Was das Produkthaftungsgesetz für die Qualitätssicherung in Wirtschafts- und Industriebereichen
ist, das ist die vertragsmäßige Pflicht zur Garantie einer fachgerechten und dem Stand
der Technik und der Wissenschaft entsprechenden Ausübung der ärztlichen Tätigkeit.
Dies gilt umso mehr für im forensischen Bereich als sog. „Neuland-Operationen“ (Laubs)
eingestufte Operationstechniken wie z. B. endoskopische Verfahren. Hier sollten als
Evaluationskriterien die „Irrtümer“ nach GRIMES und die Aussagekraft wissenschaftlicher
Ergebnisse nach OWEN Beachtung finden.
Das Schlagwort Qualitätssicherung hat immer mehr in alle Bereiche des Lebens Einzug
gefunden. In Wirtschafts- und Industriebereichen sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung
und zur Qualitätsgarantie schon immer eine Selbstverständlichkeit gewesen, die die
Existenz und den Fortbestand von Betrieben sichern sollen. Für Herstellungs- und Warenproduktionsbereiche
gelten hier klare rechtliche Grundlagen, die über die Produkthaftung im Produkthaftungsgesetz
verankert sind. Für den Bereich der medizinischen Dienstleistung besteht jedoch keine
klare rechtliche Abgrenzung. Der Begriff der Qualitätssicherung ist vielmehr über
die Garantie einer vertragsmäßigen Qualität eingeordnet. Die vertragsmäßige Qualitätssicherung
ist jeweils auf den individuellen Behandlungsfall abgestimmt und daher nicht in den
rechtlichen Vorschriften allgemein abgesichert.
Aus dem vertragsrechtlichen Begriff der Qualitätssicherung unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Schadensersatzansprüche bildet sich die Brücke aus Gewährleistung
und Qualitätssicherung des medizinischen Eingriffes unter Berücksichtigung des bestehenden
Haftungspotenzials. Gefordert wird daher allgemein, dass ein Eingriff fachgerecht
durchgeführt wird und dem Stand der Wissenschaft und der Technik entspricht. Unterstützende
Maßnahmen werden hier durch die standespolitischen Organisationen gegeben, die durch
ihre entsprechenden Richtlinien den Stand der Wissenschaft und der Technik abstimmen
können.
Verankert ist die Qualitätssicherung als eine zentrale Norm in der Musterberufsordnung
§ 5 für Ärzte. Daher ist die Qualitätssicherung nicht nur unter haftungsrechtlichen
Ansprüchen und vertragsärztlichen Vertragsgarantien zu verstehen, sondern Qualitätssicherung
stellt eine ureigene ärztliche Aufgabe zum Wohle des Patienten und zur Garantie von
Aus- und Weiterbildung dar.
Mit der Neuregelung des Sozialgesetzbuches findet die Regelung der Qualitätssicherung
in den §§ 137 ff. eine weitere Absicherung. Hier wird die Entwicklung von Programmen
zur Absicherung der Qualität durch Zusammenschluss der Bundesärztekammer, den Spitzenverbänden
der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaften in einem Rahmenvertrag geregelt.
Die Lösungsschritte zur Qualitätssicherung gehen in der Gynäkologie aus verschiedenen
Initiativen hervor. Während für die geburtshilflichen Bereiche bereits seit Jahren
Qualitätssicherungen im Bereich der Perinatalerhebung durchgeführt werden, gewinnen
für den Bereich der operativen Gynäkologie diese Ansätze erst in jüngster Vergangenheit
zunehmend an Bedeutung. Zum einen bestehen durch die Initiative der Deutschen Gesellschaft
für Gynäkologie im Rahmen von Pilotstudien zur Qualitätserfassung wie durch die OBgyn-Erhebung
erste Schritte. Ergänzt werden derartige Evaluationen durch Initiativen aus den Arbeitsgemeinschaften
der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) heraus, z. B. der
bundesweiten Erfassung von Komplikationen für die Hysteroskopie und Laparoskopie der
Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Endoskopie (AGE) der DGGG.
Qualitätssicherung ist jedoch nicht mit Fehlersuche im Endergebnis gleichzusetzen,
sondern umfasst eine Qualitätskette aller Organisationsabläufe von Diagnostik über
Indikationsstellung und Aufklärung bis hin zu Operation und Nachbetreuung.
Ein wichtiges Kernstück ist die Bildung von Qualitätsketten. Diese Qualitätsketten
sind die Basis für die Umsetzung einer umfassenden Qualitätssicherung im Sinne eines
Total Quality Managements. Diese beiden Ansätze, d. h. Qualitätsketten und TQM-Modell,
fließen dann in eine Endlosspirale zur Verbesserung ein. Unterstützt werden die qualitätssichernden
Maßnahmen dabei durch Informationstechnologien. Für diesen Bereich als auch für das
Gebiet der Perinatalerhebung sind die Arbeiten von Selbmann, Tübingen, wegweisend
gewesen.
Die Qualitätsgewährleistung für einen fachgerechten Eingriff mit einem entsprechenden
Heilerfolg ist nicht allein abhängig von der Durchführung des Eingriffes selbst. Beginnend
mit dem medizinischen Problem eines Patienten schließt sich eine ganze Ketten von
Organisationsabläufen an, bis es letztlich zur Durchführung eines operativen Eingriffes
kommt.
Mit Beginn der Patientenaufnahme und ‐vorstellung über die präoperative Diagnostik
und über die Aufklärung bildet jedes Glied eine Kette und nur durch Absicherung der
optimalen Qualität kann das fachgerechte Ergebnis garantiert werden. Das heißt - bildlich
gesprochen -, reißt die Kette der Qualitätssicherung in einem der Glieder, so ist
die Gewährleistung im Endergebnis gefährdet.
