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DOI: 10.1055/s-0043-1770440
Verbände mit schwachen Interessen in der deutschen Gesundheitspolitik
Die Gestaltung des Gesundheitssystems hängt von politischen Entscheidungen ab. In der Gesundheitspolitik gibt es eine Vielzahl von Interessen mit unterschiedlich starken Interessenvertretungen, u. a. durch Verbände. Jedoch ist es in der politischen Interessenkonkurrenz wichtig, auch sogenannte „schwache Interessen“ zu berücksichtigen. Dazu zählen jene Interessen, die relativ benachteiligt sind. Die Frage ist, welche Verbände an öffentlichen Anhörungen des Gesundheitsausschusses im Bundestag teilnehmen, um exemplarisch eine öffentliche Station der Politikgestaltung zu betrachten, und ob diese schwache Interessen zum Ziel haben.
Es wurden alle Verbände sowie Verbandsteilnahmen von 2014-2019 aus den Sachverständigenlisten extrahiert. Diese wurden anhand ihrer Verbandsziele Kategorien zugeordnet. Klassisch werden nicht erwerbsbezogene Interessen als schwach beurteilt (bspw. arme, kranke Menschen). Zudem wurde nach vertikaler/horizontaler Benachteiligung unterschieden (bspw. Berufsgruppen mit niedrigem SES).
In den sechs Jahren fanden 78 Anhörungen statt, an denen 430 Verbände teilnahmen. Von den 1.073 Verbandsteilnahmen waren 55% erwerbsbezogen, 37% nicht erwerbsbezogen und 8% nicht zuordbar. Von den erwerbsbezogenen Teilnahmen waren 16% horizontal benachteiligt (insgesamt 9%).
Auf Bundesebene gibt es etablierte Verbände mit schwachen Interessen, die regelmäßig in der öffentlichen politischen Debatte anwesend sind. Jedoch machen insbesondere horizontal benachteiligte, erwerbsbezogene Interessen (Berufe mit niedrigem SES) mit 9% einen geringen Anteil aus.
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Publication History
Article published online:
22 August 2023
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Georg Thieme Verlag
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