Einleitung
Einleitung
In der seit Anfang des Jahres 2004 gültigen Fassung des § 135a des 5. Sozialgesetzbuchs
wird festgestellt, dass „die Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung
der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet sind.“ Zudem verpflichtet
der § 135a alle Leistungsanbieter - also auch die Abteilungen für operative Gynäkologie
und die niedergelassenen Gynäkologen
-
sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen,
die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und
-
einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus verpflichtet das Sozialgesetz im § 137 SGB V Abs. 1 alle Krankenhäuser,
ab 2005 zweijährlich in einem Qualitätsbericht strukturiert über den Stand der Qualitätssicherung
zu berichten. Dabei ist u. a. darzustellen, inwieweit Strukturanforderungen an die
Qualität erfüllt werden, die ab 2004 vom neu geschaffenen Gemeinsamen Bundesausschuss
beschlossen werden. Zu diesen Strukturanforderungen gehören unter anderem auch Mindestmengen
für spezielle Leistungen - die Gynäkologie ist davon in 2004 noch nicht betroffen
- pro Arzt oder Krankenhaus.
Mit externen Vergleichen hat die operative Gynäkologie in den Pilotstudien von 1984
und von 1992 - 96 ausreichend Erfahrungen sammeln können und funktionstüchtige Verfahren
erarbeitet (Eichhorn et al., 1989; Geraedts et al., 1998). Im Jahr 1999 hatte der
Gesetzgeber die Grenzen der externen Vergleiche bezüglich der Qualitätsverbesserung
erkannt und die Verpflichtung zum internen Qualitätsmanagement in das Gesetz mit aufgenommen.
Neben den genannten gesetzlich verordneten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und ‐verbesserung
gibt es eine Reihe weiterer Maßnahmen, die sich langsam in Deutschland ausbreiten
bzw. im Ausland bereits Platz gegriffen haben. Es sind dies das Qualitätsmanagement
für Versorgungsnetzwerke, das Peer Reviewing, die Zertifizierung von Krankenhäusern
und Abteilungen und die intensive Patienteninformierung. Sowohl die bereits existierenden
als auch die zurzeit diskutierten bzw. sich entwickelnden Ansätze zum Qualitätsmanagement
in der operativen Gynäkologie werden im Folgenden der Reihe nach behandelt.
Internes Qualitätsmanagement für gynäkologische Versorgungseinrichtungen
Internes Qualitätsmanagement für gynäkologische Versorgungseinrichtungen
Nach der ISO EN DIN-Norm 9000 : 2000 umfasst das Qualitätsmanagement (QM) alle aufeinander
abgestimmten Tätigkeiten zur Leitung und Lenkung einer Organisation, mit denen die
Qualitätspolitik und die Qualitätsziele festgelegt sowie diese durch Qualitätsplanung,
Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung verwirklicht werden.
Übertragen auf gynäkologische Abteilungen und Praxen heißt das, dass sie sich als
Unternehmen verstehen sollen, die explizite Qualitätsziele haben und diese durch Methoden
der Planung, Kontrolle, Sicherung und Verbesserung zu erreichen versuchen.
Wesentlichstes Element des internen Qualitätsmanagements ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess
(KVP), der mit der Erkennung und Kommunikation von mutmaßlichen Qualitätsproblemen
beginnt. Nach der Problemverifizierung und ‐analyse und dem Auffinden von Problemlösungen
folgt der wohl schwierigste Schritt dieses Prozesses, die Umsetzung der Lösungen in
den Versorgungsalltag. Die beiden Schritte „Evaluation der umgesetzten Problemlösungen“
und „Sicherstellung, dass die Probleme nicht erneut auftreten“ schließen den Kreis
(in der QM-Literatur auch PDCA-Zyklus - von Plan, Do, Check, Act - genannt) und man
kann sich neuen Problemen zuwenden. Da in der Krankenversorgung immer etwas zu verbessern
ist - dies liegt u. a. auch an den begrenzten Ressourcen - ist es in der Regel nicht
schwer, im Versorgungsalltag neue Probleme für den KVP zu finden.
