitintensives multimodales
und multiprofessionelles Therapieprogramm zu organisieren, ist das teilstationäre
Setting ausreichend. Zudem wird auf diese Weise der Transfer in den Alltag erleichtert.
Für Alleinerziehende ist nicht selten nur eine teilstationäre Behandlung realisierbar.
Hier zeigt sich jedoch ein Dilemma: Gerade diese Personengruppe könnte häufig von
der bei vollstationärer Behandlung möglichen Entlastung von den häuslichen und beruflichen
Be- oder Überlastungen profitieren und nur so die nötigen Freiräume gewinnen, die
notwendig wären, um neue Denk- und Verhaltensmuster entwickeln und erproben zu können.
Auch Patienten mit unsicherer Motivation neigen dazu, die teilstationäre Behandlung
zu präferieren („kleineres Übel”), obwohl dies das Einlassen auf die Behandlung erschwert.
Insofern besteht die Gefahr, dass gerade diejenigen Patienten teilstationär behandelt
werden, bei denen eigentlich die Indikation zum vollstationären Setting gegeben wäre
(Linden 2005).
Die Vorteile des vollstationären Settings liegen in dem intensiveren und besser strukturierbaren
therapeutischen Milieu, der Entlastung von aktuellen Konflikt- und Überforderungssituationen
oder gar akuter Bedrohung. Die heimatferne Behandlung bietet mit der damit verbundenen
Distanzierung von der gewohnten Umgebung zudem die Möglichkeit einer vollständigen
Unterbrechung dysfunktionaler Verhaltensmuster und erleichtert so das Neulernen. PatientInnen
können sich zudem heimatfern gerade bei schambesetzten Themen auch im Gruppensetting
leichter öffnen. Im weiteren Therapieverlauf kann der Transfer in den Alltag dann
durch Belastungsurlaube, Arbeitserprobungen oder Paar- und Familiengespräche während
Angehörigenbesuchen am Wochenende gebahnt werden.
Krankenhaus oder Rehabilitationsklinik. Derzeit fehlen auch hier leider evidenzbasierte Kriterien zur Differenzialindikation
(siehe Standpunkte-Beitrag in diesem Heft). Krankenhausbehandlung ist vor allem indiziert bei akuten Krankheitsbildern (Möglichkeit der direkten Einweisung)
mit Selbst- oder Fremdgefährdung, wenn Verwahrlosung droht infolge der Schwere des
Krankheitsbildes (z. B. bei schweren Depressionen oder ausgeprägter schizophrener
Negativsymptomatik), wenn Angehörige aufgrund der Akuität des Krankheitsbildes dringend
entlastet werden müssen oder bei Komorbidität mit akuten somatischen Krankheitsbildern.
Aufgrund des günstigeren Personalschlüssels können Krankenhausabteilungen eine intensivere
Einzeltherapie (z. B. Traumakonfrontation bei Posttraumatischer Belastungsstörung
[PTB]) anbieten. Ein weiterer Vorteil ist die nicht primär auf sechs bis acht Wochen
begrenzte Behandlungsdauer, was gerade Patienten mit erheblicher Komorbidität, schwer
psychopharmakologischer Einstellbarkeit (Nebenwirkungssensitivität, Mal-Response)
oder komplexen Erkrankungen (z. B. komplexer PTB) erst die Möglichkeit gibt, sich
auf den therapeutischen Prozess einzulassen. Andererseits kann es auch Ziel einer
Krankenhausbehandlung sein, Motivation zu einer Rehabilitation aufzubauen (Erarbeiten
eines bio-psycho-sozialen Krankheitsmodells) und Rehabilitationsfähigkeit herzustellen,
um die Behandlung in einer Rehabilitationsklinik fortzusetzen.
Stationäre Rehabilitation ist vor allem dann indiziert, wenn es darum geht, Folgen chronischer Erkrankungen
im Sinne der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und
Gesundheit (ICF) zu behandeln und PatientInnen die (weitere) Teilhabe an Erwerbsleben
und Gesellschaft zu ermöglichen (Köllner et al. 2006). Bei bedrohter Erwerbsfähigkeit
(z. B. bei längerer Arbeitsunfähigkeit) ist die Rentenversicherung Kostenträger, geht
es hingegen um den Erhalt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder der Selbstständigkeit
(z. B. bei schwerer phobischer Störung oder Zwangserkrankung bei RentnerInnen), so
wird die Rehabilitation zulasten der Krankenkasse durchgeführt. In der Rehabilitation
überwiegt das Gruppensetting und in der Regel steht ein breites Angebot therapeutischer
Möglichkeiten, wie künstlerische Therapien, Ergotherapie, Physiotherapie, physikalische
Therapie, Sport- und medizinische Trainingstherapie u. v. m. zur Verfügung, sodass
auch komorbide körperliche Erkrankungen im Sinne der Verhaltensmedizin einbezogen
werden können. Aufgrund ihrer Größe (ca. 100 bis 250 Behandlungsplätze) haben Rehabilitationskliniken
zudem die Möglichkeit, ein breites Spektrum störungsspezifischer Gruppen und Behandlungskonzepte
anzubieten. Besonderes Merkmal der Rehabilitation ist der Stellenwert berufsbezogener
Therapieelemente, wie z. B. gezielter Trainingsmaßnahmen sowie der internen oder externen
Belastungserprobung.
