Ultraschall Med 2006; 27(4): 401-402
DOI: 10.1055/s-2006-951393
ÖGUM-Mitteilungen

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Richtlinien für die Bewerbung zum ÖGUM-Kursleiter

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Publication History

Publication Date:
30 August 2006 (online)

 
Table of Contents #

Voraussetzungen

1. Abgeschlossene Facharztausbildung.

2. Mindestens 5-jährige aktive Tätigkeit in der Ultraschalldiagnostik des jeweiligen Fachgebietes.

3. ÖGUM-Mitgliedschaft.

4. Mindestens 4 000 eigene nachweisbare sonographische Untersuchungen.

5. Pro Jahr müssen mindestens 700 sonographische Untersuchungen selbst durchgeführt werden.

6. 3 zitierbare Veröffentlichungen als Erstautor aus dem Gebiet, für das die Kursleiterschaft beantragt wird, sowie 3 weitere Veröffentlichungen aus dem Gebiet der Sonographie, wobei auch Veröffentlichungen zulässig sind, die den Aspekt der Sonographie miteinbeziehen (2 davon werden auch als 2. Autor akzeptiert).

7. Die Bürgschaft von 2 anerkannten ÖGUM-Kursleitern oder Mitgliedern des erweiterten ÖGUM-Vorstandes ist jeweils in Form eines Empfehlungsschreibens vorzulegen, wobei die Bürgen dem Bewerber didaktische Fähigkeiten, geeignetes und ausreichendes Bildmaterial und fundiertes Fachwissen bescheinigen.

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Antrags- und Aufnahmeverfahren

1. Bewerbungsschreiben einschließlich beider Empfehlungsschreiben mit Publikations- und Vortragsverzeichnis mit Sonderdrucken an den ÖGUM-Vorstand.

2. Der erweiterte ÖGUM-Vorstand prüft die Unterlagen und setzt im positiven Fall im Rahmen einer kommenden erweiterten Vorstandssitzung einen Termin fest, bei welchem dem Bewerber mit einem 10-minütigen wissenschaftlichen Vortrag aus seinem sonographischen Fachgebiet Gelegenheit gegeben wird, sich zu präsentieren. Für diese Präsentation werden 2 Themen vom erweiterten ÖGUM-Vorstand zeitgerecht dem Bewerber vorgegeben, wobei eines auszuwählen ist.

3. Der Bewerber erhält eine Bestätigung, die ihn als ÖGUM-Kursleiter für das spezielle Fachgebiet ausweist.

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Verpflichtungen eine ÖGUM-Kursleiters

1. Der ÖGUM-Kursleiter ist verpflichtet, zumindest jedes 2. Jahr einen Ultraschallkurs seines Fachgebietes abzuhalten oder als Referent an einem Ultraschallkurs seines Faches teilzunehmen. Sollte von einem Kursleiter 3 Jahre lang kein ÖGUM-Kurs veranstaltet worden sein oder keine Teilnahme an einem ÖGUM-Ultraschallkurs des jeweiligen Fachgebietes nachgewiesen werden können, erlischt die Kursleiterschaft.

2. Ein ÖGUM-Kursleiter ist verpflichtet, die von ihm organisierten und/oder durchgeführten Ultraschallkurse gemäß den Richtlinien der ÖGUM für Organisation und Durchführung von Ultraschallkursen zu veranstalten. Bei Verstößen gegen die Richtlinien von Organisation und Durchführung eines ÖGUM-Ultraschallkurses wird von Seiten des erweiterten ÖGUM-Vorstandes der Status des ÖGUM-Kursleiters aberkannt.

3. Der ÖGUM-Kursleiter ist verpflichtet, in seinen Kursen die kostenpflichtige ÖGUM-Vignette zu verwenden.

4. Der ÖGUM-Kursleiter ist verpflichtet, seinen Wissenstand ständig zu aktualisieren.

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Richtlinien zur Oganisation und Durch- führung von ÖGUM-Ultraschallkursen

1. Nur anerkannte Kursleiter der ÖGUM sind berechtigt, ÖGUM-Ultraschallkurse der jeweiligen Fachrichtungen auszurichten und in verantwortlicher Weise zu organisieren.

2. Die inhaltliche und organisatorische Verantwortung eines ÖGUM-Ultraschallkurses liegt alleinig beim verantwortlichen, organisierenden ÖGUM-Kursleiter. Er ist für die Einhaltung der Lehrinhalte und die Qualifikation der Co-Referenten verantwortlich.

3. Vier Monate vor dem geplanten Kurstermin sind Datum, Veranstaltungsort, Kursleiter, Co-Referenten und Kursinhalte dem ÖGUM-Sekretariat und der jeweiligen Landessektion, wo der Kurs abgehalten werden soll, bekannt zu geben und die ÖGUM-Vignette anzufordern. Die zeitliche Aufteilung von Theorie und Praxis ist klar zu gliedern.

4. Der Vorstand der ÖGUM überprüft die Kursdaten und Lehrinhalte und benachrichtigt schriftlich unter Beilage der Vignette den Kursleiter dahingehend, ob der geplante Kurs den ÖGUM-Kriterien entspricht.

5. Richtwert für die praktischen Übungen: 6 Teilnehmer pro Ultraschallgerät.

6. Ein Kursskriptum ist für einen ÖGUM-Ultraschallkurs unbedingt erforderlich.

7. Der Kursleiter ist verpflichtet, eine Teilnehmerliste der Kursteilnehmer zu führen und diese in Kopie nach abgeschlossenem Kurs an das ÖGUM-Sekretariat zu übermitteln.

8. Jeder Kursleiter ist verpflichtet, einen Evaluierungsbogen beim Kurs aufzulegen, wobei folgende Fragen zu stellen sind: Was hat Ihnen gefallen? Was hat Ihnen nicht gefallen? Was könnte verbessert werden? Weitere Anregungen. Der Kursleiter ist verpflichtet, diese Evaluierungsbögen nach Beendigung des Kurses an das Sekretariat der ÖGUM zu senden.

9. Nicht benötigte ÖGUM-Vignetten sind nach Beendigung des Kurses gegen Retournierung der Gebühr an das ÖGUM-Sekretariat zurückzusenden.

Die ÖGUM behält sich das Recht vor, die angegebenen Kursdaten von theoretischen und praktischen Vorgaben vor Ort prüfen zu dürfen.