Die Suchtrehabilitation hat sich in den letzten Jahrzehnten als Teilsystem der medizinischen
Rehabilitation etablieren können. Entwickelt hat sich ein für Deutschland spezifisches,
überwiegend von der Rentenversicherung finanziertes Versorgungssystem, das vor allem
stationäre Entwöhnungsbehandlungen durchführt. Da Suchterkrankungen häufig mit einer
gravierenden Gefährdung der Erwerbsfähigkeit verbunden sind, sah sich die Rentenversicherung
gefordert, einer solchen Entwicklung mit Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation
entgegenzuwirken. Heute gibt es für den stationär-rehabilitativen Indikationsbereich
„Abhängigkeitserkrankungen” knapp 300 Facheinrichtungen mit ca. 14 000 Behandlungsplätzen,
die jährlich ca. 30 000 Rehabilitationsmaßnahmen durchführen.
Die Suchtrehabilitation hatte anfangs innerhalb des Gesamtsystems der medizinischen
Rehabilitation um ihre Akzeptanz zu kämpfen. Vielleicht war es gerade diese Außenseiterrolle,
die dazu führte, dass hier eher als in anderen Bereichen der medizinischen Rehabilitation
schon früh Dokumentationssysteme eingeführt und Evaluationsstudien durchgeführt wurden.
Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Implementierung von umfassenden und suchtspezifischen
Dokumentationssystemen wie DOSY, EBIS und heute SEDOS sowie aufwendige Evaluationsstudien
wie z. B. die im Auftrag des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger am Max-Planck-Institut
für Psychiatrie ab Mitte der 80er Jahre durchgeführte Münchner Multizentrische Evaluation
der Alkoholismus-Therapie (MEAT). Auch im Rahmen des von der Rentenversicherung 1994
begonnenen Qualitätssicherungsprogramms in der Rehabilitation hat der Indikationsbereich
Abhängigkeitserkrankungen über seine Fachverbände eine aktive und z. T. die Eigenständigkeit
betonende Rolle übernommen und konnte dabei auf die zuvor genannten Vorerfahrungen
verweisen.
Dies erkennbare Bemühen um Qualitätssicherung sowie positive Ergebnisse von Evaluationsstudien
haben dazu beigetragen, das Stereotyp der vermeintlichen Aussichtslosigkeit suchttherapeutischer/suchtrehabilitativer
Ansätze schrittweise abzubauen. Die Einschätzung, die Suchtrehabilitation zähle heute
zu den erfolgreichsten Feldern der medizinischen Rehabilitation, besitzt durchaus
Plausibilität. Indirekt kann die Tatsache, dass in der Folge des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes
WFG vom September 1996 die Einschnitte im Indikationsbereich der Rehabilitation der
Abhängigkeitserkrankungen weniger gravierend waren als in den meisten anderen rehabilitativen
Indikationsbereichen, als eine Bestätigung dieser These gewertet werden.
Die medizinische Rehabilitation in Deutschland wie auch die Suchtrehabilitation weisen
eine Reihe von Stärken auf. Zu nennen sind hier u. a. das flächendeckend ausgebaute
und differenzierte Netzwerk von spezialisierten Einrichtungen, das in ihnen vertretene
ganzheitliche Rehabilitationsverständnis, die Verfügbarkeit eines qualifizierten Fachpersonals,
das interdisziplinär die diagnostischen und therapeutischen Leistungen erbringt. In
der öffentlichen Diskussion wird die medizinische Rehabilitation seit Jahren eher
kritisch diskutiert. Diese Argumente beziehen sich u. a. auf den hohen Institutionalisierungsgrad
und die starke stationäre Orientierung der medizinischen Rehabilitation und auf Schnittstellenprobleme
zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Nachsorge. In den letzten 10 Jahren gab
es in der Folge einer Bestandsaufnahme durch eine von der Rentenversicherung eingesetzten
Kommission zur Reform der Rehabilitation (VDR, 1991) zahlreiche Initiativen zur Weiterentwicklung
der medizinischen Rehabilitation, partiell betreffen diese auch die Suchtrehabilitation.
