intensiv 2003; 11(5): 214-215
DOI: 10.1055/s-2003-43522
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Publication Date:
07 November 2003 (online)

EuGH-Urteil betrifft auch Pflege

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist, hat nicht nur in den Krankenhäusern für Unruhe gesorgt. Auch in den Publikumsmedien erfahren die Arbeitsbedingungen in den Kliniken große Aufmerksamkeit. Nach verschiedenen Schätzungen müssten 15-27 000 Ärzte zur Umsetzung neu eingestellt werden.

Was aber in der öffentlichen Debatte zumeist untergeht: Auch rund 14 000 zusätzliche Stellen im nichtärztlichen Bereich müssten besetzt werden. Also vor allem Pflegende in Anästhesie und OP, aber auch Mitarbeiter im technischen Dienst. Diese Zahl hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft schon im Februar genannt.

Ob diese Stellen aber tatsächlich finanziert und geschaffen werden können, ist mehr als fraglich. Personalumschichtungen und neue Arbeitszeitmodelle sollen helfen, die Anforderungen zu erfüllen. Die Fokussierung der Diskussion auf die ärztlichen Mitarbeiter lässt befürchten, dass vermeintliche Lösungen zu Lasten der Pflege gehen: Pflegende übernehmen zunehmend ärztliche Aufgaben, ohne dass sich das in Stellenplänen niederschlägt. Möglicherweise werden - wie mancherorts schon geschehen - Stellen aus dem Pool der Pflege gar in Arztstellen umgewandelt. Auch so schon hat der Pflegedienst heute wieder die Vollstellenziffer vor der Pflegepersonalregelung (PPR) erreicht, so der Deutsche Pflegerat.

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