intensiv 2005; 13(5): 224-225
DOI: 10.1055/s-2005-858592
Recht

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Studie zum Thema „Begutachtung behaupteter letaler und nicht-letaler Behandlungsfehler im Fach Rechtsmedizin” vorgelegt

Werner Schell1
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Publication Date:
29 September 2005 (online)

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat beim Institut für Rechtsmedizin an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn unter Leitung von Prof. Dr. med. B. Madea eine Studie zum Thema „Begutachtung behaupteter letaler und nicht-letaler Behandlungsfehler im Fach Rechtsmedizin” in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht liegt nunmehr vor. Darauf machte das BMGS am 6.7.2005 aufmerksam.

Dazu wurde seitens des BMGS erklärt: „Vergleichbare Untersuchungen gab es in der Bundesrepublik bisher nicht. Die vorliegende Studie liefert Erkenntnisse in Bezug auf das Auftreten, die Art, das Ausmaß der Schäden und die Zahl von Behandlungsfehlervorwürfen. Erstmalig wird dadurch eine umfassende Typisierung von Behandlungsfehlern vorgenommen. Die Studie bietet somit eine valide Datengrundlage zur Thematik Behandlungsfehler und gibt den Akteuren im Gesundheitswesen wichtige Hinweise für den Prozess der Qualitätssicherung und für die Patientensicherheit.”

Bei insgesamt 4450 untersuchten Vorwürfen von Behandlungsfehlern mit tödlichem Verlauf wurden in 5,7 Prozent der durch die rechtsmedizinische Begutachtung geklärten Fälle ein Behandlungsfehler als Ursache für den Todesfall bejaht. Bei den 434 untersuchten Vorwürfen von Behandlungsfehlern mit nicht tödlichem Verlauf wurden 34,1 Prozent der durch die Begutachtung geklärten Fälle als berechtigt bestätigt. Bei 2809 Fällen (63,1 Prozent) betraf ein Behandlungsfehlervorwurf mit tödlichem Verlauf Krankenhausärzte, insbesondere operative Fächer. Bejaht wurden diese allerdings z. B. in der Chirurgie nur in 6,8 Prozent der untersuchten Fälle. Die meisten Vorwürfe bestätigten sich, wenn es sich um Selbstanzeigen des behandelnden Arztes handelte, die jedoch nur 0,5 Prozent der Fälle betrafen.

Die Studie enthält eine umfangreiche Datensammlung und Analyse aus Archivunterlagen von bundesweit 17 rechtsmedizinischen Instituten zu Behandlungsfehlervorwürfen mit tödlichem Ausgang (4450 Fälle) sowie von acht rechtsmedizinischen Instituten (434 Fälle) zu Behandlungsfehlervorwürfen mit nicht tödlichem Verlauf. Hauptgrund für die Aufnahme von Ermittlungen ist die Qualifikation der Todesart in der Todesbescheinigung als nicht geklärt bzw. nicht natürlich.

Der Abschlussbericht und eine Kurzfassung des Berichtes können auf der Internetseite des BMGS unter www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_forschung.php abgerufen werden.

Links zum Thema Patientenschutz
www.patientenunterstuetzung.de/patientenschutz.htm
www.wernerschell.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board = patientenrecht

Werner Schell
Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt

Harffer Straße 59

41469 Neuss

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