Ein wichtiges Innovationsziel richtet sich auf eine stärkere Bedarfsorientierung rehabilitativer Maßnahmen. Dahinter steht die Frage, wie diejenigen Versicherten
erreicht werden können, bei denen im besonderen Maße eine Rehabilitationsbedürftigkeit
gegeben ist. Anders als bei einer Reihe von Rehabilitationsindikationen, bei denen
die Frage im Vordergrund steht, ob eine beabsichtigte Maßnahme wirklich erforderlich
ist, dürfte die Notwendigkeit einer Maßnahme bei Abhängigkeitserkrankten in der Regel
außer Frage stehen. Allenfalls könnte gefragt werden, ob die Maßnahme in jedem Falle
in diesem Umfang, in dieser Intensität und stationär erfolgen muss. Besonders relevant
ist bei den Abhängigkeitserkrankungen aber das Problem der Nicht-Inanspruchnahme rehabedürftiger
Versicherter bzw. des Nichtantritts einer gewährten Maßnahme.
Verbesserungen der Nutzungsadäquanz des rehabilitativen Angebots können auf verschiedenen
Wegen erreicht werden, so durch Optimierung der rehabilitationsdiagnostischen Methoden,
durch eine bessere administrative Implementierung dieser Diagnostik und durch eine
verbesserte Nutzung von Informationen über die Voraussetzungen und das Leistungsangebot
der Einrichtungen. Zum zuletzt genannten Aspekt ist festzustellen, dass die durch
das Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung deutlich verbesserte Informationsbasis
über die Bedingungen und über das Angebotsspektrum in den einzelnen Einrichtungen
der Suchtrehabilitation günstigere Voraussetzungen als bisher für eine Optimierung
der Zuweisungssteuerung schafft.
In der Rehabilitationsforschung wird gegenwärtig intensiv an Verfahren gearbeitet,
die darauf zielen, den Rehabilitationsbedarf reliabel und valide abzuschätzen. Die
hier entwickelten Verfahren sind allerdings wenig auf die spezifischen Belange der
Suchtrehabilitation ausgerichtet und deshalb vermutlich nur von begrenztem Vorteil
für diesen Versorgungsbereich.
Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang mit der Frage der Bedarfsorientierung aber
auch Überlegungen einiger Leistungsträger, Ergebnisse der Suchtforschung zum Themenbereich
Prädiktion des Therapieerfolgs bei ihren Entscheidungen über die Gewährung von Entwöhnungsmaßnahmen
stärker einfließen zu lassen. Dies kann einerseits zu einer angemesseneren Nutzung
der eingesetzten Ressourcen beitragen, andererseits ist eine solche Strategie mit
dem Risiko verbunden, dass die therapeutischen Angebote dann im Wesentlichen leichter
therapierbaren Patienten gewährt werden. Suchtkranke mit besonderen Risikofaktoren
und sozialen Problemlagen würden dann u. U. die für sie besonders notwendige Therapiechance
nicht mehr erhalten.
Ein anderes Optimierungsziel, das auch für die Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter
von großer Bedeutung ist, liegt in der Einleitung möglichst früher Rehabilitationsmaßnahmen. Dahinter steht die Überzeugung, dass das rehabilitative Ziel der sozialen und beruflichen
Reintegration durch rehabilitative Maßnahmen umso eher erreicht werden kann, je weniger
ausgeprägt und chronifiziert die Krankheitsfolgen sind. Betrachtet man die Anamnese
der in den Einrichtungen behandelten Suchtkranken, so findet man vorwiegend lange
Krankheitskarrieren, oft verbunden mit inadäquater oder unterlassener suchttherapeutischer
Behandlung. Ein möglicher Ansatzpunkt zur Verbesserung liegt in einer stärkeren Einbeziehung
von Hausärzten in den Zuweisungsprozess. Diese haben aufgrund ihrer Rolle als primärer
Ansprechpartner in Gesundheitsfragen früher als andere professionelle Gruppen die
Chance, die Diagnose einer Suchtgefährdung zu stellen, auch könnten sie durch niedrig
schwellige Interventionen früh Hilfe leisten oder aufwendigere stationäre Maßnahmen
anregen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Verbesserung der suchttherapeutischen
Kompetenz der Primärärzte. Erste in diese Richtung zielende Ansätze werden sowohl
in der Allgemeinmedizin als auch in der Suchtrehabilitation diskutiert.
