Erneut wurde Ende Juni ein Refresherkurs mit 45 Teilnehmern und ein Schlusskurs mit
29 Teilnehmern abgehalten. Die meisten haben den Kurs auf Anhieb bestanden, vereinzelt
müssen noch Verbesserungen nachgeliefert werden.
Wir wollen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die Rezertifizierungspflicht
hinweisen! Mehrere Kolleginnen und Kollegen erhielten Rückforderungen von Krankenversicherern
teils in sechsstelliger Höhe! Die Rezertifizierung muss lückenlos sein und somit alle
fünf Jahre erfolgen. Die Einzelheiten hierzu sind auf der Webseite www.babyschall.ch einsehbar. Die Kommission versendet zwar als freiwillige Sonderleistung im Jahr vor
dem Ablauf einen Reminderbrief, aber (vermeintlicher) Nichterhalt schützt nicht vor
der persönlichen Kontrolle!
Beat Dubs
Präsident Kommission Hüftsonografie