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Geburtshilfe Frauenheilkd 2017; 77(12): 1246
DOI: 10.1055/s-0043-122270
DOI: 10.1055/s-0043-122270
GebFra Magazin
Recht in der Praxis
Fremder Inhalt auf der Website einer Arztpraxis durch „Framing“?
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
18. Dezember 2017 (online)

Es ist bekannt, dass urheberrechtlich geschützte fremde Inhalte (Texte, Bilder, Videos usw.) grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis auf der eigenen Website verwendet werden dürfen. Ende 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem vielbeachteten Urteil jedoch entschieden, dass fremde Inhalte unter gewissen Umständen rechtlich zulässig auf der eigenen Website eingebunden werden können.