Eine gynäkologische Einrichtung mit einem funktionierenden internen Qualitätsmanagement
zeichnet sich u. a. durch folgende Charakteristika aus:
-
eine engagierte oberste Leitungsebene, die dem Unternehmen ein Leitbild gibt, Qualitätsziele
formuliert, die Mitarbeiter zur Qualitätsverbesserung motiviert und dabei selbst Vorbild
ist,
-
geeignete Qualitätsmanagementstrukturen wie eine Qualitätskonferenz und mindestens
einen geschulten Qualitätskoordinator (nicht Qualitätsbeauftragten). Weiter müssen
die Ressourcen für problemorientierte Qualitätszirkel vorhanden sein,
-
die richtigen Mitarbeiter, die qualitätsbewusst, kundenorientiert, teamfähig, veränderungsbereit
und fachlich kompetent die Qualität planen, prüfen, sichern und ggf. verbessern. Die
Schaffung der psychosozialen Kompetenz bei den Mitarbeitern ist sicher das schwierigste
und langwierigste Unterfangen beim Aufbau eines internen Qualitätsmanagements,
-
ein regelmäßiger Qualitätsbericht, mit dem die erreichte Qualität nach innen transparent
gemacht und neue Qualitätsziele kommuniziert werden können. Der neue gesetzlich geforderte
Qualitätsbericht kann diese Aufgaben nicht erfüllen,
-
etablierte Problemerkennungsverfahren wie die Messung von Qualitätsindikatoren oder
die Sammlung von Informationen über unerwünschte Ereignisse. Gerade Letzteres benötigt
in der Abteilung eine Qualitätskultur, in der jede Schwachstelle als eine Möglichkeit
zur Verbesserung verstanden wird. Solange das auf Schwachstellen aufmerksam Machen
als Nestbeschmutzung verstanden und z. B. mit Nicht-Vertragsverlängerung geahndet
wird, solange wird das interne Qualitätsmanagement einer Abteilung nicht funktionieren,
-
Beherrschung der QM-Techniken (Problemanalyse, Priorisierung, Arbeit in multiprofessionellen
Gruppen, Motivierung etc.) durch die Leitungsebene und die Mitarbeiter. Diese Techniken
lassen sich erlernen. Die QM-Kurse der Landesärztekammern nach dem Curriculum Qualitätssicherung
bieten seit 1997 beim Lernen Hilfestellung,
-
geeignete qualitätssichernde Verfahren wie Hausleitlinien, hierarchische Entscheidungsverfahren,
Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen etc.,
-
Fähigkeit zur Darlegung der Qualität und des Qualitätsmanagement nach außen, um die
Kunden - in der Hauptsache die Patienten, ihre Angehörigen, die mitbehandelnden Ärzte
und die kooperierenden Krankenhäuser - über die zu erwartende Qualität informieren
zu können.
Die Exzellenz einer gynäkologischen Einrichtung kann man z. B. mithilfe des 1999 überarbeiteten
Verfahrens der European Foundation for Quality Management (EFQM) messen und bewerten.
Die neun EFQM-Kriterien Führung, Politik und Strategie, Mitarbeiter, Partnerschaften
und Ressourcen, Prozesse, kunden-, mitarbeiter- und gesellschaftsbezogene Ergebnisse
sowie wichtige Ergebnisse der Abteilung bei den Schlüsselleistungen helfen dabei,
nichts an Unternehmensexzellenz zu übersehen. Die Beteiligung erfahrener externer
EFQM-Assessoren kann sinnvoll sein, um die Objektivität bei der Beobachtung der eigenen
Qualität zu erhalten.
3. Qualitätsmanagement für gynäkologische Versorgungsnetzwerke
3. Qualitätsmanagement für gynäkologische Versorgungsnetzwerke
Wie für das interne Qualitätsmanagement von gynäkologischen Einrichtungen gilt auch
für die so genannte „integrierte Versorgung“ (§ 140a-d SGB V), dass die Qualität gesichert
sein muss (Definition der integrierten Versorgung: Leistungssektoren übergreifende-
oder interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung). Solche integrierten Versorgungsformen
können auch im Rahmen von Modellvorhaben oder Strukturverträgen in Form vernetzter
Praxen (§ 63 - 65, § 73a SGB V), bei strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch
Kranke (§ 137 f SGB V) und in von verschiedenen Leistungsanbietern gemeinsam betriebenen
Brustzentren zum Einsatz kommen. Das grundsätzliche Ziel der integrierten Versorgung
sollte sein, die Versorgungsqualität zu verbessern, indem vorhandene Koordinationsprobleme
zwischen den verschiedenen Versorgungssektoren oder Disziplinen überwunden und dabei
auch Wirtschaftlichkeitsreserven z. B. durch Unterlassung von Wiederholungsuntersuchungen
ausgeschöpft werden. Im Kern sollen vertragliche Beziehungen zwischen den Leistungserbringern
verschiedener Sektoren z. B. zwischen niedergelassenen Gynäkologen, Krankenhäusern,
Rehabilitationseinrichtungen oder anderen ärztlichen (z. B. Laborärzte, Radiologen)
bzw. nicht ärztlichen Leistungserbringern (z. B. Physiotherapeuten) dafür sorgen,
dass Patienten mit hoher Kontinuität und Qualität wirtschaftlich versorgt werden.
Solange Maßnahmen wie etwa Leitlinien für Ein- und Überweisungen mit Absprache der
vor- oder nachstationär zu erbringenden Leistungen von Netzwerken eingeführt werden,
sind vor allem positive Effekte auf die Qualität der Versorgung zu erwarten. Werden
jedoch vertragliche Beziehungen in Form von Einkaufsmodellen beschlossen - eine Krankenkasse
kauft die für ihre Versicherten notwendigen ambulanten und stationären Leistungen
zu vorab festgelegten Preisen bei ausgewählten Leistungserbringern ein - dann können
sie sich durch falsch gesetzte finanzielle Anreize auch negativ auf die Qualität der
Versorgung auswirken.