Ein anderer Zugangsweg des Suchtkranken in die Rehabilitation ist der aus der stationären Akutversorgung. Auch hier gibt es Optimierungsbedarf. Ärztlicherseits werden zu selten suchttherapeutische
Maßnahmen in die therapeutische Planung einbezogen bzw. Patienten aktiv daraufhin
angesprochen. Auf der anderen Seite berichten suchtrehabilitative Einrichtungen über
die Zuweisung von Patienten, die auf der körperlichen Ebene unzureichend diagnostiziert
und therapiert worden sind und damit für die Durchführung rehabilitativer Maßnahmen
nicht oder nur eingeschränkt geeignet sind.
Weitere Innovationen in der medizinischen Rehabilitation zielen auf eine Flexibilisierung der weitgehend standardisierten rehabilitativen Angebote in den einzelnen Indikationsbereichen.
Die Diskussion um die Flexibilisierung wird inzwischen auch in der Suchtrehabilitation
intensiv geführt.
Im Gesamtbereich der Rehabilitation wird in den letzten Jahren intensiv die Frage
des Ersetzens oder Ergänzens stationärer Maßnahmen durch teilstationäre und ambulante
Rehabilitationsmaßnahmen diskutiert. Davon werden für Teilgruppen von Patienten nicht
nur geringere Kosten, sondern auch therapeutische Vorteile, die sich aus der größeren
Wohnortnähe nicht stationärer Angebote ergeben, erwartet. In der Rehabilitation Suchtkranker
gibt es im Gegensatz zu den meisten anderen rehabilitativen Indikationen eine längere
Tradition nicht stationärer Rehabilitationsmaßnahmen. Nachdem die deutsche Hauptstelle
gegen Suchtgefahren DHS bereits 1979 Mindestkriterien für die ambulante Suchtberatung
und Behandlungsstellen formuliert hatte, wurde auf Ebene der Kosten- und Leistungsträger
1991 die Empfehlungsvereinbarung „Ambulante Rehabilitation Sucht” verabschiedet. Sie regelt Fragen der Zuständigkeit, Voraussetzungen, Art, Umfang,
Verfahren und Finanzierung ambulanter Leistungen im Rahmen der Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter.
Gegenwärtig gibt es bundesweit ein dichtes Netzwerk von über 1200 anerkannten ambulanten
Einrichtungen. Der Anteil ambulant durchgeführter Maßnahmen steigt seit Jahren kontinuierlich
und hat nach Angaben der Rehabilitationsstatistik des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger
für das Jahr 1998 einen Anteil von ca. 13 % erreicht. Die bei der Einführung formulierten
optimistischen Erwartungen bez. der Entwicklung der ambulanten Suchtrehabilitation
haben sich damit nur z. T. erfüllt. Als Gründe werden von Suchtexperten v. a. die
relativ hohen Eingangsvoraussetzungen gesehen. Evaluationsstudien zum langfristigen
Erfolg ambulant durchgeführter Behandlungen stehen noch aus. In jüngerer Zeit wurden
ergänzend zu den in der Empfehlungsvereinbarung von 1991 beschriebenen Maßnahmen auch
tagesklinische/teilstationäre Modelle der Suchtrehabilitation entwickelt.
Andere aktuelle Veränderungsbemühungen zielen auf die weitere Beseitigung von Schnittstellen
und damit auf eine bessere Integration der bisherigen Suchtrehabilitation in das Versorgungssystem.
