intensiv 2003; 11(1): 44
DOI: 10.1055/s-2003-36998
Recht
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Führt ein bewusstlos eingelieferter Patient Wertgegenstände mit sich, so müssen diese im Krankenhaus in Verwahrung genommen werden

Werner Schell1
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Publication Date:
26 October 2007 (online)

Wird ein Patient bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert und ist er deswegen nicht in der Lage, selbst auf seine Wertsachen zu achten, ist vom Krankenhausträger im Rahmen seiner Obhutspflicht zu verlangen, Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Patient als Notfall eingeliefert wird und die notwendige sofortige ärztliche Betreuung so im Vordergrund steht, dass auf die Sicherung von Wertgegenständen nicht geachtet werden kann.

1 Quelle: Behrend/Gerdelmann „Krankenhaus-Rechtsprechung” (KRS). Erich Schmidt Verlag, Berlin (Gliederungs-Nr. 99.054)

Werner Schell

Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt

Harffer Straße 59

41469 Neuss

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