Genau deshalb will der Gesetzgeber die Betreiber von Versorgungsnetzwerken, die zumeist
auch die wirtschaftliche Verantwortung für die medizinische Versorgung von Patientengruppen
übernehmen, zur Qualitätssicherung verpflichten. Das „Wie“ des Qualitätsmanagements
wird dabei den Versorgungsnetzwerken überlassen.
Auf der Suche nach Beispielen für Aktivitäten und Systeme für das Qualitätsmanagement
von Versorgungsnetzwerken fällt insbesondere die amerikanische Akkreditierungsorganisation
für Managed Care Organisationen (MCO) ins Auge, das National Committee for Quality
Assurance (NCQA, 1998). So verlangt das NCQA für eine Akkreditierung, dass die MCO
folgende Kriterien im Bereich des Qualitätsmanagement (QM) und der Qualitätsverbesserung
(QV) erfüllen. Diese Kriterienliste könnte auch in der gynäkologischen Versorgung
Deutschlands als Vorbild für Versorgungsnetzwerke dienen. Zum Teil spiegeln sich diese
Kriterien bereits in der Definition des Landes Nordrhein-Westfalen für Brustzentren
wider:
-
QM-Programm: schriftliche Darlegung von Strukturen, Prozessen und Verantwortlichkeiten;
Jahresarbeitsplan; angemessene Ressourcen für QV.
-
Aktiver Programm-Betrieb: protokollarischer Nachweis von QV-Aktivitäten.
-
Verträge mit Leistungserbringern: Offenlegung der Vertragsklauseln zur Kooperation
der Ärzte, Krankenhäuser und anderer medizinischer Leistungserbringer im Bereich QM.
-
Erreichbarkeit von medizinischen Leistungserbringern: Nachweis einer ausreichenden
Anzahl und einer geeigneten geographischen Verteilung von medizinischen Leistungserbringern.
-
Zugang zu Leistungen: Definition von Kriterien zur Verfügbarkeit und Zeitigkeit von
Arztterminen, Notfallbehandlungen und Telefonservice-Leistungen.
-
Mitglieder-/Patientenzufriedenheit: Durchführung valider Mitglieder-/Patientenbefragungen
und von Beschwerdeanalysen; Information der Leistungserbringer über die Ergebnisse.
-
Versorgungsmanagement-Systeme: Einführung und Wirksamkeitsanalysen von Disease-Management-Programmen
für Patienten mit chronischen Erkrankungen.
-
Leitlinien: Anpassung, Verbreitung und Wirksamkeitsevaluierung evidenzbasierter Leitlinien.
-
Umfang und Inhalt klinischer QV-Aktivitäten: Überwachung und Evaluierung von mindestens
drei klinischen Leistungsbereichen, die insbesondere auf die Über-/Unterversorgung,
Kontinuität und Kooperation der Versorgung zu fokussieren sind.
-
Messung klinischer Leistungen: Durchführung valider und reliabler Datenerhebungen,
‐analysen und ‐bewertungen in mindestens drei klinischen Leistungsfeldern.
-
Intervention und Langzeitbeobachtung klinischer Leistungen: Nachweis der Intervention
bei prioritären Problemen und (Langzeit-)Messung der Wirksamkeit der Interventionen.
-
Effektivität des QV-Programms: Nachweis der Wirksamkeit des QV-Programms durch Nachweis
von Verbesserungen bei klinischen- und Serviceleistungen.
Zusammengefasst kommt es darauf an, dass Versorgungsnetzwerke zunächst Strukturen
und Prozesse implementieren, die der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung der Versorgung
dienen. Anschließend ist es wichtig, die Effektivität der eingeführten Maßnahmen und
die Funktionalität des Versorgungsnetzes empirisch zu belegen.
Zwischen dem Qualitätsmanagement von Versorgungseinrichtungen und dem von Versorgungsnetzwerken
bestehen zwei wesentliche Unterschiede: Erstens geht bei Letzteren die Perspektive
bei der Messung der Ergebnisse von Versorgungsleistungen über die Kurzzeitergebnisse
hinaus und umfasst die Langzeitergebnisse innerhalb eines Versorgungsnetzwerks. Zweitens
verschiebt sich der Fokus des Qualitätsmanagements von einzelnen Leistungserbringern
auf die Gesamtheit der an der Versorgung bestimmter Patientengruppen Beteiligten.
