DO - Deutsche Zeitschrift für Osteopathie 2004; 2(01): 1
DOI: 10.1055/s-2004-818825
Editorial
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Hippokrates Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co.KG Stuttgart

Gesundheitsreform: Was ist relevant für Osteopathen?

N. N.
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17 February 2004 (online)

 

    Bei der aktuellen Gesundheitsreform, Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) genannt, ist der große Wurf wieder einmal nicht gelungen. War auch nicht geplant, muss man hinzufügen. Aber selbst das Nahziel "Senkung der Lohnnebenkosten" wird wohl nicht erreicht werden. Noch verteidigt eine mächtige Phalanx von Platzhirschen unter den Leistungsanbietern mit allen Mitteln den Status quo. Dennoch lassen sich schon Anzeichen erkennen, dass allmählich der Boden bereitet wird für grundlegendere strukturelle Veränderungen, deren Auswirkungen mit einiger Wahrscheinlichkeit auch den Bereich der privatfinanzierten Gesundheitsdienstleistungen wesentlich beeinflussen dürften.

    So lässt sich etwa eine kontinuierliche Intensivierung der Bemühungen erkennen, die Versicherten stärker in die Entscheidungsprozesse der GKV einzubinden,von Betroffenen zu Beteiligten, um ihnen künftig mehr Eigenverantwortung zuzumuten. Die Ausweitung des Prinzips der Kostenerstattung macht nicht zuletzt dann Sinn, wenn sich damit mittelfristig für die Versicherten die Möglichkeiten erweitern, Entscheidungen über Versicherungs- und Versorgungsangebote selbst zu treffen, also stärker Einfluss zu nehmen auf die "Therapie ihrer Wahl" bzw. den "Therapeuten ihrer Wahl".

    Pessimisten deuten das als Vorbereitung für die Ausgliederung weiterer Leistungen aus dem Katalog der GKV ("Motto: Eigenverantwortung = selbst bezahlen"). Optimisten sehen darin ein Zeichen für die sich langsam durchsetzende Erkenntnis, dass der Betroffene sein Problem zu seiner Sache machen muss und die Verantwortung nicht einfach delegieren kann. Zu letzterer Bewertung passt, dass die Paragraphen, die Präventionsleistungen beschreiben, nicht beschnitten wurden. Ganz im Gegenteil, ein neuer § 65a gibt den Krankenkassen einen bemerkenswerten Spielraum für die Entwicklung und Auslobung sog. "Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten". Und man arbeitet bereits an einem eigenen Präventionsgesetz.

    Auch die Möglichkeiten für Krankenkassen und Leistungserbringer, im Rahmen der sog. "Integrierten Versorgung" autonom Verträge über die Versorgung von Versicherten außerhalb des Sicherstellungsauftrages abzuschließen, werden erheblich erweitert.

    Diese partielle medizinisch-therapeutische Deregulierung (verstärkte Patientenorientierung und Individualisierung) gibt es allerdings nur um den Preis klarerer Spielregeln, was Transparenz, Leistungen, Kosten und Qualität anbelangt. Dazu wird in Zukunft die Einführung und Weiterentwicklung eines extern zertifizierten einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystems für alle Leistungserbringer (auch im ambulanten Bereich) verbindlich gefordert. Auch kontinuierliche berufliche Fortbildung wird Pflicht, für Ärzte wie für Therapeuten. Der § 125 legt z.B. auch für Physiotherapeuten Vergütungsabschläge fest, wenn die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen nicht nachgewiesen wird.

    Strikt beibehalten wird das System der Selbstverwaltung. Verbände spielen eine zentrale, explizite Rolle in der konkreten, gestalterischen Umsetzung der gesetzlichen Rahmenvorgaben.

    Die vorgestellten Änderungen dürften sich nicht auf "Binnenwirkungen" innerhalb des Systems der GKV beschränken, sondern lassen mittelfristig eine Veränderung des Nachfrageverhaltens, der Ansprüche gegenüber Leistungserbringern insgesamt sowie des Gesundheitsverhaltens erwarten. Und das durchaus in eine Richtung, für die Osteopathen typischerweise schon bisher standen...

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