Vernetzung von ambulanter und stationärer Therapie
Vernetzung von ambulanter und stationärer Therapie
Da es sich bei psychischen Störungen häufig um chronisch-rezidivierende Krankheitsbilder
handelt und zudem Komorbidität mit anderen psychischen und/oder somatischen Erkrankungen
bestehen kann, durchläuft ein erheblicher Teil der Betroffenen mehrere Behandlungssettings.
Leider werden diese nur selten bewusst zu einem nach lerntheoretischen Gesichtpunkten
konzipierten Gesamtbehandlungsplan verknüpft. Nicht selten geschieht eine stationäre
Aufnahme eher ungeplant als Krisenintervention oder als Aufforderung des Kostenträgers,
eine Rehabilitationsmaßnahme durchzuführen. Umgekehrt gelingt es häufig nicht, für
Patienten nach stationärer Therapie eine ambulante Weiterbehandlung ohne größere Wartezeit
zu organisieren, sodass erwiesenermaßen das Rückfallrisiko erheblich steigt. Rückfall
in alte dysfunktionale Muster, Überforderung durch Alltagsprobleme oder Life-Events
ohne therapeutische Hilfe, besonders in den ersten zwei bis vier Wochen häufige Mal-
bzw. Non-Compliance sind hierfür z. B. verantwortlich und in der Planung des Gesamtbehandlungspfades
von Anfang an stärker zu berücksichtigen. Insofern ist in der Zeit unmittelbar nach
der Entlassung die Chance am größten, Verhaltensänderungen dauerhaft im Alltag zu
implementieren. Diese bleibt häufig ungenutzt, wenn der Patient in der kritischen
Phase der Rückkehr in das bisherige Problemfeld keine therapeutische Unterstützung
findet und deshalb in alte dysfunktionale Muster zurückfällt. Hinzu kommt, dass die
Suizidgefahr (nicht nur) bei depressiven Patienten unmittelbar nach der Entlassung
ansteigt (Weigel et al. 2005), sodass auch aus diesem Grund ein nahtloser Übergang
in die ambulante Therapie notwendig wäre.
Sinnvoll wäre es aus diesem Grund, ein mögliches stationäres Therapieintervall frühzeitig
einzuplanen. Hier sind folgende Kombinationen denkbar:
-
Wenn bei einem akuten Krankheitsbild ambulante Therapie nicht ausreichend sein wird
(z. B. Essstörungen, komplexe PTB), ist es sinnvoll, einige ambulante Gespräche vor
der Aufnahme durchzuführen und auch schon den Therapieantrag zu stellen, um Therapiemotivation
für die stationäre Phase aufzubauen (es ginge kostbare Zeit verloren, wenn dies erst
in der Klinik geschehen müsste) und eine reibungslose Fortführung der Therapie nach
der Entlassung zu gewährleisten.
-
Bei drohender Chronifizierung oder bereits ausgeprägtem chronischen Krankheitsverhalten
(Broda 2005) kann es ebenfalls effektiver sein, mit einem stationären Intervall zu
beginnen, da so schneller eine Verhaltensänderung erreicht werden kann.
-
Ein stationäres Intervall kann eingeplant werden, um ambulant schwierig umzusetzende
Therapieschritte (z. B. Traumakonfrontation bei komplexer PTB mit Dissoziation, Reizkonfrontation
und Reaktionsverhinderung bei Zwangsstörung) realisieren zu können.
-
Auch die Kombination unterschiedlicher therapeutischer Orientierungen wird durch stationäre
Therapieintervalle erleichtert. So könnte z. B. Angstexposition in eine ambulante
psychodynamische Therapie integriert oder eine ambulante Verhaltenstherapie durch
die stationäre Bearbeitung eines Konfliktbereiches mittels psychodynamisch-interaktioneller
Therapie effektiver werden.
Die Einweisung in ein Krankenhaus ist nur ärztlichen PsychotherapeutInnen oder FachärztInnen
für Psychiatrie möglich, während Befundberichte zum Antrag auf stationäre Rehabilitation
ebenso von psychologischen PsychotherapeutInnen erstellt werden können. Inzwischen
wurde das Reha-Antragsverfahren von den Rentenversicherungsträgern beschleunigt, sodass
es möglich ist, eine Reha-Maßnahme bereits wenige Wochen nach der Antragsstellung
zu beginnen. Kommunikation ist hierbei eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche
Kooperation. Ambulante TherapeutInnen sollten ihren stationär tätigen KollegInnen
telefonisch oder schriftlich über den bisherigen Behandlungsverlauf berichten und
umgekehrt auch die Berichte vorangegangener stationärer Therapien anfordern und lesen.