Sind diese regional organisiert und beispielsweise alle in einer Region niedergelassenen
Gynäkologen mitsamt den in der Region vorhandenen stationären gynäkologischen Abteilungen
eingebunden, dann zeigt sich deutlich der Vorteil eines solchen bevölkerungsorientierten
Qualitätsmanagements in Versorgungsnetzwerken: Betrachtet man etwa den Qualitätsindikator
„Frequenz von Adnexoperationen ohne histopathologischen Befund“ nur in Krankenhausabteilungen,
dann könnte die ausführende Klinik argumentieren, dass ihre hohe Frequenz zum Teil
deshalb zustande kommt, weil sie auf die Operationswünsche eingeht, die zwischen einweisenden
Ärzten und Patientinnen bereits abgesprochen waren. Bei der regionalen Betrachtung
dieses Indikators würden alle in den Prozess der Indikationsstellung zur Operation
Involvierten in die Qualitätsbeurteilung einbezogen. Gemeinsam tragen dann die Leistungserbringer
die Verantwortung dafür, dass möglichst alle Patientinnen mit wahrscheinlich benignen
Adnextumoren der Leitlinie entsprechend konservativ vorbehandelt zur Operation kommen.
Eine solche bevölkerungsorientierte Qualitätsbewertung erzwingt förmlich die Kommunikation
der Leistungserbringer sowie die Versorgungsintegration zum Wohl der Patientinnen.
Hiermit ließe sich eine echte Qualitätsverbesserung für die Patientinnen auf der Grundlage
von Qualitätsmanagement-Maßnahmen innerhalb von Versorgungsnetzwerken erzielen.
Peer Reviewing in der Gynäkologie
Peer Reviewing in der Gynäkologie
Eine in den Niederlanden sehr erfolgreiche Maßnahme zur externen Qualitätssicherung
ist das Peer Reviewing - das so genannte VISITATIE-Programm der Nationalen Organisation
für Qualitätssicherung (CBO). Fachkollegen (Peers) beurteilen dabei andere Fachkollegen,
ein Verfahren, das in Deutschland bei der wissenschaftlichen Beurteilung von Sonderforschungsbereichen
oder Klinischen Forschergruppen nicht unbekannt ist. Für nahezu alle Fächer - einschließlich
der Gynäkologie - gibt es in den Niederlanden ausgearbeitete Vorgehensweisen und geschulte
Peers, die die ausgefüllten Fragebogen studieren und sich bei einem strukturierten
eintägigen Besuch vor Ort ein Bild von der Qualität der besuchten Einrichtung machen
(Weert 2000). Bei den alle fünf Jahre vorgesehenen Besuchen wird zwar auch auf die
vorhandene Strukturqualität (technische Ausstattung, räumliche Anordnungen, Zahl und
Fortbildungsstand der Mitarbeiter etc.) geachtet, im Vordergrund stehen aber die Kernprozesse
des ärztlichen und pflegerischen Handelns einschließlich der klinischen Dokumentation.
Fragen nach den verwendeten Leitlinien, der Ablauforganisation, der Kooperation mit
anderen Abteilungen und Funktionsbereichen, dem Wissen um die eigene Ergebnisqualität
(z. B. Komplikations- und Infektionsstatistiken, Patientenzufriedenheit), der Qualität
der Krankenblattführung und des Arztbriefes und den eingesetzten Maßnahmen zur Qualitätsförderung
haben die besuchten Abteilungen zu beantworten. Nach einem Abschlussgespräch vor Ort
werden die Ergebnisse dann in einem Besuchsbericht ggf. einschließlich konkreter Empfehlungen
der Peers für Qualitätsverbesserungen festgehalten. Die hohe Akzeptanz des Peer Reviewing
ist sicher darin begründet, dass erstens das Verfahren freiwillig und damit Vertrauenssache
ist und zweitens die Peers nicht als Kontrolleure sondern als erfahrene Kollegen in
die Abteilungen kommen und auch ihrerseits einen Nutzen davontragen. Auf Grund der
Fokussierung auf die fachärztlichen Leistungen und der erreichbaren Bewertungstiefe
ist das Peer Reviewing eine hervorragende Ergänzung zu anderen QM-Verfahren.
In Deutschland haben Pneumologen und Kardiologen die längsten Erfahrungen mit dem
Peer Reviewing. Das Bundesministerium für Gesundheit förderte bis 2000 ein Projekt
der kommunalen Kliniken Bremens, Hamburgs und Münchens zum Peer Reviewing in den Fächern
Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Innere Medizin und Neurologie (Blum et al., 2002).
Wohl wegen der organisatorischen Probleme und auch den damit verbundenen Kosten wurde
jedoch bisher von einer Ausbreitung auf Deutschland abgesehen.
Im Rahmen der Zertifizierung von Brustzentren durch die Deutsche Krebsgesellschaft
und die Deutsche Gesellschaft für Senologie finden ebenfalls Begehungen vor Ort statt,
das einem Peer Reviewing ähnelt.
