intensiv 2004; 12(5): 240
DOI: 10.1055/s-2004-813634
Recht

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Arbeitszeugnis - nicht ohne Dankesformel

Werner Schell1
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Publication Date:
16 September 2004 (online)

Arbeitnehmer haben gegenüber ihren Arbeitgebern unabhängig von der Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Ein solches Zeugnis muss sich auch auf Leistung und Führung erstrecken und eine „Dankes- und Zukunftsformel” enthalten wie z. B. „Wir danken ... für seine/ihre Arbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute”.

Fehle eine solche Dankesformel, würde ein ansonsten positives Zeugnis entwertet und das berufliche Fortkommen gefährdet. Daher müsse ein Arbeitgeber die Verweigerung einer solchen Formel begründen. So urteilte das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin am 7.3.2003. In dem verhandelten Fall hatte eine Frau in einem Betrieb drei Monate als Sekretärin gearbeitet, für diese Zeit aber lediglich eine Bescheinigung und kein ausführliches Arbeitszeugnis bekommen. Dies hielten die Richter nicht für rechtens.

Urteil des ArbG Berlin vom 7.3.2003 - 88 Ca 604/03 -

Werner Schell

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