Geburtshilfe Frauenheilkd 2017; 77(10): 1073-1074
DOI: 10.1055/s-0043-119114
DGGG
Mitteilungen aus der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Berlin, 17.02.2017 – 244. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. zur Änderung der Kinder-RiLi bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: Untersuchungsheft für Kinder zum Erweiterten Neugeborenen-Screening und zum Screening auf Mukoviszidose

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Publication Date:
26 October 2017 (online)

In der hier zu begutachtenden Änderung der Kinderrichtlinie wurden 3 verschiedene Anpassungen vorgenommen:

  • Im Titel wurde die Beschränkung auf Kinder bis zum 6. Lebensjahr entfernt. Dies ist schlüssig und folgerichtig, da nunmehr Kinder und Jugendliche bis zum abgeschlossenen 18. Lebensjahr Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten haben.

  • Die Elterninformationen wurden angepasst, um das bereits beschlossene Screening auf angeborene Herzfehler mit aufzunehmen. Auch dies ist schlüssig und folgerichtig.

  • Die Dokumentation der Speziellen Früherkennungsuntersuchungen „Erweitertes Neugeborenen-Screening“ und „Screening auf Mukoviszidose“ wurde den real bestehenden Bedingungen angepasst. Dadurch wird sie praktikabler und letztlich für die Leistungserbringer leichter durchzuführen.

Zusammenfassend ist diese Änderung damit zu begrüßen.