Zertifizierung von Krankenhäusern und Abteilungen
Zertifizierung von Krankenhäusern und Abteilungen
International wie national ist die Zertifizierung von Krankenhäusern einer der großen
Hoffnungsträger der Gesundheitswesen und zwar nicht erst seit die Industrie 1987 damit
begonnen hat. Die erste Zertifizierung eines deutschen Krankenhauses nach dem aus
der Industrie kommenden ISO 9001-Modell (ISO: International Organisation for Standardisation)
erfolgte 1995. Bereits 1996 hatten die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft
und der VdAK jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass die ISO-Zertifizierung kein geeignetes
Instrument zur Qualitätsdarlegung für Krankenhäuser sein kann.
In den USA waren es die Colleges der Chirurgen und der Internisten, die amerikanische
Krankenhausgesellschaft und andere Organisationen, die 1951 durch die Gründung der
Joint Commission on Accreditation of Hospitals (später JCAHO) den Grundstein zu einem
Akkreditierungsprogramm legten, bei dem heute ca. 19.000 Einrichtungen des Gesundheitswesens
freiwillig zertifiziert (die US-Amerikaner verwenden dafür das Wort akkreditiert)
sind. Ihren Spuren und Methoden folgten schon sehr früh Canada (1958) und zwanzig
Jahre später Australien (1974). Seit dem Jahr 2000 existiert eine gegenüber dem JCAHO-Katalog
verallgemeinerte, internationale Version des US-amerikanischen Zertifizierungsverfahrens,
das von der Joint Commission International (JCI) auf dem Markt angeboten wird. Fünf
deutsche Kliniken mit ihren Frauenkliniken verfügten in 2004 über das Zertifikat der
JCI (www.jcrinc.com/international).
In Deutschland folgt die „Kooperation für Transparenz und Qualität (KTQ)“, die von
der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat
und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherungen getragen wird, und
ihre konfessionelle Variante „proCumCert“ den großen internationalen Erfahrungen.
Im Juni 2002 wurde das erste Krankenhaus zertifiziert. Bis Ende 2004 hatten sich bereits
129 Krankenhäuser - einschließlich ihrer gynäkologischen Abteilungen - zertifizieren
lassen. Ihre Qualitätsberichte wurden als Grundvoraussetzung für das Erlangen des
Zertifikats über das Internet der Allgemeinheit zugänglich gemacht (www. ktq.de).
Die Intention der genuin-medizinischen Zertifizierungsverfahren ist die nachvollziehbare
Darlegung qualitativ guter Leistungen der Versorgungseinrichtungen: der hohen Qualität
ihrer Leistungen und ihres Qualitätsmanagements. Ein abgestimmter Katalog an Standards
und Kriterien für gute Versorgungsqualität dient dabei sowohl als Maßstab für die
aktuelle Einschätzung als auch als Vorbild für weitere Qualitätsverbesserungen. Die
Standards gelten für alle medizinischen Fachgebiete. Dieselbe Idee für den niedergelassenen
Bereich verfolgt auch das in der Entwicklung befindliche Modell QEP (Qualität und
Entwicklung in Praxen) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (www.kbv.de/qm/qualitaet_index.htm).
Die genuin-medizinischen Zertifizierungsverfahren unterscheiden sich von der ISO-Zertifizierung
u. a. dadurch, dass sie die Versorgung der Patienten von der Aufnahme bis zur Betreuung
nach der Entlassung in den Mittelpunkt stellen. Dem Hauptbereich der Patientenversorgung
nachgeordnet sind die fünf Bereiche Leitung, Management und Führung des Krankenhauses,
Personal-Management und ‐Entwicklung, Informationsmanagement und Management der Versorgungsumwelt
inkl. Sicherheit und Qualitätsverbesserung.
In allen sechs Bereichen verfügen die Verfahren über detaillierte Vorstellungen von
guter Qualität (so genannte Standards). Diese Standards enthalten die Beschreibung
der zu fordernden guten Prozesse und Ergebnisse. An diesen Standards müssen oder können
sich dann die einzelnen Krankenhäuser messen (Selbstbewertung) oder messen lassen
(Fremdbewertung). Bei der Bewertung wird festgestellt, in wieweit die eingesetzten
Prozesse zur Zielerreichung geeignet sind und die Ziele erreicht wurden. Wurden sie
nicht erreicht, können die Mitarbeiter der Einrichtung unschwer den Standards entnehmen,
wie sie ihre Qualität verbessern können (Glück und Selbmann, 2000). Die Zertifikate
der genuin-medizinischen Verfahren gelten immer für die gesamte Einrichtung, während
nach dem ISO-Verfahren auch nur einzelne Abteilungen einer Einrichtung zertifiziert
werden können.
