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DOI: 10.1055/s-2006-932429
Übergangsregelung ab 2006
Publication History
Publication Date:
06 December 2006 (online)

Nach Einreichung folgender Unterlagen kann ein Mitglied eines Gründungsverbandes der BAO (AFO, DROM, VOD, VPT) die Urkunde „Osteopath” von der BAO erlangen:
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Formloser Antrag mit Name und vollständiger Adresse (auch Telefon, Fax und E-Mail)
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Kopie der Berufsurkunde (Physiotherapeut, ....)
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Nachweis der Schule über mindestens 1200 Kontaktstunden-Ausbildung
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Nachweis der Abschlussprüfungen gemäß der einheitlichen Prüfungsordnung in den Eckpunkten des Curriculums für Osteopathie in Teilzeitausbildung (gilt auch für die Vollzeitausbildung)
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Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von zurzeit 200 € mit entsprechendem Nachweis
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Erfüllung der in den Eckpunkten des Curriculums für die Teilausbildung geforderten Lerninhalte (z.B. Pharmakologie, klinische Chemie, Anatomie am Präparat, etc.)
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Bestätigung einer BAO-Mitgliedsschule über die erfolgreiche Abschlussarbeit.
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Einreichung des Abstracts der Abschlussarbeit in digitaler Form an die BAO.
Diese Übergangsregelung endet am 21.11.2009