Einleitung Im Jahr 2019 wurde die AWMF S3-Kinderschutzleitlinie veröffentlicht. Diese sieht
u.a. einrichtungs- und trägerübergreifende Kooperationen von Akteuren aus dem Gesundheitswesen
sowie der Jugendhilfe vor. Diese Strukturen und Prozesse finden in den Systemen der
ambulanten und stationären Vergütung bis dato unzureichend Berücksichtigung, was sich
negativ auf eine flächendeckende Umsetzung des leitliniengerechten medizinischen Kinderschutzes
(LMK) auswirken könnte.
Methoden Die Vergütung in vertragsärztlichen pädiatrischen Praxen, in Sozialpädiatrischen
Zentren als auch in Krankenhausambulanzen wird, ebenso wie die der stationären Leistungserbringung
hinsichtlich ihrer Berücksichtigung kinderschutzbezogener Leistungen zur Gefährdungseinschätzung
analysiert. Unter Beachtung der Kosten im Zuge des LMK werden Vergütungsmodelle abgeleitet
und bezüglich ihrer Anreizwirkungen in den verschiedenen Versorgungssettings untersucht.
Ergebnisse Es bestehen verschiedene Vergütungsoptionen zur Abbildung eines LMK in den genannten
medizinischen Versorgungssettings, die mit unterschiedlichen Anreizwirkungen verbunden
sind. So löst z.B. die aufwandsspezifische Abrechnung kinderschutzbezogener Leistungen
den Anreiz zu effektiver bedarfsgerechter Versorgung aus.
Schlussfolgerung Die vorgestellten Ergebnisse stellen in Kombination mit der gesundheitsökonomischen
Evaluation im Rahmen des MeKidS.best-Projektes die Basis für die Entwicklung konkreter
Finanzierungs- und Vergütungsmodelle für eine nachhaltige Versorgung und einen LMK
dar.