Die Kommission musste sich mit einem besonders hartnäckigen Fall befassen, welcher
bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen war. Leider kommt es immer wieder vor,
dass zugereiste Kollegen zwar mit guten Zeugnissen und hohen Fallzahlen ausgestattet
sind, bei der praktischen Anwendung dann aber relevante Mängel zeigen. Aus diesem
Grunde werden ja schon seit einigen Jahren alle Fähigkeitsausweis-Bewerber aus dem
Ausland verpflichtet, in der Schweiz noch einen Schlusskurs zu absolvieren.
Langsam setzt sich auch das Bewusstsein durch, dass die Rezertfizierung ernst genommen
werden muss, um mögliche Rückforderungen der Kostenträger zu vermeiden. Die einschlägigen
Einzelheiten zu diesem Thema sind auf der Webseite www.babyschall.ch aufgeschaltet. Die Kommission versendet zwar als freiwillige Sonderleistung im Jahr
vor dem Ablauf einen Reminderbrief, aber (vermeintlicher) Nichterhalt schützt nicht
vor der persönlichen Kontrolle!
Beat Dubs
Präsident Kommission Hüftsonografie