Psychiatr Prax 2017; 44(08): 481-483
DOI: 10.1055/s-0043-117796
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Psychotherapeuten als Gerichtssachverständige

Contributor(s):
Ulrike Hoffmann-Richter
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Publication Date:
06 November 2017 (online)

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Psychotherapeutische Identität und gutachterliche Tätigkeit stehen in einem kritischen Verhältnis zueinander. Bis in die Gegenwart hinein wird und wurde von vielen Gutachtenden die Ansicht vertreten, dass Psychodynamik in Gutachten, ganz gleich welches rechtlichen Rahmens, nichts verloren habe. Die großen Lehr- und Handbücher weisen inzwischen zwar darauf hin, dass psychodynamische Überlegungen als ein Ansatz eines verstehenden Zugangs im Rahmen multimodaler Diagnostik hilfreich sein können.

 
  • Literatur

  • 1 Rasch W. Forensische Psychiatrie. Stuttgart: Kohlhammer; 2004: 39
  • 2 Beck-Mannagetta H, Böhle A. Die Beziehung zwischen Sachverständigem und Begutachtetem als Kriterium für die Gültigkeit psychiatrischer Erkenntnis. In: Beck-Mannagetta H, Reinhardt K. Hrsg. Psychiatrische Begutachtung im Strafverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Psychodynamik. Neuwied/Frankfurt: Alfred Metzler; 1989: 251-266
  • 3 Schorsch E. Kurzer Prozess? Ein Sexualstraftäter vor Gericht. Hamburg: Klein; 1991: 12-24
  • 4 Hirschmüller A. Vom Subjektiven im Objektiven. Zur Sprache in psychiatrischen Gutachten. Vortrag anlässlich des 36. Versicherungspsychiatrischen Kolloquiums der Suva. Luzern 03.12.2009 unveröffentlicht