Sehr viel wertvolle Information geht zulasten der Effektivität der Behandlung verloren,
weil Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Versorgungsbereichen noch nicht
zur Routine geworden ist.
Wohin sollte sich die stationäre Verhaltenstherapie entwickeln?
Wohin sollte sich die stationäre Verhaltenstherapie entwickeln?
Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung sollte verbessert werden: Hier könnte in einer ambulanten Vorbereitungsphase z. B.
eine Platzierungs- und Eigenmotivationsüberprüfung erfolgen oder ein Teil der Psychoedukation
in die ambulante Phase ausgelagert werden („bibliotherapy”). Eine Nachsorgephase böte
z. B. die Möglichkeit einer Überbrückung bis zum Freiwerden eines ambulanten Therapieplatzes.
Dafür sprechen die oft hohen Relapse-Raten bei langen Intervallen, z. B. bei depressiven
Störungen (Thase et al. 1991). Ein ausgearbeitetes Beispiel für ein solches Konzept
findet sich auch in dem BMBF-geförderten Projekt „Ambulante prä- und poststationäre
Maßnahmen - ein Beitrag zur Flexibilisierung der stationären psychosomatischen Versorgung”
von C. Bischoff im Rehabilitationswissenschaftlichen Forschungsverbund Freiburg/Bad
Säckingen. Auch durch strukturierte Nachsorgeprogramme der Rentenversicherungsträger
wie IRENA und Curriculum Hannover (Kobelt et al. 2004) hat die Rehabilitation hier
eine Vorreiterrolle übernommen.
Notwendig ist es ebenso, störungsspezifische verhaltenstherapeutische Angebote für schwere Störungsbilder auszubauen. Wer je für seine ambulanten PatientInnen eine Klinik gesucht hat, die
Konfrontationstherapie bei einer schweren PTB oder Zwangsstörung qualifiziert durchführt,
weiß, welcher Mangel hier besteht. Das Gleiche gilt für Erkrankungen wie Schizophrenie,
Borderline- und affektive Störungen, wenn über bloße Psychoedukation hinaus tatsächlich
störungsspezifische Verhaltenstherapie (z. B. Symptommanagementstrategien) in den
Behandlungsplan aufgenommen werden sollte. So dominieren in der Breitenversorgung
hier immer noch nosologisch gemischte Stationen mit supportivem Milieu.
Auch eine vernetzte elektronische Dokumentation mit dem Zuweiser- und Nachbehandlernetz könnte Ressourcen einsparen helfen und z. B. zur Vermeidung von Doppeldiagnostik
führen oder Informationen rascher verfügbar machen. Kritisch muss auch angemerkt werden,
dass die Informationsbasis unserer Übersichtsarbeit zumindest teilweise mit dem Versorgungssystem
konfundiert ist: Viele Arbeiten zur stationären Verhaltenstherapie sind im angloamerikanischen
Bereich publiziert worden, mit wesentlich kürzeren Liegezeiten als in Deutschland.
Auch ist das gegenwärtige gesundheitsökonomische Anreizsystem betriebswirtschaftlich
unattraktiv für FachärztInnen in den Bereichen Psychiatrie oder Psychosomatik, die
Verhaltenstherapie bei schwereren seelischen Erkrankungen sinnvoll integriert anbieten
können sollten. Weiter fehlen Polikliniken, die spezialisierte Angebote in multiprofessionellen
Teams in der Nachsorge anbieten könnten, denn das Pro-Kopf-Budget von ca. 240 €/Quartal
dürfte kaum ausreichend sein, um Kontinuität in der Behandlungskette von stationärer
zu ambulanter verhaltenstherapeutischer Behandlung betriebswirtschaftlich zu gewährleisten.
Letzteres zeigt, dass wir gesundheitsökonomisch auf eine verschwenderische Art geizig
sind, da wir verlängerte Liegezeiten in Kauf nehmen, weil wir an den ambulanten Budgetausstattungen
sparen.
Fazit
Die Integration eines stationären Intervalls am Beginn oder im weiteren Verlauf einer
ambulanten Verhaltenstherapie kann die Effektivität der Behandlung deutlich steigern.
Ebenso ist es möglich, stationäre VT-Intervalle in eine ambulante psychodynamische
Behandlung zu integrieren. Indikationen können sowohl akute Krankheitsbilder als auch
chronifizierte Störungen sein. Das stationäre Setting bietet die Möglichkeit zur Gestaltung
eines therapeutischen Milieus, das günstige Ausgangsbedingungen für therapeutische
Veränderungen schafft. Notwendig ist eine Verbesserung von Kooperation und Kommunikation
zwischen niedergelassenen VerhaltenstherapeutInnen und ihren KollegInnen im stationären
Setting.