Ultraschall Med 2004; 25(5): 329
DOI: 10.1055/s-2004-833549
Reflexe

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Apropos Fortbildungspunkte ...

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Publication Date:
04 October 2004 (online)

 
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    Wussten Sie schon, dass anlässlich des diesjährigen Deutschen Ärztetags eine (Muster-)Fortbildungssatzung verabschiedet wurde, die noch der Umsetzung durch die Landesärztekammern bedarf? Dort ist vorgesehen, dass innerhalb von 5 Jahren 250 Punkte erworben werden müssen. Unterschreitungen werden Honorarkürzungen und ggf. einen Entzug der Zulassung nach sich ziehen. Wer am 30. Juni 2004 als zugelassener Arzt tätig ist, muss erstmals am 30. Juni 2009 die 250 Fortbildungspunkte aufweisen können. Ist dies nicht möglich, ist eine Kürzung des Honorars um 10% für 4 Quartale vorgesehen, ab dem 5. Quartal wird um 25% gekürzt. Sind 2 Jahre nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraumes die Fortbildungsverpflichtungen nicht erfüllt, droht ein Antrag auf Entziehung der Zulassung.

    Welche Konsequenzen ziehen wir daraus? Am besten besuchen wir möglichst zahlreich das von Prof. Gebel organisierte Dreiländertreffen in Hannover. Da kann man nämlich bereits ordentlich punkten ...

    K. Seitz