Die Zertifizierung von Brustzentren mit ihren Anforderungen an eine gute Struktur-
und Prozessqualität hat in den letzten 3 Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. In
Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2003 eine staatlich verordnete Pflichtzertifizierung
für alle Brustzentren, deren Methoden sich stark an das ISO-Verfahren anlehnen. Die
Mindestmengenanforderungen (150 Erstoperationen p.a für das Zentrum und 50 p. a. für
den Operateur) haben zwischenzeitlich zu erheblichen Diskussionen geführt. Die Zertifizierung
selbst erfolgt durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Hervor zu heben ist bei dem
NRW-Verfahren die Existenz von 25 Qualitätsindikatoren, die in den Qualitätsbericht
eingehen und an Hand derer man unter anderem die Erfüllung der Anforderungen erkennen
kann.
Für das übrige Deutschland gilt - ebenfalls seit 2003 - das Zertifizierungsangebot
der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Senologie, dem
sich bis Ende 2004 schon über 55 Brustzentren unterworfen haben. Das Verfahren besteht
aus einer zwei-stufigen Zertifizierung: zunächst die Zertifizierung des Qualitätsmanagement
vor allem nach ISO oder KTQ und anschließend eine Zertifizierung der onkologischen
Anforderungen nach einer Begehung durch Fachexperten der OnkoCert (Einrichtung der
Deutschen Krebsgesellschaft).
Auch die European Society of Mastology (EUSOMA) hat in 2003 Anforderungen an Brustzentren
formuliert und über das europäische Parlament lanciert. Die weitergehenden Anforderungen
der EUSOMA gegenüber dem Verfahren der beiden deutschen Fachgesellschaften bezüglich
der Zahl der interdisziplinären Fallkonferenzen, der OP-Fallzahlen für Ersterkrankungen
und der Spezialisierung der Operateure hat in Deutschland zu einiger Verunsicherung
geführt.
Externe Vergleiche der Leistungen gynäkologischer Abteilungen
Externe Vergleiche der Leistungen gynäkologischer Abteilungen
Externe Vergleiche der medizinischen Versorgung durch einzelne Leistungserbringer
haben in der Gynäkologie und Geburtshilfe in Deutschland, zunächst als freiwillige
Perinatalerhebungen bzw. als „Qualitätssicherungsmaßnahme Operative Gynäkologie“ begonnen,
eine lange Tradition. In Form der von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung
in Düsseldorf (BQS, www.bqs-online.de) im Auftrag des gemeinsamen Bundesausschusses
betriebenen externen vergleichenden Qualitätssicherung sind diese Verfahren inzwischen
von allen gynäkologischen/geburtshilflichen Abteilungen verpflichtend durchzuführen.
Prinzipiell erhofft man sich von diesen externen Vergleichen, dass diejenigen Leistungserbringer,
deren Versorgungsprozesse oder ‐ergebnisse außerhalb vorab definierter Referenzbereiche
oder weit weg von der mittleren Ausprägung aller verglichenen Institutionen liegen,
motiviert werden, ihre Versorgungsprozesse zu verändern.
Trotz der inzwischen über zwanzigjährigen Erfahrungen mit dieser Form interkollegial
praktizierter und Institutionen übergreifender externer Vergleiche fehlt der streng
wissenschaftliche Kausalitätsnachweis dafür, dass sie wirklich die Versorgung der
Patientinnen verbessert haben. Die bisherigen Studien erlauben nur den Nachweis von
Assoziationen, nicht aber den von Kausalbeziehungen. Dies gilt natürlich auch für
die Interpretation von beobachteten Unterschieden zwischen Kliniken oder Abteilungen.
Nichtsdestotrotz werden die unzweifelhaften Fortschritte bei der perinatalen Sterblichkeit
und weiterer Versorgungsergebnisse, Veränderungen der Klinikstrukturen und die vielfachen
Ablaufoptimierungen der Versorgungsprozesse auf die Existenz der externen Vergleiche
zurückgeführt (z. B. Longo et al., 1998; Kazandjan & Lied, 1998; Geraedts & Selbmann,
1997; Geraedts et al., 1998).
Betrachtet man die vorgeschriebenen Inhalte für die Krankenhaus-Qualitätsberichte,
die von den Landesverbänden der Krankenkassen ab 2005 ins Internet gestellt werden
müssen und von den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen für die Versicherten
bzw. Kassenärzte vergleichend interpretiert werden können, dann überwiegen hier die
Strukturmerkmale der Einrichtungen. Im so genannten Basisteil der Berichte geht es
vor allem um Ausstattungs- und Leistungsmerkmale, die Personalqualifikation und die
Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Qualitätssicherungsmaßnahmen. Im so genannten
Systemteil sollen die Krankenhäuser vor allem beschreiben, welche Qualitätspolitik
sie befolgen, wie Qualitätsmanagement intern umgesetzt wird und welche Qualitätsmanagement-Projekte
durchgeführt wurden. Darüber hinaus kann über die Ergebnisse der externen QS-Maßnahmen
oder über durchgeführte Selbst- oder Fremdbewertungen berichtet werden.
