intensiv 2004; 12(1): 39-41
DOI: 10.1055/s-2004-812844
Recht
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Konzept einer Pflegecharta

Werner Schell1
  • 1Neuss
Further Information

Publication History

Publication Date:
21 September 2005 (online)

Die Verbraucherzentrale des Landes Bremen e. V. hat im Januar 2003 das überarbeitete Konzept einer Pflegecharta (aus 2000) vorgelegt. In den Vorbemerkungen zur Charta hat Herr Dr. Dr. Lovis Maxim Wambach von der Verbraucherzentrale des Landes Bremen e. V. ausgeführt:

Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sind eine unter juristischen Gesichtspunkten besonders schutzwürdige Patientengruppe, weil es ihnen an einer Lobby fehlt. Pflegebedürftigkeit gab es schon immer, wenngleich die Diskussion darüber erst durch die Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes eine breite Öffentlichkeit erreicht hat. Die Verbraucherzentralen in Deutschland sind seit einigen Jahren mit von der Partie, wenn über Gesundheitsrecht diskutiert wird. Das aus gutem Grund, denn Gesundheitsrecht ist in weiten Teilen Verbraucherrecht: Ob es nun um ärztliche Dienstleistungen, um die Leistungen der Krankenkassen oder um die Verträge zwischen Heimträgern und Verbrauchern oder um die Verträge von Pflegediensten und Verbrauchern geht. Der Markt der ambulanten Pflegedienste bringt eine besondere Vielzahl von Problemen mit sich. Die gesetzlichen Regelungen verwirren die Verbraucher; die Angebotsvielfalt ist unübersichtlich; die Verträge zwischen Dienstleistern und Verbrauchern sind zumeist unzulänglich, oft lasten die juristischen Regelungen einseitig auf den Pflegebedürftigen. Um diese Missstände zu beheben, beschloss die Verbraucherzentrale des Landes Bremen e. V., sich in die gesundheitspolitische Diskussion einzumischen, und legte im Jahre 2000 den Entwurf einer Charta der Pflegerechte (Pflegecharta) vor, in der die Rechte von Pflegebedürftigen normiert wurden. Dieser Entwurf ist unter dem Titel „Konzeption einer Pflegecharta” nunmehr überarbeitet und dem neuesten Diskussions- und Gesetzesstand sowie an die Währungsumstellung angepasst worden.

Pflegebedürftigkeit ist ein Lebensrisiko, das alle Menschen treffen kann. Die Pflegebedürftigkeit stellt die Betroffenen vor zahlreiche Schwierigkeiten. Etliche dieser Probleme sind juristischer Natur. Die Charta der Pflegerechte verfolgt das Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Pflegebedürftigen und alle an der Pflege Beteiligten vorzugeben und auf diese Weise einen juristischen Mindeststandard festzuschreiben.

Weil sich die Situation der Pflegebedürftigen und diejenige anderer Patienten in Teilen überschneiden, ist die Charta der Pflegerechte eine Vervollständigung des gesundheitlichen Verbraucherschutzrechts der Charta der Patientenrechte (Patientencharta) aus dem Jahre 1999, die Robert Francke und Dieter Hart vorgelegt haben,[1] und der Charta „Patientenrechte in Deutschland” aus dem Jahre 2002.[2]

Im Unterschied zu den Patienten­chartas, die vornehmlich das Verhältnis zwischen Arzt und Patient normieren, regelt die Pflegecharta - neben allgemeinen Grundsätzen der Selbstbestimmung, der Einsichtsrechte, Datenschutz - den Verfahrensablauf der Begutachtung und das juristische Verhältnis zwischen Anbietern von Pflegedienstleistungen und Pflegebedürftigen.

Im Gegensatz zu den beiden Chartas der Patientenrechte, die sich als bloße Bestandsaufnahmen verstehen, will die Charta der Pflegerechte allerdings nicht nur geltendes Recht klarstellend zusammenfassen, sondern darüber hinaus zukunftsweisende Grundsätze zur Diskussion stellen. Der Leitgedanke dieser Konzeption ist es, die Charta beizeiten einer konsensualen Verbindlichkeit zuzuführen.

Die Sprache der Pflegecharta strebt nach Klarheit, Präzision und Verständlichkeit, die dem modernen Gesetzgeber weit gehend abhanden gekommen ist. Fremdwörter oder Fachtermini werden nur verwendet, wenn es unumgänglich ist. Die Sätze sind absichtlich knapp gehalten. Die Pflegecharta soll nicht nur von Spezialisten verstanden werden, sondern von allen. Die juristischen Erläuterungen hingegen wenden sich vorzugsweise an das Fachpublikum.

1 Francke, Robert; Hart, Dieter: Charta der Patientenrechte: Rechtsgutachten zur Vorbereitung einer Charta der Patientenrechte gemäß dem Beschluss der 70. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren am 20. und 21. November 1997 in Saarbrücken für die Länder Freie Hansestadt Bremen - Senator für Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales und Umweltschutz, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Nordrhein-Westfalen - Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit.

2 An der Erarbeitung waren Organisationen der Gesundheitsberufe, Krankenkassen, Patienten- und Verbraucherverbände unter der Leitung des ehemaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Karlmann Geiß, beteiligt.

Werner Schell

Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt

Harffer Straße 59

41469 Neuss

URL: http://www.gesetzeskunde.de

URL: http://www.pflegerechtportal.de

    >