Gesundheitswesen 2023; 85(S 01): S3-S4
DOI: 10.1055/s-0043-1762647
Abstracts | BVÖGD/BZÖG
27.04.2023
Fachausschuss Infektionsschutz – Block 1 – Impfen
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Schutzmaßnahmen verhindern Ansteckungen in großem Masernausbruch – Aktuelles zu Masernimpfung, Diagnostik, Genotypisierung und Stand des WHO Eliminationsprogramms Masern

Authors

  • M. K. Hüppe

    1   Gesundheitsamt Landkreis Hildesheim Nationales Referenzzentrum Masern, Mumps, Röteln, Hildesheim
  • A. Mankertz

    2   Robert Koch-Institut, Berlin
 
 

Masern sind mit einem R0-Wert von 12-18 eine extrem hochansteckende Viruserkrankung, zumal wenn man das SARS-CoV-2 im Vergleich heranzieht, für das R0-Werte von 3-4 ermittelt wurden. Ein Masernausbruch im Landkreis Hildesheim im Jahr 2019 war mit insgesamt 43 Fällen der größte in Niedersachsen, der seit dem Jahr 2009 verzeichnet wurde. Dieses Geschehen hat landes- und bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die erste Erkrankung trat Mitte Januar auf. Ende Mai des Jahres erklärte das Gesundheitsamt den Ausbruch für beendet, nachdem unter Berücksichtigung der maximalen Inkubationszeit von 21 Tagen nach dem zuletzt gemeldeten Fall keine weiteren Meldungen erfolgt waren. Trotz der mit über 40 vergleichsweise hohen Zahl von Erkrankungen zog das Gesundheitsamt eine positive Bilanz des Ausbruchsmanagements: Zum einen haben die risikoadaptierten Schutzmaßnahmen an den betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagestätten und insbesondere an den Schulen, weitere Ansteckungen verhindert. Zum anderen hat die intensive Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung stark sensibilisiert und in der Folge fast zu einer Verdoppelung der durchgeführten Masernimpfungen geführt (+ 86 %).

Der Indexpatient zeigte am 13. Januar 2019 das für Masern charakteristische Exanthem und Fieber. Im Laufe des Januars erkrankten vier weitere Fälle. Im Februar stieg die Zahl der Neuerkrankungen auf acht und erreichte im März den Höhepunkt mit 20 neu erkrankten Personen. Im April war der Ausbruch mit elf neuen Fällen bereits wieder rückläufig. Zu diesem Zeitpunkt verstarb tragischerweise eine Frau an einer für Masern typischen Begleiterkrankung, einer Riesenzellpneumonie, einer schweren Ausprägung einer Lungenentzündung.

Ein Blick auf die Altersstruktur der Hildesheimer Fälle macht Impflücken in der Altersgruppe von 18 bis 49 Jahre deutlich: 71 % der Erkrankten in dieser Gruppe waren nicht gegen Masern geimpft. Dies zeigt erneut die Wichtigkeit der Impfung: Die MMR-Impfung ist die einzige Möglichkeit, sich vor den Masern zuverlässig und dauerhaft zu schützen. Auch wenn die Durchimpfungsquoten bei den Kindern inzwischen recht gut sind, bestehen insbesondere bei jungen Erwachsenen noch Schutzlücken. Auf dieser Beobachtung baut die STIKO-Empfehlung einer einmaligen MMR-Impfung für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen auf, die sich auf Menschen ohne dokumentierte Impfung, mit nur einer Impfung in der Kindheit oder einer unklaren Impfhistorie bezieht.

Von den insgesamt 43 erkrankten Personen waren 23 Frauen und 20 Männer. In allen Fällen wurde der Genotyp D8-4683 und damit eine ursprünglich aus Indien stammende Variante des Masern-Wildvirus nachgewiesen. In keinem Fall wurde das Impfvirus nachgewiesen. Die Genotypisierungen wurden im Nationalen Referenzzentrum Masern, Mumps, Röteln am Robert Koch-Institut in Berlin durchgeführt. Das NRZ MMR bietet für symptomatische Verdachtsfälle eine kostenfreie Untersuchung an, die bei positivem Genomnachweis eine Genotypisierung nach sich zieht. Die Genomcharakterisierung ist aus mehreren Gründen wichtig:

1. Durch die Genotypisierung kann zwischen masernartigen, leichten Symptomen im Zusammenhang mit einer Impfung und einer echten Masernerkrankung unterschieden werden. Die im Verlauf des Masernausbruch verstorbene Frau war kurz vor ihrem Tod geimpft worden, allerdings geschah dies erst mehrere Tage nach der Exposition. Die Untersuchung des NRZ MMR ergab eine Infektion mit dem Wildtypvirus. Dadurch konnten der Spekulation, dass die Impfung im Zusammenhang mit dem Todesfall stand, Tatsachen entgegengesetzt werden.