Zu nennen sind hier v. a. Maßnahmen, die den Patienten gezielt auf die Entwöhnungsbehandlung
vorbereiten. Dazu gehört insbesondere die Stärkung der Motivation im Rahmen des qualifizierten Entzugs. Bezüglich der Übernahme der dabei entstehenden zusätzlichen Kosten wurden
an einigen Orten Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und Rentenversicherung
berichtet. In der seit längerem bestehenden Arbeitsgruppe Sucht der Spitzenverbände
Kranken- und Rentenversicherung ist dieses Problem aber inzwischen einer Lösung zugeführt
worden.
Schnittstellenfragen stellen sich auch im Zusammenhang mit der Nachsorge. Viele Einrichtungen bemühen
sich hier sehr intensiv um enge Kooperation mit Selbsthilfegruppen. Im Bereich der
illegalen Drogen werden inzwischen in fast allen Einrichtungen durch die Adaptationsbehandlung
verbesserte Möglichkeiten für die Reintegration der Betroffenen geschaffen. Zur Güte
der Zusammenarbeit im Rahmen der Nachsorge von Einrichtungen der stationären Suchtrehabilitation
mit Suchtberatungsstellen, niedergelassenen Ärzten und dem werkärztlichen Dienst liegen
nur begrenzt Informationen vor.
Das hier vorgelegte Schwerpunktheft behandelt mit sechs Beiträgen ausgewählte Themen der Rehabilitation Suchtkranker.
Die ersten drei Beiträge befassen sich v. a. mit der Struktur- und Prozessqualität.
K. Huck-Langer, B. Maier-Riehle, F. Schliehe stellen Ergebnisse einer vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger vorgenommenen
Auswertung zur Struktur der rehabilitativen Einrichtungen im Indikationsbereich Abhängigkeitserkrankungen
sowie zu den dort angebotenen therapeutischen Leistungen dar. U. Zemlin und Kollegen untersuchen das therapeutische Angebot auf der Ebene des Patienten,
indem sie vor dem Hintergrund des ICIDH-Konzepts die in mehreren Kliniken der Suchtrehabilitation
bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeiten erbrachten therapeutischen Leistungen
analysieren. Fragen der Prozessqualität sind auch Thema des Beitrages von S. Kawski und Kollegen. Hier wird das im Rahmen des Qualitätssicherungsprogramms der Rentenversicherung
eingesetzte Peer-Review-Verfahren zur Beurteilung der Qualität der Durchführung der
Rehabilitationsmaßnahmen in seiner spezifischen Anpassung an die Rehabilitation Suchtkranker
vorgestellt und empirisch geprüft.
Mit der als erforderlich angesehenen strukturellen Weiterentwicklung der Suchtrehabilitation
befassen sich die nachfolgenden drei Beiträge. T. Hansmeier, W. Müller-Fahrnow, K. Spyra nehmen zunächst eine versorgungsepidemiologische Problemanalyse vor. Einen vordringlichen
Forschungs- und Entwicklungsbedarf sehen sie in der bedarfsorientierten Zuweisung,
in der Stufung der Suchtrehabilitation und in der Überwindung von Schnittstellen.
J. Köhler beschreibt anschließend aus der Perspektive eines großen Rentenversicherungsträgers
(BfA) die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau einer ambulanten Rehabilitation
Sucht, die bisherige Entwicklung dieses Bereichs seit 1995 und die Einstellungen Versicherter
gegenüber ambulant durchgeführten suchtrehabilitativen Maßnahmen. M. Beutel und M. Baumann zeigen auf, dass die Suchtrehabilitation älterer Menschen im bisherigen Angebotsspektrum
nicht hinreichend Berücksichtigung findet, und beschreiben, unter welchen Bedingungen
ältere suchtkranke Patienten durch ambulante und stationäre Behandlungsangebote erfolgreich
rehabilitiert werden können.