Wichtiger als eine Auflistung solcher struktureller Faktoren im Rahmen von externen
Vergleichen ist jedoch, den Bürgern gegenüber darzustellen, ob sich ein Krankenhaus,
ein Versorgungsnetzwerk, eine Praxisgemeinschaft oder eine einzelne Praxis an denjenigen
diagnostischen und therapeutischen Verfahren orientiert, die sich als am besten wirksam
herausgestellt haben. Hierfür sprechen u. a. Studienergebnisse von Chen und Mitarbeitern
im Bereich der Herzinfarkttherapie, die zeigten, dass die konsequente Durchsetzung
einer leitliniengerechten Behandlung der Faktor zu sein scheint, der diejenigen Krankenhäuser
mit niedrigen Letalitätsraten von den Krankenhäusern mit höheren Raten unterscheidet
(Chen et al., 1999).
Zur Vorbereitung valider externer Vergleiche zwischen Abteilungen oder Kliniken müssen
die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften Sorge tragen, dass methodisch
einwandfreie Leitlinien für die wichtigsten Krankheitsbilder existieren und daraus
Indikatoren für die Prozessqualität abgeleitet werden. Die Aktivitäten in dieser Richtung
wurden in den letzten Jahren gerade auch in der operativen Gynäkologie verstärkt.
Die im Rahmen der operativ-gynäkologischen, extern vergleichenden Qualitätssicherung
verwendeten Indikatoren wurden als erste Qualitätsindikatoren der BQS auf ihre methodische
Güte hin überprüft und wo nötig überarbeitet (Reiter et al., 2002), womit die Gynäkologie
ihrer seit langem eingenommenen Vorreiterrolle in der deutschen Qualitätssicherung
wieder einmal gerecht wurde.
Neben den erwähnten Prozessindikatoren sind auch patientenseitig ablesbare Ergebnisindikatoren
zu vergleichen. Hierbei ist vor allem zu gewährleisten, dass die Vergleichbarkeit
nicht durch die in der Regel unterschiedlichen Fallmixe der einzelnen Abteilungen
oder Kliniken gestört wird. Die Glaubwürdigkeit von Vergleichsergebnissen steigt immens,
wenn die Indikatoren für die Prozess- und Ergebnisqualität bei weitgehend vergleichbarem
Fallmix analysiert werden. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass die zu vergleichenden
Patientengruppen durch eine geeignet enge Wahl von Ein- und Ausschlusskriterien zwischen
den Krankenhäusern vergleichbar gemacht werden. Will man aber die dadurch entstehende
Verengung des Blickfeldes auf die Qualität der Versorgung nicht in Kauf nehmen, sind
statistische Verfahren zur Standardisierung notwendig, z. B. in Form einer Fallmix-Adjustierung,
bei denen der Fallmix der zu vergleichenden Abteilungen quasi rechnerisch vereinheitlicht
wird.
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Fallmix-Adjustierung besteht jedoch
darin, dass die zur Adjustierung notwendigen Daten in ausreichender Qualität zur Verfügung
stehen. Diese Bedingung ist derzeit nicht erfüllt. Noch nicht absehbar ist, ob die
vollständige Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf DRGs dazu führen wird, dass
alle notwendigen Daten zur Fallmix-Adjustierung zumindest in den Krankenhäusern vorliegen
werden. Zudem muss noch getestet werden, ob diese Daten für die Adjustierung von Qualitätsindikatorausprägungen
verfügbar und auch wirklich geeignet sind.
Wenn versorgungsrelevante Indikatoren definiert und adjustiert sowie extern vergleichend
analysiert wurden, kommt es schließlich darauf an, diese Analysen in einer Form zu
präsentieren, die die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte zur Durchführung qualitätsfördernder
Maßnahmen anregt. Hierzu muss die Darstellung der Qualitätsindikatoren so gestaltet
werden, dass sie vom Betrachter
-
möglichst auf den ersten Blick durchschaut werden,
-
die Tendenz zur Orientierung am Mittelmaß durch eine Orientierung an den jeweils Besten
ersetzen und
-
zur Qualitätsverbesserung motivieren.
Diese Prinzipien wurden bei der Entwicklung der so genannten Qualitätsmonitore für
die operative Gynäkologie verfolgt (Geraedts 1997). Bei der Übertragung und Vereinheitlichung
des Verfahrens durch die BQS hat sich jedoch eine andere Form der Darstellung durchgesetzt,
deren Lesbarkeit und Auswirkungen auf die Motivation von Qualitätsverbesserungen noch
zu untersuchen wäre.
Patienteninformierung
Patienteninformierung
Damit externe Vergleiche aber nicht nur von der Fachöffentlichkeit, sondern auch von
(potenziellen) Patienten - und anderen „Kunden“ der Kliniken bzw. Ärzte - verstanden
und verwendet werden, sind besondere Anstrengungen bei der inhaltlichen und formalen
Gestaltung der Vergleiche notwendig.
