DO - Deutsche Zeitschrift für Osteopathie 2006; 4(01): 35
DOI: 10.1055/s-2006-932429
BAO
Hippokrates Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stuttgart

Übergangsregelung ab 2006

N. N.
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Publication Date:
06 December 2006 (online)

Nach Einreichung folgender Unterlagen kann ein Mitglied eines Gründungsverbandes der BAO (AFO, DROM, VOD, VPT) die Urkunde „Osteopath” von der BAO erlangen:

  • Formloser Antrag mit Name und vollständiger Adresse (auch Telefon, Fax und E-Mail)

  • Kopie der Berufsurkunde (Physiotherapeut, ....)

  • Nachweis der Schule über mindestens 1200 Kontaktstunden-Ausbildung

  • Nachweis der Abschlussprüfungen gemäß der einheitlichen Prüfungsordnung in den Eckpunkten des Curriculums für Osteopathie in Teilzeitausbildung (gilt auch für die Vollzeitausbildung)

  • Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von zurzeit 200 € mit entsprechendem Nachweis

  • Erfüllung der in den Eckpunkten des Curriculums für die Teilausbildung geforderten Lerninhalte (z.B. Pharmakologie, klinische Chemie, Anatomie am Präparat, etc.)

  • Bestätigung einer BAO-Mitgliedsschule über die erfolgreiche Abschlussarbeit.

  • Einreichung des Abstracts der Abschlussarbeit in digitaler Form an die BAO.

Diese Übergangsregelung endet am 21.11.2009