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DOI: 10.1055/s-0044-1781848
Weiterbildungsbefugnis 2.0 – Behördenübergreifende Weiterbildungsbefugnis zum*r Fachärzt*in für Hygiene und Umweltmedizin
Autor*innen
Zu den vom Fachkräftemangel in Deutschland besonders betroffenen Bereichen zählt in den akademischen Berufsgruppen unter anderem der Bereich Medizin (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/fachkraeftesicherung.html). Da sich nicht nur der Fachkräftemangel in den nächsten Jahren zuspitzen wird, zudem gerade das Fachgebiete Hygiene und Umweltmedizin besonders betroffen sein wird, sondern das Angebot an Weiterbildungsstellen im genannten Fachbereich im Vergleich zur Nachfrage sehr gering ist, bedarf es neuer Wege, um den Mangel an Fachärtz*innen für Hygiene und Umweltmedizin wirksam entgegentreten zu können.
Diesen neuen Weg gehen das Gesundheitsamt Köln und die Bezirksregierung Köln nun gemeinsam. Da eine Weiterbildung grundsätzlich nur in Vollzeitbeschäftigung möglich ist, die Vereinbarkeit mit Familie sich oft aber nur in Teilzeit umsetzen lässt, konnte nun die Erteilung einer gemeinsamen Weiterbildungsermächtigung durch die Kooperation zweier Fachärztinnen mit einem Stellenumfang von je 70 und 60% realisiert werden. Die Inhalte, die an den jeweiligen Weiterbildungsstätten erlernt werden können wurden im Rahmen des der Ärztekammer Nordrhein vorgelegten Konzepts abgestimmt. Zudem besteht eine Kooperation mit dem Universitätsklinikum Köln, so dass die Assisten*innen mindestens 6 Monate ihrer Weiterbildungszeit an das dortige Institut für Hygiene rotieren und u.a. den Laboralltag erleben zu können.
Derzeit werden 3 Ärzt*innen in unterschiedlichen Arbeitzeitmodellen weitergebildet.
Das Konzept zeigt ein gelungenes Beispiel für die Vereinbarkeit von Karriere und Familie sowohl für die Weiterbildungsbefugten als auch die Assistent*innen. Zudem kann so Kolleg*innen, die während der Corona Pandemie befristet eingestellt wurden und sich bewährten im ÖGD eine Perspektive gegeben und ein Beitrag zur Fachärzt*innenausbildung geleistet werden.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
10. April 2024
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