Bisher scheinen die Patienten und „Einkäufer“ von Versorgungsnetzwerk-Dienstleistungen
wenig Gebrauch von externen Vergleichen zu machen. Darauf deuten U. S.-amerikanische
Erfahrungen hin: Schneider und Epstein berichten über eine telefonische Befragung
von Patienten, die sich 1995 im Staat Pennsylvania einem koronarchirurgischen Eingriff
unterzogen hatten (Schneider und Epstein, 1998). Hier werden seit 1992 die Mortalitätsraten
jedes Herzchirurgen und jeder herzchirurgischen Klinik jährlich in einem Konsumentenführer
in hoher Auflage veröffentlicht. Jedoch kannten nur 12 % der Patienten vor ihrem Eingriff
diese Veröffentlichung. Weniger als 1 % der Patienten kannte die genaue Mortalitätsrate
und sagte, die Kenntnis habe einen mittleren bis hohen Einfluss auf ihre Wahl des
Arztes bzw. Krankenhauses gehabt.
Eine Befragungsstudie von „Einkäufern“ von Versorgungsleistungen ergab sogar, dass
gerade die Informationen zur Akkreditierung der Leistungserbringer und zur Qualität
der Versorgung, wie sie in den USA bisher veröffentlicht werden, als am wenigsten
relevant für die Einkaufsentscheidung bewertet wurden (Legnini et al., 2000). Wichtigstes
Kriterium bei der Wahl eines Leistungsanbieters war dagegen der Preis, ein Kriterium,
das in Deutschland wegen des Sachleistungsprinzips allerdings keine Rolle spielt.
Die Autoren schließen daraus, dass die bisherigen Patienten- und Kundeninformationen
stark überarbeitet und die Verbraucher in der Nutzung dieser Informationen trainiert
werden müssen, damit die Qualität der Versorgung auch tatsächlich zum Wettbewerbsfaktor
werden kann.
Einer Studie von Robinson und Brodie folgend vertrauen die Patienten bei Informationen
zur Qualität einzelner Leistungserbringer bislang am meisten auf das Urteil von Freunden
und Bekannten (50 %) (Robinson und Brodie, 1997). Danach folgen Ergebnisse aus Patientenbefragungen
(34 %). Weniger als ein Drittel der Patienten nutzen Ärzte, Versicherungen oder Regierungsorganisationen
bzw. Beratungsstellen als Informationsquelle. Bei der Auswahl von Kliniken spielen
die Familie und die betreuenden Ärzte mit jeweils rund 60 % eine gleich wichtige Rolle,
gefolgt von Patientenbefragungen (43 %). Die übrigen Informationsquellen, unter anderem
externe Vergleichslisten von „offiziellen“ Stellen oder Zeitschriften, werden zu jeweils
weniger als 25 % genutzt.
Für die neu im Sozialgesetzbuch (§ 65 b SGB V) verankerten, von den Krankenkassen
zu fördernden Organisationen zur Verbraucher- und Patientenberatung wird es also viel
zu tun geben, um sich als anerkannte Informationsquellen zu etablieren. Zunächst scheint
es dem Gesetzgeber aber nicht darum zu gehen, den Patienten mithilfe dieser Organisationen
Informationen zur Qualität der Versorgung durch einzelne Ärzte oder Kliniken an die
Hand zu geben. Vielmehr stehen allgemeine Gesundheitsinformationen im Vordergrund
des Interesses. Damit Patienten sich ein Bild über die Qualität dieser Informationen
schaffen können, koordinierte das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
die Gründung eines „Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem für Deutschland (AFGIS)
e. V.“. Sein Ziel ist es, ein Netzwerk von Organisationen aufzubauen, auf deren Gesundheitsinformationen
sich die Patienten verlassen können, und dieses auch durch ein Logo erkenntlich zu
machen.
Langfristig könnte dieses Netzwerk auch dazu genutzt werden, den Patienten nützliche
Informationen zur Auswahl von Ärzten und Kliniken nach Qualitätsgesichtspunkten zu
vermitteln. Um auch bei dieser Entwicklung Einfluss dahingehend auszuüben, dass keine
Fehlinformationen verbreitet werden, würde es sich lohnen, konstruktiv am Aufbau des
Patienteninformationsnetzwerks teilzunehmen.
Ausblick
Ausblick
Qualitätssicherung in der operativen Gynäkologie heißt nicht, monoman das Konzept
der externen Vergleiche zu verfolgen. Vielmehr steht eine Reihe innovativer qualitätssichernder
Ansätze zur Verfügung, von denen hier einige besprochen wurden. Um diese Ansätze in
der operativen Gynäkologie zur Anwendungsreife zu bringen, bedarf es des intensiven
Engagements vieler im Qualitätsmanagement erfahrener Gynäkologen und der Fachgesellschaften.
Die Vielzahl bereits existierender Aktivitäten zum Qualitätsmanagement lässt darauf
hoffen, dass auch die neueren Entwicklungen von den Gynäkologen wahrgenommen und aktiv
mit gestaltet werden.