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DOI: 10.1055/s-0043-1762723
Die Auswertung der §6 – Hospitalisierungsmeldungen im Kölner Stadtgebiet nach Einführung von DEMIS
Einleitung Seit dem 17.09.2022 besteht die Möglichkeit und gesetzliche Verpflichtung im Rahmen der namentlichen Meldepflicht der Hospitalisierungen in Bezug auf Covid-19 gemäß §6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [1] [2] die entsprechende §6 Meldung über DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) zu übermitteln. Diese Übermittlung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) über DEMIS soll eine unmittelbare Erfassung der hospitalisierten Fälle sicherstellen.
Wie die Einführung der §6 DEMIS-Meldungen in Köln von den Kliniken und dem Gesundheitsamt der Stadt Köln angenommen und umgesetzt worden sind, soll in dieser Arbeit erläutert werden.
Material und Methoden Die „§6-DEMIS – Meldungen in Bezug auf Covid-19“, die beim Gesundheitsamt der Stadt Köln eingegangen sind, bilden die Datengrundlage, die in dieser Arbeit in Bezug auf Anzahl, Aufkommen und Vollständigkeit untersucht werden sollen. Die Abfrage erfolgt über SurvNet@RKI.
Zudem soll die Benutzerfreundlichkeit, die Effizienz der Meldungen und die Auswertungsmöglichkeiten evaluiert werden.
Ergebnisse Bereits im ersten Monat seit der Einführung der DEMIS §6- Meldungen haben 82% der Kliniken auf Kölner Stadtgebiet über DEMIS gemeldet. Insgesamt wurden 85% der Meldungen mittels DEMIS übertagen. Die restlichen 15% erfolgten über einen anderen Meldeweg, wie zum Beispiel das herkömmliche Fax-Meldeformular. Die Vollständigkeit der §6- DEMIS-Meldungen variiert jedoch sehr stark. Alle für ein Gesundheitsamt relevanten und im IfSG vorgeschriebenen Daten können über das Hospitalisierungsformular bisher nur über die Benutzung des Freitextfeldes übermittelt werden, welches eine intuitive Bearbeitung erschwert. Beispielsweise müssen das Datum des Endes der intensivmedizinischen Behandlung, oder die Entlassung aus dem Krankenhaus, neben der Telefonnummer der betroffenen Person, Angaben zu Vorerkrankungen, sowie der Aufnahmegrund (Covid-19-assoziiert ja oder nein) im Freitextfeld aufgeführt werden. Ein separates (Pflicht-)Feld für diese Angaben existiert nicht. Infolge dessen mussten mehrere Abstimmungen der meldenden Krankenhäuser mit dem Gesundheitsamt erfolgen, um Nachfragen in den Häusern zu minimieren und das Vorgehen bestmöglich zu optimieren. Hinzu kamen technischen Probleme, wodurch es oft zur unvollständigen und verspäteten Übermittlung der Meldung kam. Aus den Krankenhäusern wurde berichtet, dass die personenbezogenen Daten nicht aus der hauseigenen Software übernommen oder in der DEMIS-Maske gespeichert werden können, sodass eine händische Eingabe bei jeder Erst- und Folgemeldung erforderlich ist.
Ebenfalls ungünstig erfolgt die Übertragung der Informationen aus der §6-Meldung zu dem entsprechenden Fall, wenn dieser bereits in SurvNet@RKI vorhanden ist. Das System gleicht beim Verknüpfen die vorhandenen Informationen des Falls nicht mit denen in der Meldung ab, sondern ergänzt diese, wodurch eine Kontrolle der übernommenen Daten und oft eine manuelle Löschung von doppelten Daten erforderlich sind.
Positive Aspekte der Übermittlung der Meldungen an das Gesundheitsamt mittels DEMIS sind jedoch ebenfalls zu erwähnen. Eine Übertragung der personenbezogenen Daten erfolgt nun automatisch, wodurch die Fehlerquote reduziert wird und die Bearbeitung somit theoretisch schneller abgeschlossen werden kann. Falls das Krankenhaus Erkrankungsdaten, wie Erkrankungsbeginn und aufgetretene Symptome angegeben hat, erfolgt diese Übertragung in die Fall-Akte ebenfalls automatisch, was einen erheblichen Zeitgewinn darstellt.
Diskussion Durch die Entwicklung der Software zur Übermittlung der §6 – Meldungen über DEMIS wurde ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinfachung des Meldeprozesses angestrebt.
Sobald eine genau Abfrage der §6 – Meldungen im SurvNet@RKI möglich ist, wird diese einen exakten Aufschluss über die genaue Anzahl der gemeldeten Hospitalisierungsmeldungen in Bezug auf Covid-19 geben, die über DEMIS an das Gesundheitsamt der Stadt Köln übermittelt worden sind.
Die Einführung der DEMIS – Übermittlung in den Krankenhäusern im Kölner Stadtgebiet gelang unterschiedlich gut. Technische Probleme und die Gestaltung der DEMIS – Maske haben den Krankhäusern diesen Meldeprozess vorerst erschwert.
Die weitere Entwicklung des Systems muss erfolgen und abgewartet werden, damit die Benutzerfreundlichkeit und die Funktionalität der Software optimiert werden kann, sowie eine Echtzeitdatenübermittlung zur Krankenhausbelegung erreicht werden kann.
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Quellen
- 1 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBI. I S- 1045), das zuletzt durch Artikel 2G v. 13.10.2022 II 539 (Nr.18)geändert worden ist
- 2 Anbindungsoptionen für Krankenhäuser gemäß IfSG-Meldepflichten-. DEMIS Wissensdatenbank. gematik GmbH 17.10.2022. https://wiki.gematik.de/pages/viewpage.action?pageId=474114784 Zuletzt abgerufen am 14.11.2022
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
08. März 2023
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Georg Thieme Verlag
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Quellen
- 1 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBI. I S- 1045), das zuletzt durch Artikel 2G v. 13.10.2022 II 539 (Nr.18)geändert worden ist
- 2 Anbindungsoptionen für Krankenhäuser gemäß IfSG-Meldepflichten-. DEMIS Wissensdatenbank. gematik GmbH 17.10.2022. https://wiki.gematik.de/pages/viewpage.action?pageId=474114784 Zuletzt abgerufen am 14.11.2022