2. Die molekulare Typisierung von Masernviren ermöglicht, dass spontane Masernfälle und Ausbruchsgeschehen zu Transmissionsketten zugeordnet werden können. In Zusammenhang mit epidemiologischen Angaben entsteht damit ein detailgetreues Bild der Masernviruszirkulation in Deutschland bzw. im internationalen Kontext. Der Ausbruch in Hildesheim war zu 100% mit der Virusvariante D8-4683 assoziiert. Dieses Virus trat zu dem Zeitpunkt weltweit auf und prägte auch das damalige Geschehen in Deutschland.

3. Die Länge der Transmissionsketten von Masernviren stellt den entscheidenden Faktor für die Einschätzung des Standes der Masernviruselimination dar. Wird der WHO durch die Deutsche Kommission der Verifizierung der Masern- und Rötelnelimination NAVKO im Jahresbericht mitgeteilt, dass eine Masernvirusvariante wie die im Hildesheimer Ausbruch nachgewiesene D8-4683 länger als 12 Monate zirkuliert, bedeutet dies, dass das Eliminationsziel erneut verfehlt wurde.

Aus diesem Grund bittet das NRZ MMR bei Auftreten eines Masernverdachtsfalls mit Ausschlag und Fieber um Übersendung eines Rachenabstrichs (feuchter Tupfer), der innerhalb von fünf Tagen nach Symptombeginn entnommen wurde. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des NRZ MMR.

Aufgrund der großen Ansteckungsgefahr und des potenziell tödlichen Verlaufs der Masern – statistisch gesehen verstirbt einer von 1.000 an Masern Erkrankten an der Krankheit – besteht schon bei der Meldung des Verdachts einer Masernerkrankung unverzüglicher Handlungsbedarf durch das Gesundheitsamt, insbesondere bei Auftreten von Masern in Gemeinschaftseinrichtungen. Im Landkreis Hildesheim betraf dies zwei Kindertagesstätten und elf Schulen. Hier hat das Gesundheitsamt sofort risikoadaptierte Schutzmaßnahmen ergriffen. Es wurden die Impfausweise von 2.193 Kontaktpersonen kontrolliert. Darunter waren 1.584 Schüler, 216 Lehrer und anderes Schulpersonal sowie 224 Kontaktpersonen im persönlichen Umfeld der Erkrankten. Neben den Kontrollen in den Kindertagesstätten und Schulen hat das Gesundheitsamt im Verlauf des Ausbruchs mehr als 600 telefonische und 200 persönliche Beratungsgespräche geführt. Des Weiteren wurden zahlreiche Hausbesuche durchgeführt, um vor Ort Abstriche für die Labordiagnostik zu nehmen. In 81 Fällen, in denen laut Impfdokumentation keine Impfung erfolgt war, der Impfstatus unsicher war oder der Nachweis der Immunität nicht erbracht werden konnte, sprach das Gesundheitsamt Betretungsverbote aus. Das konsequente Vorgehen und der immense Aufwand für die Kontrollen zahlten sich aus: In den Kindertagesstätten und Schulen traten keine weiteren Masernfälle auf. Die Folgefälle wurden innerhalb der Familien und des privaten Umfelds beobachtet. Die stringente Vorgehensweise war damit absolut richtig: Hätte man an den Kindertagesstätten und Schulen nicht so geradlinig gehandelt, wäre es mit Sicherheit zu weiteren Ansteckungsfällen gekommen.

Der Masernausbruch und das daraus resultierende Interesse der Öffentlichkeit hatten auch positive Auswirkungen: Im Vergleich zum Vorjahr wurden in den Arztpraxen im Landkreis Hildesheim im ersten Quartal des Jahres 1.213 mehr Impfdosen gegen Masern verabreicht, das entspricht einem Plus von 86,1 Prozent. Dieses Ergebnis zeigt, dass viele Menschen im Rahmen der Informationskampagne im Rahmen des Ausbruchs erreicht wurden.

Es wurde kürzlich gezeigt, dass sich das Masernvirus im 6. Jahrhundert v. Chr. aus dem Rinderpestvirus entwickelt hat. Seitdem zirkuliert es in der menschlichen Bevölkerung und hat das Leben von unzähligen Menschen gekostet. Wir haben jetzt die historische Chance, dieses Virus durch eine flächendeckende Impfung mit einem sicheren und effektiven Impfstoff auszurotten. Lassen Sie uns dieses Ziel gemeinsam erreichen!


Publication History

Article published online:
08 March 2023

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