Das Gesetz zu Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz
- IfSG) legt in § 19 fest, dass die Kosten der Untersuchung und Behandlung von Infektionskrankheiten
von den Trägern der Krankenversicherungen getragen werden, sofern der Erkrankte krankenversichert
ist. Trotz dieser eindeutigen Regelung hat sich folgender Fall ereignet.
Ein 32-jähriger deutscher Patient wurde wegen der Reaktivierung einer multiresistenten
Lungentuberkulose (resistent gegen INH, RMP, EMB, SM) in eine Pneumologische Klinik
aufgenommen. Bereits nach 43 Tagen musste dieser aus der geschlossenen stationären
Behandlung entlassen werden, weil die BKK-Krankenkasse eine weitere stationäre Behandlung
nicht mehr bezahlen wollte. Da auch das Gesundheitsamt sich nicht zuständig fühlte
für eine Kostenübernahme, musste der Patient in die ambulante Betreuung gehen.
Der Fall zeigt, dass schon vor Einführung von DRGs aus Kostengründen medizinische
und seuchenhygienische Indikationen missachtet werden. Da derartige Hochrisikopatienten
für ihre Umgebung eine große Gefahr sind und auch durch Ansteckung weitere Menschen
zu enormen Kosten der Krankenkassen zur Folge haben, dürfen wir Pneumologen meiner
Ansicht nach nicht schweigen.
Aufruf an alle Pneumologen in Deutschland:
Falls Sie ähnliche Erfahrungen mit den Kostenträgern bei der Kostenübernahme von Langzeit-Tbc-Fällen
(besonders auch MDR-TB-Fällen) sammeln mussten, lassen Sie mich dies bitte wissen.
Anschrift: Herrn Dr. med. Dietrich Rohde, Heini-Dittmar-Str. 11, 45470 Mülheim, Tel.: 0208/373
551, Fax: 0208/371 089