Zur Sicherung der Kette müssen sämtliche Organisationsabläufe ummantelt werden, um
so der Kette von Organisationsabläufen eine weitere Stabilität zu verleihen. Durch
diesen bildlichen Vergleich wird die Notwendigkeit sehr anschaulich verdeutlicht.
Die Ummantelung der Qualitätskette wird durch weitere verschiedene Unterpunkte gewährleistet.
Um Qualität nicht nur zu sichern, sondern auch zu steigern und die Techniken der durchzuführenden
Operationen stetig anzupassen und zu verbessern, müssen die Maßnahmen der Qualitätssicherung
in den einzelnen Zentren in eine Endlosspirale der Verbesserung einfließen. Trainierte
Eingriffe unterliegen dabei der Qualitätskontrolle, die zu einer unmittelbaren Korrektur
und Verbesserung führen und nach Evaluation wiederum in Leitlinien und Empfehlungen
zur Ummantelung der Qualitätsketten einmünden. Durch die Weiterentwicklung der Leitlinien
erfolgt wie in einer Spirale ein stetiges Verbessern durch erneutes Training und erneute
Qualitätskontrolle.
Eine Unterstützung können diese Maßnahmen durch Ausnützung von Informationstechnologie
entwickeln. Die erste Stufe erfordert hierbei die Beschreibung der Qualität, wobei
hier bei Datenerhebung, Dokumentation und Kommunikation die Verwendung von Informationstechnologien
unvermeidbar sind. Unterstützt werden die Datenerhebungen hier durch Interaktion der
einzelnen Zentren und Erhebung der Daten. Der zweite Schritt weist auf die Erstellung
von Routineinformationen über die Qualität und auf die Präsentation von Qualität mit
Arzt- und Zeitbezug im Sinne eines Medical Controlling auf. Den dritten Unterpunkt
zur Beschreibung der Qualität stellen externe Vergleiche dar durch Entwicklung von
Klinikprofilen und Bildung von klinikadaptierten Referenzbereichen.
Auch bei der Analyse und Verbesserung der Qualität stellen Informationstechnologien
eine wichtige Grundlage dar. Sie helfen beim Erkennen von Auffälligkeiten durch die
Erstellung von Trendanalysen und Suchen nach statistisch erkennbaren Gründen für Auffälligkeiten
und spielen auch im Bereich der Beratung eine wichtige Rolle. Hier sei insbesondere
auf das Anfragen von Wissensbanken und auf die Überwachung der Einhaltung von Leitlinien
für Diagnostik und Therapie hingewiesen. Bei der Durchführung von Qualitätsprojekten
können durch problemorientierte Arbeiten der Qualitätszirkel unterstützende begleitende
Maßnahmen entwickelt werden. Wichtig ist hier das Follow-up von Spätergebnissen und
Patientenerfahrung zur Durchführung von Vorher/Nachher-Vergleichen.
Komplexere statistische Auswertungen wie z. B. prognostische Modelle geben hier wesentliche
Informationen zur Verbesserung von Leitlinien und qualitätssichernden Maßnahmen. Einen
wesentlichen Anteil stellen hierbei die Erstellung regelmäßiger Qualitätsberichte,
die transparent die Bestandteile des umfassenden Qualitätsmanagements darlegen können.
Über die Entwicklung eines umfassenden Qualitätsmanagements durch Bildung von Qualitätsketten,
Einfließen in die Verbesserungsspirale unter Zuhilfenahme der modernen Informationstechnologien
sollte die Entwicklung der Qualität eine Zunahme erfahren.
Durch Kommunikation, rasches Erfassen von Veränderungen und durch Transparenz muss
die ständige Überarbeitung der einzelnen Schritte innerhalb des umfassenden Qualitätssicherungsmanagements
zu einer stetigen Weiterentwicklung führen. Die operative Gynäkologie stellt hier
mit ihrem klar umrissenen Spektrum an Eingriffen durch die Standardisierung immer
transparenter werdender operativer Maßnahmen einen ganz wesentlichen Punkt dar, wodurch
gerade die operative Endoskopie beispielhaft ist durch die bereits geleisteten und
in Zukunft weiter einfließenden Maßnahmen in das Qualitätsmanagement, welche sich
nicht als gesetzliche Zwangsmaßnahmen sondern - wie bereits eingangs erwähnt - als
ureigene ärztliche Aufgabe verstehen lassen. Gerade die Anbindung der Arbeitsgemeinschaften
und die Kommunikation zwischen den einzelnen Untergruppen der Deutschen Gesellschaft
für Gynäkologie und Geburtshilfe zeigen hier eine große Chance auf, Qualitätssicherung
aus dem Fachgebiet zu entwickeln und für andere Bereiche fachübergreifend zur Verfügung
zu stellen.
Gelingt es durch den bildhaften Vergleich, das Bewusstsein für qualitätssichernde
Maßnahmen zu fördern, sollte es auch möglich sein, das Verständnis für die bereits
bestehenden Maßnahmen und die noch in Zukunft zu planenden zu wecken. Ebenso sollte
es möglich sein, gerade für die operative Gynäkologie hier eine Vorbildfunktion zu
entwickeln.
Bedenkt man die Tatsache, dass Normen wie der § 137 des SGBV zum Zusammenschluss der
Krankenkassenverbände und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur gemeinsamen Entwicklung
von Qualitätssicherungsprogrammen geführt haben, ist Kooperation zur Realisierung
eigener Qualitätssicherungsprogramme in der operativen Gynäkologie auf der Basis der
„evidence based medicine“ gefordert.